„Das Verfassungsgericht will nun regeln, was seine Richter nebenher verdienen dürfen.“

CORRECTIV ist weiter dran, an den Nebenbeschäftigungen von Richtern. Berichtet wird, dass sich das Verfassungsgericht dahingehend Regeln auferlegen will, was Verfassungsrichter so nebenbei und hinterher dürfen und was nicht. Regeln für BGH-Richter hingegen soll es nicht geben, da hier bereits durch Gesetze geregelt sei, was diesen erlaubt bzw. verboten ist.

Späte Einsicht

Das Verfassungsgericht will nun regeln, was seine Richter nebenher verdienen dürfen.

Deutsche Richter dürfen nebenher üppig dazuverdienen. Offenlegen, von wem sie die Honorare erhalten, für Vorträge oder Aufsätze, müssen sie nicht. Wir berichteten letzte Woche darüber. Das Bundesverfassungsgericht will nun einen Ethikkodex erarbeiten. Aber auch der wird nicht auf Offenlegung der Nebeneinkünfte aller Richter pochen.

Weiter lesen hier: >>>>>>>>>

Hier noch mal der Link zur Antwort  des Bundestages auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nebentätigkeiten von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern in den Jahren 2010 bis 2016

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Befangenheit, BGH-Urteile, BVerfG-Urteile, Erfreuliches, Netzfundstücke, Urteile, Wichtige Verbraucherinfos abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert