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ARD ZDF Deutschlandradio – Beitragsservice – LG Tübingen stellt per Beschluß vom 9.9.2015 – AZ: 5 T 162/15 – die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung fest

Eine gute Nachricht für sogenannte Beitragsschuldner. Das LG Tübingen bleibt sich treu und widerspricht, geradezu genüsslich, in einer weiteren Entscheidung dem Bundesgerichtshof  (Beschluss vom 11.06.2015, AZ: I ZB 64/14). LG Tübingen, Beschluß vom 9.9.2015, 5 T 162/15 Gläubiger und Vollstreckungsbehörde … Weiterlesen

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