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BGH IV ZR 57/08 – Auch bei Vorlage eines gerichtlich eingeholten Gutachtens müssen Privat- / Parteigutachten im Prozess berücksichtigt werden.

Wer kennt sie nicht? Die „unumstößlichen“ Gerichtsgutachten, deren Inhalt sich viele Richter zu Eigen machen und daraufhin das Urteil sprechen. Einwendungen der Prozessparteien nebst Privatgutachten, die das Gerichstgutachten fachlich erschüttern, werden oftmals einfach ignoriert. Insbesondere im Strafverfahren kann diese Art der … Weiterlesen

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