Bonitätskontrollen der Kfz.-Versicherer – „Wir erhalten diese Daten tagesaktuell von den Amtsgerichten“

Autofahrer, die den Offenbarungseid geleistet haben, sollen nach Statistiken der Versicherungswirtschaft 74 Prozent häufiger in Unfälle verwickelt sein als der  deutsche „Normal“-Bürger.  Um sich vor den daraus erwachsenen Risiken besser schützen zu können, werden die Versicherer täglich über die neu hinzugekommenen „Armen“ von den Amtsgerichten in Kenntnis gesetzt.

Darüber muss ich jetzt erst mal eine Weile nachdenken.  Privatunternehmen, wie all die Sachverständigen und Anwälte hier auch, erhalten Auskünfte über den  finanziellen Status nur aufgrund dessen, dass Herr Müller oder Frau Meier eine Fahrzeugversicherung benötigt.  Was, frage ich mich da, macht Herr Schaar als Bundesdatenschutzbeauftragter bzw. die Datenschützer jedes einzelnen Bundeslandes eigentlich den ganzen Tag?

Überschuldet – abgelehnt

Autoversicherer überprüfen vor Abschluss eines Vertrags routinemäßig die Bonität ihrer Kunden. Wer finanzielle Schwierigkeiten hat, bekommt nur schwer eine Kfz-Versicherung. Nicht weil die Versicherer Angst um die monatlichen Raten haben, sondern weil Autofahrer, die den Offenbarungseid geleistet haben statistisch bis zu 74 Prozent häufiger in Unfälle verwickelt sind.

(…..)

Wer eine Autoversicherung abschließen will, wird immer öfter kurz vor der Vergabe der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) automatisch auf seine Kreditwürdigkeit hin überprüft. Das erklärte Björn Hinrichs vom Dienstleister Arvato Infocore. „Für 2012 erwarten wir eine flächendeckende Prüfung durch alle Kfz-Versicherer.“ Seit 2008, mit dem Start der eVB, hätten immer mehr Versicherer eine solche Vorabprüfung eingeführt. Zudem ist die Zahl der Bonitätsauskünfte an Versicherungen seit 2004 von rund sechs Millionen auf derzeit schätzungsweise 18 Millionen gestiegen. Allein im vorigen Jahr nahm die Zahl der Abfragen um 23 Prozent zu. Für 2012 wird mit über 20 Millionen Abfragen gerechnet. „Harte“ Treffer werden abgelehnt.

Quelle: SZ, alles lesen >>>>>>>>

Zumindest ist jetzt die Katze der schönen neuen eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) aus dem Sack.

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12 Antworten zu Bonitätskontrollen der Kfz.-Versicherer – „Wir erhalten diese Daten tagesaktuell von den Amtsgerichten“

  1. Willi Wacker sagt:

    Hallo virus,
    wie Banken und Sparkassen, so erhalten auch Versicherungen Auskünfte über die Bonität ihrer Kunden und zukünftigen Kunden. Wenn jemand die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wird das entsprechend der zuständigen SCHUFA mitgeteilt und dem Schuldnerverzeichnis beim AG.
    Über die SCHUFA erhalten dann Banken, Sparkassen und Versicherungen Kenntnis von der „knappen Kasse“ des Schuldners oder des Kunden.
    Das ist eigentlich normal. Dies gilt insbesondere bei Geldgeschäften, bei denen es auf die Bonität des Kunden / Geschäftspartners ankommt.
    Warum zwar Autofahrer, die die EV abgeleistet haben, häufiger in Unfälle verwickelt sein sollen, ist mir nicht nachvollziehbar. Das bleibt aber wohl auch Geheimnis der Versicherer.
    Ganz ablehnen, geht aber nicht, denn die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jedes Fahrzeug im Strassenverkehr MUSS haftpflichtversichert sein. Eine muss sich schon zur Versicherung bereit finden.

  2. virus sagt:

    Also, jetzt habe ich mir den Artikel der SZ noch mal Wort für Wort durchgelesen. Der Begriff „Schufa“ ist mir nicht untergekommen. Genauso wenig habe ich gelesen, dass die Versicherer bei den AMTSGERICHTEN um Auskünfte nachfragen. Der GDV bekommt, so wie ich es dem Artikel entnommen habe, die aktuellen Daten täglich Freihaus geliefert.

    Und bei wem dürfen sich Betroffene bedanken?
    Nachfolgend für alle, die die Pressemitteilung der HUK-Coburg

    HUK-COBURG Pilotunternehmen für elektronische Versicherungsbestätigung

    vom 08. Januar 2008 noch nicht gelesen haben.

    Wer von seinem persönlichen Datenschutzbeauftragten eine Stellungnahme zum Thema einfordern will bzw. diesem meinen Beitrag zur Kenntnis geben möchte, findent diesen hier.

  3. Willi Wacker sagt:

    Also virus,
    da braucht der Begriff der „Schufa“ auch in dem Bericht gar nicht vorzukommen, denn die Rechtsfolge, dass im Falle der Zwangsvollstreckung durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) der betreffende Schuldner dann in das beim Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis aufgenommen wird, ergibt sich auf Grund gesetzlicher Vorschriften. Auf Grund weiterer gesetzlicher Bestimmungen des Kreditwesensicherungsgesetzes wird dann die „Schutzgemeinschaft“ informiert, die ihrerseits ihre Mitgliedsunternehmen, wie Kreditinstitute, Banken und Versicherungen, informiert.

    Das ganze hat also nichts mit der HUK-Coburg zu tun. Es ist einfach die Folge nach der Abgabe der EV. Damit hat der Schuldner praktisch die „Hose heruntergelassen“, nachdem Vollstreckungsmaßnahmen fruchtlos verlaufen sind. Denn mit der Abgabe der EV muss der Schuldner gegenüber dem zuständigen Gerichtvollzieher (früher: dem AG) sein Vermögen offenbaren. Wer die EV abgegeben hat, ist nicht mehr kreditwürdig. Deshalb hat die Kreditwürdigkeit auch Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit bei Ratenverträgen oder bei sonstigen Verträgen, bei denen turnusmäßig Raten oder Prämien zu erbringen sind, wie bei Lebensversicherungsverträgen, Leasingverträgen, Kfz-Haftpflichtvertägen usw.
    Damit die gespeicherten Daten überprüft werden können, kann jeder bei der Schufa einmal im jahr kostenlos eine Auskunft beantragen. Inwieweit jeder die teilweise verschlüsselten Daten lesen kann, ist eine andere Sache.

    Der Beitrag in der SZ ist im übrigen schlecht recherchiert. Den Begriff des „Offenbarungseids“ gibt es schon seit geraumer Zeit nicht mehr, gleichwohl wird er noch von dem Redakteur verwandt.

    Na dann gut Nacht!

  4. HD-30 sagt:

    Ich halte es schon für denkbar, dass sich da ein Zusammenhang zwischen monitärer Leistungsfähigkeit der Fahrzeughalter einerseits und technischem Zustand der Fahrzeuge andererseits, sowie daraus resultierend eine höhere Unfallquote verifizieren lässt.

    Das sind halt die kleinen Kolaterallschäden des sogenannten technischen Fortschritts. Wer schon kein Geld hat darf deswegen halt noch mehr bezahlen.

    Manchmal bin ich richtig froh, dass ich schon so alt bin.

  5. alter schützt vor pleite nicht sagt:

    Jetzt müßten nur noch die Hartz4 Empfänger und die Arbeitslosen regelmäßig an die Versicherer mitgeteilt werden, dann könnte dort das individuelle Risiko noch besser abgeschätzt und durch entsprechende Risikozuschläge auch die Gewinneinbußen der Aktionäre besser abgefedert werden.

  6. virus sagt:

    Hallo,

    da fällt mir doch spontan die Steuer ID ein, vergeben von Geburt an und bis 20 Jahre nach dem Tode gültig (einfach mal googln nach Steuer ID und Krankenkassen). Aber auch die Zusammengänge von Banken und Versicherern, z. B. die Postbank mit der HUK-Coburg oder die Allianz mit der damaligen Dresdner Bank. Also weiß man in der Branche, wer von einem Arbeitgeber Lohn und wie viel erhält, oder ob das Amt der Überweiser ist.

    Und wo ich gerade dabei bin, heute früh hat Herr Spahn die Katze aus dem Sack gelassen. Er könne sich vorstellen, dass beim Arztbesuch die Praxisgebühr demnächst gleich von der neuen Chipkarte abgebucht wird. Soviel zu – für Sie ändert sich nichts.

    Gruß Virus

  7. HD-30 sagt:

    @alter schützt vor pleite nicht@ „Jetzt müßten nur noch die Hartz4 Empfänger und die Arbeitslosen…“

    Wer weis? Ich denke dass die Versicherer das so schon auf dem Schirm haben. Da werden alle Daten gesammelt derer man habhaft werden kann. Ob und wie man das derzeit auswertet ist eine andere Sache. Aber morgen schon könnte sich das anders sein.

  8. Willi Wacker sagt:

    Was hat jetzt aber die Steuer-Ident.Nummer mit der tagtäglichen Bekanntgabe der Eidesstattlichen Versicherungen der Schuldner an Versicherungen zu tun? Ich sehe da keinen Zusammenhang. Das gleiche gilt für die Verbindungen der Dresdner Bank (jetzt Commerzbank) oder der Postbank mit Versicherern. Was die Praxisgebühr mit der tagesaktuellen Bekanntgabe der Schuldnerdaten zu tun haben soll, ist mir auch unverständlich. Einen Zusammenhang sehe ich nicht.
    Die Kommentatoren sollten doch bitte beim Thema dieses Blogs bleiben. Und das Thema ist doch Haftpflicht – Unfall – Kasko, oder? Wenn nämlich in Beiträgen oder Kommentaren auf politische Themen eingegangen wird, disqualifiziert sich dieser Blog schnell selbst. Und das soll doch wohl nicht eintreten, oder?
    Deshalb sollte vielleicht auch die Redaktion mehr darauf achten, welche Beiträge und Kommentare mit welchem themenbezogenen Inhalt hier eringestellt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  9. Jörg sagt:

    Hallo,
    die Daten sind für jedermann (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zugänglich.
    Problem dürfte der(oder diejenige) bekommen, der sich trotz laufender Insolvenz ein Auto gönnt (dann wird i.d.Regel das Insolvenzverfahren abgebrochen). Wenn der Kunde die EV abgegeben hat sagt er damit letzendlich nur: Ich habe kein Geld mehr u. bitte lasst mich in Ruhe. Wenn derjenige plötzlich Geld für ein PKW hat kann er auch ärger bekommen (vor allem ein Auto kostet auch Geld (Steuern, Versicherungen, Reparatur, Verschleiss, Benzin, Wertverlust usw.). Sehr wahrscheinlich, dass er sich damit strafbar macht.

  10. Michael Rutsch sagt:

    Jörg das ist schlichtweg blödsinn was du da schreibst. Eine EV ist noch lange kein Hindernis für ein Auto! Selbst für eine Insolvenz nicht. Die EV besagt lediglich, dass man zukünftig Geschäftspartner (wohlgemerkt NUR bei Kreditgeschäften) über die EV informieren muss.

    Auch ist die EV nur eine Moment-Aufnahme. Wenn du am nächsten Tag 10.000 Euro findest, ist die EV immer noch gültig. Du bist aber nicht verpflichtet GV zu laufen und das Geld abzugeben. Auch darfst du – wenn du es dir leisten kannst – ein Auto kaufen. Es muss halt angemessen sein und darf keinen erheblichen Wert haben.

  11. virus sagt:

    Algorithmen ersetzen zunehmend die Sachbearbeiter in der Schadenregulierung. Daher, dank Algorithmen, wer wenig bzw. kein Geld hat, bekommt im Schadenfall vom Versicherer kein Geld, wenig Geld bzw. das wenige Geld in weiter Zukunft. Das habe ich kürzlich so einem Schadenmanager-Magazin entnommen.

    Und weil Herr Spahn von Steuergeldern lebt, steht ihm wie jedem anderen Politiker nur der zum Leben ausreichende Harz4-Satz zu. Insbesondere vor dem Hintergrund, wenn Politiker wie besagter Herr Spahn als Pharmabüttel von der Pharmaindustrie weiterhin mehr als üppig bedacht werden wird. Gesetzlich Krankenversicherte werden sich noch mehr als bisher warm anziehen müssen.
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    „Spahn gründete 2006 mit einem befreundeten Lobbyisten und dem Leiter seines Abgeordnetenbüros eine GbR, der die Beratungsgesellschaft Politas gehörte. Laut Focus beriet Politas schwerpunktmäßig Kunden aus dem Pharma- und Medizinsektor. Spahns Beteiligung an dieser Konstruktion blieb für die Öffentlichkeit undurchsichtig.“

    Quelle: https://lobbypedia.de/wiki/Jens_Spahn
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    „Bezug zur Lebenswirklichkeit verloren“: Empörung nach Spahns Hartz-IV-Ausfall

    „Mehr wäre immer besser, aber wir dürfen nicht vergessen, dass andere über ihre Steuern diese Leistungen bezahlen.“

    Quelle: https://de.rt.com/1fdm

  12. Jörg sagt:

    Herr Spahn ist ein ganz offenkundig arroganter Fatzke und unverschämter Kostgänger der Steuerzahler. Da outet sich dieses „GROKO-Mitglied“ nun passend auch noch als GROSSKOTZ. Man sollte ihn rauswerfen.

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