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Rettet die Restwertbörsen – zur Abwechslung mal die WOM auf „Dummenfang“ in Sachen Urheberrecht

Spätestens seit dem 29.04.2010 ist klar: Die Einstellung von Lichtbildern aus einem Sachverständigengutachten in eine Restwertbörse – ohne Zustimmung des entsprechenden Sachverständigen – ist ein Urheberrechtsverstoß (BGH I ZR 68/08). Bei Missachtung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fällig. Dieses … Weiterlesen

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