Vorbildliche und schnelle Schadensregulierung der HUK – leider erst nach Strafanzeige

Viele fragen sich vielleicht, warum die HUK zur Zeit das Sachverständigenhonorar weit unter der BVSK-Honorarbefragung bzw. Gesprächsergebnis BVSK-HUK reguliert. Hierzu wurde bereits im „Virus“-Beitrag vom 09.06.2010  einiges vorgetragen. Die Strategie ist einfach und klar erkennbar. Ungeachtet aller Mißerfolge der letzten 15 Jahre und tausendfacher Belehrung durch die Gerichte, will die HUK, mit aller Macht, den Markt ihrem Willen unterwerfen? Dabei ist wohl jedes Mittel recht, wie der folgende Beitrag zeigt?

Ein typisches Beispiel einer übl(ich)en Schadensregulierung durch die HUK-Coburg „à la Basar“ – und ein nachahmenswertes Beispiel dafür, wie man als rechtstreuer Bürger, völlig unbeabsichtigt, den beschleunigten Ausgleich des vollständigen Schadensersatzes auslösen kann:

Der Schaden wurde durch den Sachverständigen des Geschädigten per 22.04.2010 auf netto EUR 1.654,24 kalkuliert. Das SV-Honorar in Anlehnung an die BVSK-Honorarbefragung 2008/2009 mit EUR 522,53 brutto einschl. Nebenkosten in Rechnung gestellt.

Gemäß Abrechnungsschreiben vom 18.05.2010 wurde der Fahrzeugschaden seitens der HUK, unter Zugrundelegung eines DEKRA-Prüfberichtes vom 11.05.2010, um einen Betrag von 427,24 (=25,8%) auf  EUR 1.227,00 gekürzt. Gekürzt wurden aber nicht nur die „üblichen Positionen“ wie Stundenverrechnungssätze, ET-Zuschläge und Verbringungskosten, sondern auch die Beilackierung der Seitenwand hinten links. Nach Angaben des DEKRA-Mitarbeiters sei eine Beilackierung nicht erforderlich, „da der vorliegende Farbton erfahrungsgemäß keine wahrnehmbare Farbtondifferenz zu angrenzenden Bauteilen erwarten lässt“.

Das SV-Honorar wurde in Höhe von EUR 189,50 brutto angewiesen (Abzug EUR 333,03 = 63,7%), unter Verweis auf das Gesprächsergebnis BVSK-HUK 2009. Bei einer Schadenshöhe von EUR 1.227.– ergäbe sich lt. Gesprächsergebnis BVSK-HUK 2009 jedoch bereits ein Betrag für das Sachverständigenhonorar in Höhe von EUR 321,00 brutto!!

Auf telefonische Nachfrage des Anwalts bei der HUK, weshalb man anstatt EUR 189,50, dann nicht mindestens EUR 321,00 gemäß Gesprächsergebnis angewiesen habe, äußerte der zuständige Mitarbeiter der HUK, man werde den Betrag von EUR 321,00 nur dann bezahlen, wenn der Sachverständige sich bereit erkläre, eine Abrechnung auf Basis des Gesprächsergebnisses BVSK-HUK-Coburg 2009 anzuerkennen. Andernfalls verbleibe es bei dem Betrag von EUR 189,50.

Daraufhin erstattete der Rechtsanwalt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am 21.05.2010  Anzeige auf Verdacht der versuchten Nötigung. Eine zusätzliche Beschwerde an die BaFin war bereits fertig formuliert.

Mit Schreiben vom 20.05.2010, eingegangen beim RA am 25.05.2010, sah die HUK noch „keine Veranlassung, die bisherige Abrechnung zu korrigieren“. Am 28.05.2010 erhielt der Anwalt überraschend ein Telefax von der HUK, dass der vollständige Schadensbetrag gemäß Geschädigten SV-Gutachten sowie das vollständige SV-Honorar ausgeglichen werde. Zu den „üblichen Kürzungspositionen“ wurde demnach auch die Beilackierung nachbezahlt, die doch nach DEKRA-Prüfung angeblich nicht erforderlich sei. Das Ganze natürlich „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für künftige Fälle“.

Woher kommt wohl der plötzliche Sinneswandel zur hastigen Freiwilligzahlung bei der HUK? Möglicherweise eine Schnellregulierung als Notfallmaßnahme zur „Abfederung“ eines Strafverfahrens?

Ein plötzlicher Strategiewechsel kann es jedenfalls nicht sein, da der selbe Anwalt eine zweite Schadensache bearbeitet, bei der die HUK die vorgenommenen Kürzungen – im allseits bekannten Stil – weiterhin hartnäckig „verteidigt“.

Hier noch das zugehörige Textbaustein-Abrechnungsschreiben der HUK vom 18.05.2010:

Sehr geehrte…….,

den Schadenfall rechnen wir wie folgt ab:

Reparaturkosten                                                               1.227,00 €

Gutachterkosten                                                                  189,50 €

Kostenpauschale                                                                   25,00 €

Entschädigungsbetrag                                                      1.441,50 €

Unsere Zahlungen: Am 18.05.2010 an Sie                        1.441,50 €

Die Reparaturkosten rechnen wir nach Kostenvoranschlag bzw. Schadenbedarfsprognose des Sachverständigen ab. Ein Anerkenntnis zur Höhe der Kosten ist damit nicht verbunden.

Die Sachverständigenrechnung haben wir nur teilweise ausgeglichen, da das Honorar nach unserer Auffassung den „erforderlichen“ Aufwand zur Schadenbeseitigung gemäß § 249 BGB übersteigt.

Hinsichtlich der Bemessung des Honorars folgen wir den Empfehlungen des Berufsverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK) und legen das Gesprächsergebnis BVSK 2009 – HUK-COBURG als Maßstab zu Grunde. Die dort veröffentlichten Bruttoendbeträge orientieren sich an der Schadenhöhe und enthalten die i. d. R. erforderlichen Nebenkosten und die Mehrwertsteuer.

Nach dem Urteil des BGH vom 23.01.2007 (Az. VI ZR 67/06) kann ein Geschädigter nach § 249 Abs. 2 BGB nur die erforderlichen Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in seiner Lage zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen. Dabei ist der Geschädigte zwar grundsätzlich nicht zur Marktforschung verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, allerdings verbleibt für ihn das Risiko, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist.

Für das Einholen näherer Erkundigungen ist insoweit der Geschädigte bzw. auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Abtretung der Rechtsnachfolger darlegungs- und beweispflichtig. Hierzu wurde bislang nichts vorgetragen, sodass wir nicht beurteilen können, inwieweit dem Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 249 BGB genügt wurde.

Ohne entsprechenden Vortrag muss es bei der zur Verfügung gestellten Vorschusszahlung verbleiben.

Mit freundlichen Grüßen

HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
S…… (Sachbearbeiter)

Wie kann man Schadensersatzabrechnungen der Kategorie „untere Schublade“ gebührend begegnen ?

Indem man ggf. den Staatsanwalt mit ins Boot holt und dort aufzeigt, wie einige Versicherer ihre Konzern- bzw. Marktmacht – ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen – im Tagesgeschäft missbrauchen. Als zusätzliche Option gibt es dann noch, je nach Fallgestaltung, den wettbewerbsrechtlichen Weg (Unterlassungsverfügung). Siehe hierzu UWG-Urteil des OLG Köln gemäß Beitrag „Hans Dampf“ vom 10.06.2010 . Auch die Entscheidung des OLG Naumburg oder des OLG Nürnberg leistet in der einen oder anderen Sache bestimmt eine gute Hilfestellung. Weiteres Material gibt es noch unter der Kategorie „Unterlassung“ bzw. UWG.

Urteilsliste “Fiktive Abrechnung u. SV-Honorar” zum Download >>>>>

Dieser Beitrag wurde unter Das Allerletzte!, DEKRA, Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Lohnkürzungen, Sachverständigenhonorar, Stundenverrechnungssätze, Unglaubliches, Unterlassung, UPE-Zuschläge, UWG (unlauterer Wettbewerb), Verbringungskosten, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

12 Antworten zu Vorbildliche und schnelle Schadensregulierung der HUK – leider erst nach Strafanzeige

  1. Willi Wacker sagt:

    Hallo Redaktion,
    den ganzen Sachverhalt mit Dokumenten an plusminus oder panorama. Auch report wäre vielleicht der richtige Sendeplatz!
    Nicht der Sachverständige, sondern die Coburger Firma ist das schwarze Schaf, von dem doch immer die HUK-Anwälte in Schriftsätzen reden. Die Schriftsätze am besten dann auch noch an den Fernsehsender.

  2. virus sagt:

    Ein verschwindet geringer Prozentsatz von Anspruchstellern würde auch nur ansatzweise erkennen, wenn im Kfz.-Schadenfall (sicher nicht nur hier) der Regulierer gleich mehrfach versucht ist, die Gesetzeslage zu umgehen oder sich gar auf strafrechtlichem Terrain bereit ist zu begeben, um den berechtigten Schadensersatzanspruch auf Minimalbeträge kürzen zu können.
    Verkehrsrecht, Urheberrecht, Kartellrecht, unlauterer Wettbewerb und Strafrecht – jedes Rechtsgebiet für sich genommen hat es schon in sich. Nur größere Kanzleien, mit entsprechender Zusammensetzung sind wohl daher in der Lage, im Kfz.-Vertrags- und Haftpflichtrecht dem Schadensersatz leistenden Versicherer allumfassend auf die Finger zu sehen. Um frühzeitig die Rote Karte, sprich umfassende Klagen auf den Weg zu bringen bzw. in Fällen wie oben dargestellt, Strafanzeigen zu erstatten, wird es meiner Meinung nach zukünftig unumgänglich sein, seitens der Rechtsanwälte Strategien zu entwickeln, um im Interesse ihrer Mandanten bestmögliche und nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Eine Möglichkeit wäre, sich den kollegialen Spezialisierungen zu bedienen, sprich eng zusammenzuarbeiten. Damit es ab sofort der Vergangenheit angehört: “Wir zahlen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für künftige Fälle”.

  3. Emilie sagt:

    Erhalten die betroffenen Mitarbeiter bei der HUK bisher eigentlich einen Zuschlag/Bonus für jede Strafanzeige? Wenn nicht, sollte der Betriebsrat hier schnellstens tätig werden.
    Wenn ein Sachbearbeiter als notorischer Mehrfachtäter gemäß Dienstanweisung irgendwann, trotz aller Konzern-Bemühungen und möglicher Seilschaften wider Erwarten doch „einsitzen“ muss, wird dann eigentlich nur der Anwalt gestellt oder la Familia weiter versorgt, wie es bei ehrenwerten Gesellschaften Brauch ist? Alles Vorschläge für die Tagesordnung der nächsten Betriebsratssitzung.

  4. rgladel sagt:

    Aber Emilie, wieso diese Sorge um die Sachbearbeiter. Die behalten doch Ihren Job, kein Problem. Im Rahmen der Resozialisierung können sie doch bequem den Job weiter ausüben, entweder im offenen Vollzug, oder in dem sie geschlossen im Trupp zum Arbeitgeber gebracht werden.

    Da man Arbeitskräfte aus dem Knast billiger bekommt, spart die HUK-Coburg doch.

    Und im Gegenteil, wer keine Strafanzeigen kassiert, der setzt sich nicht genug für die Firma ein.

  5. Emilie sagt:

    Ach so, keine Zuschläge für strafrechtliche Verdienste, sondern Abzüge für Mitarbeiter, die korrekt arbeiten?
    Eigentlich hukilogisch.

  6. Andreas sagt:

    Kann man hier mal eine vorformulierte Strafanzeige als Muster einstellen?

    Grüße

    Andreas

  7. Willi Wacker sagt:

    Hallo Andreas,
    besser ist es, wenn du dich direkt an deinen Anwalt wendest.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi

  8. rgladel sagt:

    Ein anderer Aspekt ist ev. auch das Datenschutzgesetz. Wenn eine Versicherung freimütig Auskunft über eine Werkstatt wie meine gibt oder einen Gutachter, der eine Einzelfirma ist, dann könnte auch das Datenschutzgesetz greifen.

    Denn es müssen Daten gespeichert sein, sonst könnten diese Auskünfte nicht gegeben werden und eine Einelfirma ist halt auch immer eine natürliche Person.

    Neben den üblichen Maßnahmen gegen diesen Versicherungsterror (anders kann man es kaum noch nennen) wie Unterlassungsverfügung, Strafanzeige, könnte man ev. das Leben der Gesellschaften noch doch regelmäßige Anfragen der Datenschutzbehörden verschönern. Auskunft verlangen welche Daten gespeichert sind und an wen diese weitere gegeben worden sind.

  9. John sagt:

    Wird Dieben in der arabischen Welt nicht eine Hand abgehackt, damit man sie sofort erkennen kann?

  10. Andreas sagt:

    Hallo Willi,

    hab mich schon mit einem Anwalt unterhalten und morgen diktier ich mal was ab. 🙂

    Schaun mer mal, sagte der Kaiser Franz.

    Viele Grüße nach oben auf der Karte

    Andreas

  11. Willi Wacker sagt:

    Hallo Andreas,
    habe heute erst Deinen vorstehenden Kommentar gelesen, da ich mal einige Zeit pausieren musste. Mit öffentlichen Strafanzeigenformularen ist das nämlich so eine Sache. Kein Fall ist gleich und das öffentliche Einstellen eines solchen Formulars birgt die Gefahr, dass einfach abgeschrieben wird, ohne fallbezogen zu sein, was dann sofort zu einer Einstellung führt. Ich wollte mit meinem Kommentar keinesweg abblocken, sondern nur vor möglichen Gefahren schützen.
    Mit freundlichen Grüßen von oben nach unten auf der Karte
    Dein Willi

  12. Heika Deuss sagt:

    Jetzt bemüht die HUK schon die Post, weil angeblich die Freigabeerklärung der Mitsubishi Bank nach einer -Woche noch nicht eingegangen ist oder wohl verloren gegangen ist. Haha… Auch ein Fax von heute würde erst in 3 – 4 Tagen gescannt sein. Alles um die Zahlung so lange wie möglich raus zu zögern. Leider bin ich selbst mit allen meinen Versicherungen bei der HUK, weil das ja früher ein seriöses Unternehmen war. Ich selbst habe in 30 Jahren noch keinen Schadensfall gemeldet. Auch ich denke daran, einen Anwalt einzuschalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert