TTIP – EuGH zeigt EU-Kommission Grenzen auf – Persönliche Niederlage für Juncker

Juncker, Jean-Claude – Leser hier wissen, das ist der mit dem Spruch:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ – in Die Brüsseler Republik, Der Spiegel, 27. Dezember 1999.

Keine Sensation, nicht mal eine Nachricht wert ist wohl auch deshalb die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für ARD-20Uhr-Tagesschau und 19Uhr-heute-ZDF, Phönix und N-TV, dass die EU-Kommission die Bürgerinitiative EBI in den Gesetzgebungsprozess zu TTIP mit einzubeziehen muss. Damit dürfte es auch hierzulande für die Politik schwieriger werden, Petitionen einfach unter die Tische zu fegen.

Quelle:  DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN,

Schlappe für Juncker: EU darf Millionen TTIP-Gegner nicht ignorieren

Deutsche Wirtschafts Nachrichten  |  Veröffentlicht: 10.05.17 17:24 Uhr

Der EuGH hat der EU-Kommission eine empfindliche Niederlage beigebracht. Sie muss sich mit einer Bürgerinitiative gegen das TTIP beschäftigen.

(……….)

Laut den Richtern, stellt die geplante Bürgerinitiative keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus. Die inoffizielle, „selbst- organisierte“ EBI sammelte dennoch 3.284.289 Unterschriften und erreichte das Quorum in 23 Mitgliedstaaten. Fast die doppelte Zahl an Unterschriften der bisher erfolgreichsten EBI.

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