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Der BGH – AZ: XI ZR 61/11 vom 8. Mai 2012 – stärkt eindrucksvoll Verbrauchern gegenüber Banken den Rücken – Revision der beklagten Sparkasse zurückgewiesen

Die (meine) Sparkasse teilt mit, dass sie aufgrund der Entscheidung des BGH vom 08.05.2012  – AZ: XI ZR 61/11  – die  Nr. 18 der AGB-Sparkassen (Auslagenersatz) nicht mehr verwenden werde. Werden Kosten für Aufwendungen für im eigenen Interesse der Beklagten … Weiterlesen

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