kino.to scheitert am Urheberrecht – Wann scheitern eigentlich die Versicherer und ihre Helfershelfer endgültig am Urheberrecht ?

Quelle: Spiegel Online vom 14.06.2012

Wie kino.to Millionen verdiente

Ein illegales Unternehmen, entstanden aus einem Hobbyprojekt, Millionenumsätze, Verrat, schließlich Haftstrafen: Der Fall der Raubkopie-Seite kino.to ist beispiellos in der deutschen Kriminalgeschichte. Der Ex-Chef wurde nun zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt – doch wer sind seine Hintermänner?

Am 8. Juni 2011 blickte Dirk B. in die Mündungsöffnungen von Polizeiwaffen. Großrazzia, 250 Einsatzkräfte, 20 Durchsuchungen. B. selbst und zwölf seiner Komplizen landeten in Untersuchungshaft, ihre Computer wurden beschlagnahmt. Die Kriminalpolizei übernahm die extrem populäre Seite kino.to. Abertausende Nutzer des illegalen Streaming-Portals mussten sich plötzlich anderswo nach kostenloser Unterhaltung umsehen. Vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft in Dresden zogen Demonstranten mit Anonymous-Masken auf, um gegen die „Content-Mafia“ zu protestieren. Die meisten aber sind sich einig, selbst die Piratenpartei: Kino.to war eine kriminelle Organisation.

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Hier noch der Strafkatalog der „Mitarbeiter“ >>>>>

Na das lässt doch hoffen ? 😉

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84 Antworten zu kino.to scheitert am Urheberrecht – Wann scheitern eigentlich die Versicherer und ihre Helfershelfer endgültig am Urheberrecht ?

  1. Buschtrommler sagt:

    @virus…es kommt noch „hübscher“. Man bekommt gesagt: Lieber Sv, man will sich die bisherige Gebührenregelung mit den Vs nicht durch Querulantentum verscherzen und ein wenig gekürzt bzw. gestrichen ist doch nicht so schlimm…
    Mein Entschluss dazu: ab inne Elbe.

  2. wesor sagt:

    @SVHildebrandt = Nur wer knallhart lügt kommt durch!

  3. SV Hildebrandt sagt:

    Wir wollen allerdings auch nicht vergessen das es redliche Rechtsanwälte gibt die ihren Job im Sinne der Geschädigten machen und das es in unseren Reihen mehr als genug SV´s gibt denen es egal ist was aus den Geschädigten wird.

    Wir haben hier am Ort einen SV der eine eigene Werkstatt, einen Abschleppunternehmen und halt das SV- Büro hat. Bei einem Gespräch vor einiger Zeit sagte er zu den Honorar- Kürzungen:

    „Mir doch egal ob die HUK meine Rechnung kürzt, Hauptsache ich habe den Großteil des Geldes schnell auf meinem Konto!“

    Die Restwertermittlung erledigt er direkt über die Börsen und fügt das Ergebnisblatt dem Gutachten bei. Das da dann eine zeitnahe Regulierung erfolgt sollte klar sein, der Geschädigte bleibt allerdings auf der Strecke…

  4. Michael Huber sagt:

    Ein Treffen aller engagierten und interessierten wäre sicher interessant. Mein Vorschlag: irgendwann im November. Da haben die meisten Zeit. Dann kann man auch Sachen besprechen, die vielleicht nicht im Blog erscheinen müssen. Ich faende es cool. Ein Versuch wäre es wert.

  5. Andreas Sander sagt:

    PACKEN WIRS AN!!!!!
    svsander-online.de

  6. reha sagt:

    Captain-Huk Tag in Berlin einmal jährlich mit anschließender Empfehlungen an die Bundesregierung dringend auch die Strafgesetze bei den Großen durch ihre Staatsanwälte anwenden zu lassen, z.B. bei Betrug Urheberrecht usw

  7. Netzfundstück sagt:

    @ SV Hildebrandt

    Wenn du deinem Anwalt sagen musst, wie es richtig geht bzw. wenn du selber tätig werden willst:

    „Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen“

    Unterpunkt: „Auskunftsverlangen gegenüber Dritten“

    Fundstelle: http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-auskunft.htm

  8. borsti sagt:

    Und was sagt „benno“? Keine Lust mehr?

  9. Benno sagt:

    @borsti
    Lust vielleicht schon? Aber ausschließlich nur zum Thema Urheberrecht. Zu OT-Diskussionen eher weniger bis gar nicht (s.o.). Eingangsdiskussion war das Urheberrecht. CH-Treffen stand hier nicht zur Debatte. Wundert mich sowieso, dass die Redaktion das Abgleiten vom Thema so lange mitmacht.
    Außerdem warte ich noch immer auf die Rechtsgrundlage (Fundstelle), aufgrund derer man angeblich eine elektronische Akte mit urheberrechtlich geschütztem Material für gewerbliche Zwecke anfertigen (einscannen) darf. Das ist doch die Gelegenheit für die „Besten der Besten“ unter den Anwälten Profil zu zeigen?
    Die Argumente, die gegen diese These sprechen, kann man weiter oben ausführlich nachlesen (siehe auch UrhG). Mehr gibt es im Moment dazu nicht zu sagen.

  10. RA Schepers sagt:

    CH-Treffen stand hier nicht zur Debatte. Wundert mich sowieso, dass die Redaktion das Abgleiten vom Thema so lange mitmacht.

    Vielleicht könnte die Redaktion einen neuen Beitrag zum Thema CH-Treffen erstellen…

  11. Mister L sagt:

    Das Problem ist doch, dass das Scannen von Gutachten meist mit einem Beschädigen einhergeht.
    Das Unfallopfer bzw. sein Anwalt dies größtenteils nicht ahndet, obwohl der Sachverständige dies gerne würde.
    Ist es rechtlich darstellbar, dass der Sachverständige sein Eigentumsvorbehalt am Gutachten behält und somit im eigenen Namen tätig werden kann?
    Gerichte meinten >nein<. Denn nach Übergabe des Gutachtens würde auch das Eigentumsrecht übertragen. Klagen könnte demnach nur der Geschädigte.
    Ich sehe dies, zumindest bis zur vollständigen Begleichung der Honorarrechnung, anders.
    Was meint ihr?

  12. Andreas Sander sagt:

    Moin Männer,

    schliesse mich der Aufforderung und Bitte von Ra Schepers voll an!

    Gruß aus der Grafschaft

    svsander-online.de

  13. Benno sagt:

    @Mister L
    Haben Sie die Tragweite überhaupt verstanden? Mit dem Scanstop bricht das komplette Schadensmanagement zusammen. Keine Datei = kein Dateiversand an Control Expert u. Co. Kürzerei, Werte aus Restwertbörsen, danach alles Geschichte im Haftpflichtbereich. Postverkehr von Millionen Originalgutachten pro Jahr zu den Kürzern und zurück – eine logistische Katastrophe. Außerdem sind die automatischen Systeme der Kürzer ausschließlich auf Dateiformate ausgelegt.
    Das Ahnden von ein paar zerschnittenen Gutachten ist dagegen nicht einmal ein Nadelstich. Warum sollte der Gutachter mit so etwas wertvolle Zeit verschwenden? Bei bereits bezahlten Gutachten ist es in der Tat Sache des Geschädigten, sofern der Geschädigte das Gutachten zurückfordert und es nicht mehr vorhanden oder beschädigt sein sollte. Wie viele Geschädigte fordern heutzutage das Originalgutachten zurück? Ich kenne keinen. Wie viele Anwälte der Geschädigten fordern das Originalgutachten grundsätzlich zurück? Ich kenne nur einen. Unbezahlte (beschädigte) Rückläufer an den Sachverständigen sind die berühmte Nadel im Heuhaufen (falsche Versicherung, Schwenk zum Kaskoschaden, Dummheit der Versicherung…). Warum also mit „Erbsenzählen“ verausgaben wenn man den globalen Rundumschlag führen kann? Kein Scannen bedeutet letztendlich auch kein beschädigtes Gutachten. Ausnahmen bestätigen die Regel. Womit wir wieder beim Urheberrecht wären. Unerlaubtes Scannen von urheberrechtlich geschütztem Material für gewerbliche Zwecke!

    @Andreas Sander
    @RA Schepers

    Man könnte auch gleich Eintrittskarten an die Versicherer verschicken oder bei der HUK u. Co. den Termin samt Tagesordnung ans schwarze Brett pinnen. „Kommet zu Hauf“. So weit ich weiß, gibt es für etwas sensiblere / diskrete Themen das Captain HUK Forum. Zutritt nur nach Anmeldung. Ich hoffe der Hinweis ist im Sinne der Redaktion?

  14. borsti sagt:

    @Benno Donnerstag, 21.06.2012 um 00:06 …“Das ist doch die Gelegenheit für die “Besten der Besten” unter den Anwälten Profil zu zeigen?
    ————————
    Zugegeben die Sache ist abgerutscht. Und zum Profil? Man kann nur zeigen was man hat.

  15. DerHukflüsterer sagt:

    @ Benno
    „@Mister L
    Haben Sie die Tragweite überhaupt verstanden? Mit dem Scanstop bricht das komplette Schadensmanagement zusammen. Keine Datei = kein Dateiversand an Control Expert u. Co. Kürzerei, Werte aus Restwertbörsen, danach alles Geschichte im Haftpflichtbereich. Postverkehr von Millionen Originalgutachten pro Jahr zu den Kürzern und zurück – eine logistische Katastrophe. Außerdem sind die automatischen Systeme der Kürzer ausschließlich auf Dateiformate ausgelegt.“

    Mit einem Einschreiben/Rückschein das GA persönlich an den jeweiligen Vorstand versendet, würde garantieren das dieses GA nicht sofort in der Poststelle zum Einscannen landet. Auch ein netter Kurzbrief beigefügt würde den verantwortlichen Vorstand zusätzlich in Kenntnis setzen, was mit dem GA geschehen darf.
    Damit hätte man auch gleich die richtige Ansprechperson bei Schadenersatz – u. Unterlassungsklagen.

  16. RA Schepers sagt:

    Benno

    So weit ich weiß, gibt es für etwas sensiblere / diskrete Themen das Captain HUK Forum.

    Wußte nicht, daß es sich bei einem (möglichen) CH-Treffen um ein sensibles / diskretes Thema handelt.

    Falls dem doch so ist, wäre ich raus aus der Nummer. Mag mich nicht an Geheimlogen o.ä. beteiligen.

  17. Der Hukflüsterer sagt:

    @ SV Hildebrandt
    „Wir haben hier am Ort einen SV der eine eigene Werkstatt, einen Abschleppunternehmen und halt das SV- Büro hat. Bei einem Gespräch vor einiger Zeit sagte er zu den Honorar- Kürzungen: ….

    Na also,
    von Abhängigkeit u. Interessenkonflikt keine Spur.
    So soll es sein!
    Kann als Erster auf die Geschädigten einwirken!
    Repariert evtl. nach seinen erstellten GA.!
    Ist evtl. der Höchstbieter der Restwerte!
    Evtl. noch ein Partnerbetrieb einer Versicherung!
    Ein durch u. durch „vertrauenswürdiges“ Unternehmen, das Geschädigte tatsächlich abschleppt!!!

  18. Andreas Sander sagt:

    @BENNO
    ..schliesse mich der Meinung von Ra Schepers an.
    Sie haben das Spiel nicht verstanden!-leider.

  19. Gandolf sagt:

    @ RA Scheppers
    „Wußte nicht, daß es sich bei einem (möglichen) CH-Treffen um ein sensibles / diskretes Thema handelt.
    Falls dem doch so ist, wäre ich raus aus der Nummer. Mag mich nicht an Geheimlogen o.ä. beteiligen.“

    @ Andreas Sander
    „..schliesse mich der Meinung von Ra Schepers an.
    Sie haben das Spiel nicht verstanden!-leider.“
    ___________________________________________________

    Erschreckend, wie naiv hier gedacht wird! Meinerseits kann ich Benno nur zu gut verstehen. Dennoch bin ich etwas davon entfernt, mich der verbalen Leichtfüßigkeit (so lesen sich für mich manch rechtliche Schlussfolgerungen Bennos in einzelnen Textpassagen) blindlings anzuschließen. Bei der ganzen Problematik geht es für die Versicherungen um sehr, sehr viel Geld. Wer hier seine Identität preisgibt, hat entweder nichts zu verlieren, sieht sich existenziell unberührt ob möglicher Repressalien oder ist einfach in der Position, wo man sich das erlauben kann. Wer es dennoch tut, Entschuldigung, erfreut sich einer Unbedarftheit, die nur aus einem ganz bestimmten Grund nicht weh tut.
    Sie sollten sich also in der Tat überlegen, ob Sie die Forderung nach Offenlegung der Identität hier weiter so in dem Stil betreiben, wie bisher. Zumal man mit etwas Sensibilität beim Lesen von Bennos Antworten eine Ahnung entwickeln kann, welche Chance sich im Interesse aller bietet, unter Pseudonym aufzutreten.

    Nun, es geht wohl in keiner Weise um die Bildung einer „Geheimloge“, so habe ich Benno auch nicht verstanden. Also, beim Thema geblieben und nachgedacht, denn bisher war es äußerst interessant, Ihren Ausführungen zu folgen. So ziemlich hautnah den Staub aufwirbeln zu sehen von diesen festgefahrenen Themen, das Feiern der Einzelerfolge, die vielen beispiellosen Recherchen und Erfahrungen, das alles zusammen ist reif in gebündelter Form an entsprechender Stelle zum Vortrag/Anzeige/Klage … ? gebracht zu werden.
    Es kann einfach nicht sein, dass sich Versicherungen, einzig zum Zwecke der Übervorteilung, Mechanismen und Strukturen schaffen und diese auch noch nach und nach legitimieren (z. B. elektronische Akte) möchten, um alle Beteiligten an der Schadenabwicklung mit Begeisterung spüren zu lassen, wie schön die Welt von oben ist.

    Sie haben es in der Hand!

    Freundliche Grüße aus Sachsen.

  20. Andreas Sander sagt:

    ….mein Reden: PACKEN WIR ES AN!

  21. Mister L sagt:

    @ Benno

    Und ob ich diese Problematik erkannt habe. Leider habe ich hierzu mir schon mehrfach eine „blutige Nase“ bei Gericht geholt. Fragen Sie mal bei Herrn H. nach…
    Ich möchte nur aufzeigen, dass, wie Sie bereits aufgeführt haben, der größte Teil der Geschädigtenanwälte dies nicht aufgreift. Ich war und bin dazu immer noch bereit Eigeninitiative zu ergreifen. Eben weil seitens dieser Anwälte nichts kommt.
    Ich möchte auch Sie noch einmal auf meinen kurzen Beitrag vom 18.06.2012 20:15 Uhr hinweisen.
    Was resultiert den aus einem Beschädigungsverbot bzw. dem nicht mehr scannbaren Gutachten??
    Genau das, wass Sie mir vorhalten an Tragweite angeblich nicht verstanden zu haben.
    Also schlagen Sie verbal nicht unüberlegt umsich. Manchmal ist es besser, sich ein wenig bedeckter zu halten, oder Dinge mehr zu hinterfragen, anstatt sofort loszuwettern.
    Darum bin auch ich für ein CH-Treffen, um sich persönlich auszutauschen, anstatt hier Seitenhiebe zu verteilen.

    Ich hatte übrigens gerade ein Gespräch mit der Schadendienstleitung einer Versicherung, deren Vorstand in Frankreich sitzt.

    Von dort teilte man mir mit, dass es vor vielen Jahren noch besser war, als es noch keine „Premium-Checker“ gab.
    Damals kamen noch beauftragte Sachverständige persönlich vorbei und haben die Originalgutachten eingesehen und vorort wurden diese besprochen. Der daraus resultierende Aufwand in der Sachbearbeitung war nach Aussage wesentlich geringer.
    Nur leider hat diese Versicherung nicht nur den roten Strich in die TV-Werbung übernommen. Wohl auch aus dem …-Prinzip.

  22. RA Schepers sagt:

    @ Gandolf

    Sie sollten sich also in der Tat überlegen, ob Sie die Forderung nach Offenlegung der Identität hier weiter so in dem Stil betreiben, wie bisher.

    Ich hatte nicht generell die Offenlegung von Identitäten gefordert. Ich hatte lediglich gefordert, daß die, die andere persönlich angreifen, hierzu auch mit ihrem Namen stehen, anstatt sich hinter einem Pseudonym zu verstecken.

    das alles zusammen ist reif in gebündelter Form an entsprechender Stelle zum Vortrag/Anzeige/Klage … ? gebracht zu werden.

    In diese Richtung ging doch auch der Vorschlag von Andreas, 20.6., 12.58 Uhr:

    Ein Treffen ALLER Interessierten an einem zentralen Ort zum Brainstorming.

    Wenn dann aber ein solches Treffen ein solch sensibles / diskretes Thema ist, daß noch nicht einmal hier im Blog erörtert werden soll, dann ist ein solches Treffen nichts für mich.

    Ich möchte niemandem zu Nahe treten. Selbstverständlich steht es jedem frei, ein solches Treffen nichtöffentlich zu organisieren und durchzuführen. Und selbstverständlich können auch bei einem solchen Treffen ganz hervorragende Gespräche geführt und Strategien entwickelt werden. Aber mein Ding ist das nicht.

    Beides kann ja auch parallel laufen. Beides schließt sich nicht gegenseitig aus.

  23. benno sagt:

    @Mister L
    Wenn Sie ein Beschädigungsverbot gegenüber einem Versicherer für Ihr Gutachten erwirken, dann beschädigt die Versicherung Ihre Gutachten künftig eben nicht mehr. Applaus, applaus! Und was passiert danach? Die suchen einen anderen Weg Ihre Gutachten zu scannen, ohne diese zu beschädigen oder bestenfalls werden Ihre Gutachten bei dieser Versicherung dann eben nicht mehr gescannt. Ein dreifach Hoch! Nachhaltiger Erfolg = 0,0. Ihr Erfolg hätte keinerlei Bindungswirkung auf andere Versicherer oder für andere Sachverständige. Die Sinnlosigkeit dieses nicht unerheblichen Aufwandes für einen einzigen Fall zeigt sich umso mehr, weil selbst unter Vorlage eines positiven Urteils, immer vorausgesetzt Sie wären erfolgreich, was ich aufgrund der Qualität vieler örtlicher Gerichte erheblich bezweifle, mindestens 99% der Sachverständigen nicht mitziehen würden. Die haben nämlich alle überhaupt keinen Bock die Zeit damit zu verplempern. Bestes Beispiel für das Desinteresse ist die Urheberrechtsgeschichte mit den Lichtbildern. Selbst unter Vorlage einer perfekten Rechtsgrundlage durch den I. Zivilsenat des BGH pfeift die Masse der SV auf das Urheberrecht. Erheblicher Einzelaufwand ohne Potential für ein nachhaltiges Ergebnis gehört bei mir in die Kategorie „Erbsenzählerei“. Aber seis drum. Niemand hält Sie davon ab, diesen Weg zugehen.

    Ein generelles Scanverbot geschützter Inhalte kann hingegen ein einziger Sachverständiger mit einem erfahrenen Urheberrechtler gegen eine einzige Versicherung bei einem ausgesuchten Gericht mit Erfahrung im Bereich Urheberrecht erwirken. Man muss nur den richtigen Fall abwarten. Insbesondere durch die Weitergabe der gescannten Gutachten nebst Lichtbildern an Dritte durch die Versicherer wird die Sache für den Kläger erheblich erleichert (Vervielfältigung / Verbreitung). Ein einziges Verfahren, vorzugsweise eine Revision beim BGH, würde genügen. So ein Urteil entwickelt nämlich Bindungskraft für alle Versicherer und alle urheberrechtlich geschützen Inhalte die gescannt werden sollen (analog der Urheberrechtsentscheidung des BGH zu den GA-Lichtbildern). Mit einem entsprechenden Urteil sind die Scannerbuden reif für den Abriss.

    Für den Fall, dass ich irgendwann mal irgend jemanden brauchen sollte, der mir sagt, wann ich was zu schreiben habe oder nicht, werde ich gerne auf Sie zurückkommen.
    Wer sich wann wo trifft ist mir übrigens auch so was von egal. Mir reicht es oft, was ich hier lese. Das muss ich nicht noch anhören.

  24. Mister L sagt:

    @ Der Huckflüsterer

    Wenn nun im Gutachten aber fettgedruckt steht…

    Zur Beachtung:

    Die urheberrechtliche Nutzung und Verwertung dieses Gutachtens ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und in dem zu Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen Umfang zulässig, §-31 Abs. 5 UrhG.

    Das Beschädigen, anderweitiges nachträgliches Verändern oder das Zerlegen des Gutachtens ist verboten, Sachverständigenrecht, Bayerlein §-31 Abs. 5, Seite 478-479 und §-303 StGB.
    Sollte zusätzlich Bedarf an einer ungebundenen Zweitausfertigung bestehen, so kann diese schriftlich beim Unterzeichner nachgeordert werden. Die Kosten hierfür sind vom Anfordernden zu übernehmen.

    Sämtliche Gutachtenausfertigungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verfassers.

    … und dies jedes Mal (vor Begleichung des Honorars)bei Gericht „abgebügelt“ wird, weil man als SV angeblich nicht mehr der rechtmäßige Eigentümer des Gutachtens sei, lässt einem das Vertrauen zur Rechtsprechung bzw. in die freigestellten Tatrichter schwinden.

    So viel zum Thema >…was mit dem Gutachten geschehen darf..< und wie es aber im Ergebnis die Richterinnen und Richter sehen.

    Und übrigens: Es wurde jedes Mal ausreichend und fachgerecht vorgetragen.

  25. Andreas Sander sagt:

    @ALLE Wir machen RECHTSCHAFFEND unsere Arbeit-wir haben nichts zu VERBERGEN-wir können unsere Gutachten ERKLÄREN-unsere ARBEITSERGEBNISSE sind für jeden NACHVOLLZIEHBAR und TRANSPARENT-wir sind NEUTRAL und UNABHÄNGIG.

    Warum sollen wir uns VERSTECKEN??

    Gruß aus der Grafschaft

    Andreas Sander

  26. RA Schepers sagt:

    Zum Thema Urheberrecht

    Habe heute ein Schreiben der LVM erhalten mit dem fettgedruckten Satz:

    Wenn Sie technisch in der Lage sind, schicken Sie uns bitte den Schriftwechsel papierlos über das GDV-Schadennetz zu.

  27. Gandolf sagt:

    Sehr geehrter Herr RA Schepers,

    ich glaube mich zu erinnern, dass auch Ihr Kollege, RA J. Otting, in seinen Beiträgen immer mal wieder den ein oder anderen zur Preisgabe seiner Identität aufforderte. Mein Hinweis trifft also nicht nur Sie, vielmehr möchte ich bitte diesen allgemein verstanden wissen. Es ist doch viel wichtiger, von den Beteiligten einen vernünftigen Standpunkt klar und deutlich dargelegt zu bekommen, als sich durch schwammig ausformulierte Texte, beladen mit kryptischen Andeutungen zu lesen, nur, weil sich der Verfasser ja nicht angreifbar machen will.

    Im Weitern finde ich schon, dass dieses Thema mittlerweile echt unter den Nägeln brennt und man nicht warten sollte mit einem Treffen, bis die Lager- oder Kaminfeuerzeit beginnt, sondern handelt, sobald die Linie im strengen Vertrauen u. ausgewählten Kreis klar abgesteckt ist. Es wäre sehr schade, diese Chance verstreichen zu lassen, nur weil manchen jetzt schon der Löffel heißer ist, als die Suppe. Ihre Mitwirkung wäre sicherlich von unschätzbarem Wert, da ich Sie in der Liste der hier verantwortungsvoll, sowie sachlich und konstruktiv schreibenden Aktiven ganz oben sehe.

  28. RA Schepers sagt:

    @ Gandolf

    Vielen Dank für Ihren letzten Satz. Allerdings übertreiben Sie dabei deutlich. 🙂

    Ansonsten habe ich Ihren Beitrag keinesfalls als persönlichen Angriff (nur) gegen mich gesehen, sondern als sachlichen und konstruktiven Beitrag zu einem Thema, das bei captain-huk immer wieder mal hoch kommt.

  29. F-W Wortmann sagt:

    @ RA Schepers 21.6.2012 16:30

    Holzauge sei wachsam. Erst der Schriftverkehr über das GDV-Schadennetz, dann die Gutachten auf elektronischem Wege. – Und schon ist das Urheberrechtsurteil des BGH unterlaufen. Holzauge sei wachsam!!

    Was hat eigentlich der GDV im Schadensersatzverfahren Ihres Mandanten gegen den Schädiger zu suchen? Der Schadensersatzanspruch richtet sich doch eindeutig gegen den Unfallverursacher, also den Schädiger gem. § 823 I BGB. Im BGB steht aber nirgends, dass der Anspruch an den Versicherer gerichtet werden soll oder muss! Im Direktanspruchsverfahren gegen den Schädiger hat der Versicherer – und darüber hinaus auch der GDV – nichts zu suchen. Der GDV ist ohnehin nicht Anspruchspartner.

    Netze des GDV sollten seitens der Unfallopfer und ihrer Anwälte tunlichst gemieden werden. Der Versicherer hat keinerlei Ansprüche. Er hat zu regulieren. Das ist seine einzige ureigenste Aufgabe. Mehr nicht! Der Schädiger ist nämlich Schuldner der Schadensersatzleistung. Die hat er sofort zu erfüllen. Sobald der Schaden beziffert ist und die Haftung feststeht, ist der Schadensersatzanspruch nach BGH sofort fällig. Da beißt keine Maus den Faden ab! Der fällige Schadensersatzanspruch ist auch auf herkömmliche Art und Weise, also auf Papier und durch die Post befördert, ebenfalls sofort fällig. Es macht also keinen Unterschied. Es nützt nur dem Versicherer, der aber – wie gesagt – gar nicht Partner des gesetzlichen Schuldverhältnisses der unerlaubten Handlung ist!
    Noch einen schönen Abend
    F-W Wortmann

  30. SV Wehpke sagt:

    @benno,Donnerstag, 21.06.2012 um 15:42
    Der oben angesprochene „Graben“ verläuft eigentlich zwischen „Ottonormalo“ als Geschädigtem, seine Helfern wie Anwälten und SV einerseits, sowie auf der anderen Seite den mächtigen Versicherern mit größtem Einfluß auf die Politik, staatlichen Institutionen wie Justiz etc.

    Die wirken in kollusiver Zusammenarbeit zu ihrem Vorteil auf Kosten der anderen. Wer da nicht mitmachen kann oder will, ist halt in deren Augen ein Depp der die Zusammenhänge nicht erkennt.

    Das was Sie progagieren, also UrhG /Strafanzeigen usw. haben wir schon lange durch und die vorbeschriebenen Erkenntnisse gesammelt.

    Ich bin gern bereit Ihnen den Sachverhalt und die Ablehungsschreiben der Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen: „Versicherer sind alles ehrbare Institutionen mit legitimen Interessen der Sachbearbeitung – der technische Fortschritt – kein öffentliches Interesse weit und breit erkennbar – außerdem, wir haben auch noch etwas besseres zu tun. Gehen Sie doch zu den Zivilgerichten – etc..“

    Da müssten wir dann also zuerst eine gerichtliche Entscheidung des Kammergerichts erwirken, um dann im Nachgang den Stataatsanwalt in die Spur zu bringen. In welchem Zeitrahmen und mit welchem Aufwand soll das eigentlich erfolgen? Ich prophezeie jahrelange Verfahrensdauer ist gewiss.

    Sind das nun „systemische Fehler“ oder sollte das so sein? Probieren Sie es selber aus.

    Wehpke Berlin

  31. benno sagt:

    @SV Wehpke
    Die Rangfolge ist klar. Zuerst das Zivilverfahren, um den Urheberrechtsverstoss festzustellen und dann das Strafverfahren. Nicht umgekehrt.

    „Ein generelles Scanverbot geschützter Inhalte kann hingegen ein einziger Sachverständiger mit einem erfahrenen Urheberrechtler gegen eine einzige Versicherung bei einem ausgesuchten Gericht mit Erfahrung im Bereich Urheberrecht erwirken. Man muss nur den richtigen Fall abwarten. Insbesondere durch die Weitergabe der gescannten Gutachten nebst Lichtbildern an Dritte durch die Versicherer wird die Sache für den Kläger erheblich erleichert (Vervielfältigung / Verbreitung).“

    Also: Zivilverfahren, richtiger Fall, reichlich Beweismaterial, kompetenter Anwalt, kompetentes Gericht.

    Mit irgend einem Anwalt irgendwo irgend etwas auf eigene Faust zu versuchen, führt nicht zum gewünschten Ergebnis. Eher das Gegenteil ist der Fall, wie Sie ja selbst festgestellt haben. Gegen einen starken Gegner, wie z.B. eine Versicherung, geht nichts ohne gute Vorbereitung, kompetente Partner und einer klaren Strategie. Unkoordinierte Versuche gehen meist fehl.
    Der zeitliche Rahmen liegt in der Tat bei mehreren Jahren, sofern die Sache bis zum BGH gehen sollte. Das ist aber bei jedem Verfahren über 3 Instanzen der Fall. Auch bis zur BGH-Entscheidung zum Urheberrecht der Gutachten-Lichtbilder sind einige Jahre ins Land gegangen.
    Am Zeitfaktor sollte es jedoch nicht scheitern, oder? Besser spät als nie! Ein entsprechendes Ergebnis könnte sich durchaus sehen lassen und verändert danach die gesamte Schadenabwicklung einschl. Schadenmanagement.
    Meiner Meinung nach sind die Versicherer an einer BGH-Entscheidung jedoch keinesfalls interessiert. Im Gegenteil. Egal wie diese auch ausfallen sollte, Einschränkungen gibt es so oder so. Einen Freibrief gibt es zu 99,9% nicht. Zumindest nicht beim derzeitigen UrhG. Die Revision wird es also nur geben, wenn der Kläger in der Vorinstanz unterliegt.
    Ich denke, man würde seitens der Versicherung bereits im außergerichtlichen Verfahren versuchen, die Sache mit Geld aus der Welt zu schaffen oder es, falls zutreffend, bei einem verlorenen LG-Prozess belassen.
    Bis sich irgend ein LG-Urteil überall herumgesprochen hat, sind ja wieder ein paar Milliarden mehr im Topf der Versicherer. Und selbst wenn. Welchen Stellenwert hat ein LG-Urteil bei den Strategen der Unfallschadenregulierung?
    Schon aus diesem Grund muss man nach erfolgreicher zivilrechtlicher Auseinandersetzung entsprechende Strafverfahren gegen die Hauptverantwortlichen nachschieben. Das kann/sollte dann auf breiter Front geschehen. Aber bitte zielgerichtet und entsprechend koordiniert.

  32. SV Wehpke sagt:

    JOB-Center/Arbeitsamt führt die elektronische Akte ein. Laut Bericht der ARD sollen 22 Mio Akten eingescannt werden. Zweifellos eine resoucenschonende und umweltfreundliche Massnahme. Was da künftig allein an Papier gespart werden kann!

    SV Wehpke

  33. Hans Olg sagt:

    Leider haben weniger als 0,2% der Amts- und weniger als 1% der Landgerichte halbwegs Ahnung vom Urheberrecht.Deshalb kann man derzeit nur Internetverstöße halbwegs rechtssicher verfolgen. Nur hier hat man genügend Streitwert und Allörtlichkeit fürs LG Hamburg. Aber auch dort gibts nur zähneknirschend Recht gegen Versicherungskonzerne, nur weils eben so im Gesetz steht und mal sehen, ob es nicht doch noch einen Ausweg oder zumindest eine Abschwächung gibt….
    Bennos Ansichten sind daher leider nicht realistisch, obwohl vom Gesetzt gedeckt. Und beim Strafrecht wird es noch unrealistischer, hier haben exakt 0,0% aller Staatsanwaltschaften ein Interesse Verstöße bei Versicherungskonzernen zu ahnden, Gesetz hin oder her. Benno wach auf !!!

  34. SV Wehpke sagt:

    @benno,Freitag, 22.06.2012 um 15:13 …“Das kann/sollte dann auf breiter Front geschehen. Aber bitte zielgerichtet und entsprechend koordiniert.“

    Okay – wenn Sie übernehmen machen wir alle mit!

    Wehpke Berlin

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