Stuttgarter Nachrichten – Gesetz zu Lebensversicherern soll gekippt werden

So langsam sind die wahren Auswirkungen der „Sauerei“ bezüglich der Gesetzesänderung des § 56 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) wohl auch bei vielen „Schnarchzapfen“ der Regierungskoalition angekommen, durch die deren Gesetzesvorlage im „kleinen Kreis“ (ca. 30 anwesende Abgeordnete !!!) in einer Nacht- und Nebelaktion, am 08.11.2012 kurz vor 22 Uhr MEZ, ohne weitere Debatte !!!, im Bundestag abgenickt wurde. Eine Gesetzesänderung, initiiert (und formuliert) durch die Lobbyisten der Versicherungswirtschaft, die Millionen von Versicherten per Gesetz ab dem 21.12.2012 und für alle Zukunft um Milliarden ihrer privaten Altersvorsorge bringen soll. So zumindest der Wille der derzeitigen Bundesregierung, die erst gestern noch den hohen Stellenwert der privaten Altersvorsoge beschworen hatte.

Siehe hierzu auch das „Verbraucherurteil“ des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.07.2005 – 1 BvR 80/95 – zu der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven sowie die Rechtsgrundlage als Folge dieses Urteils in § 153 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) .

Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten sucht  man im Bundesfinanzministerium nun „fieberhaft“ nach Wegen, wie man das Gesetz vor Inkrafttreten „korrigieren“, „abgeschwächen“ oder „deckeln“ könne, anstatt das Gesetz, z.B. per Einspruch im Bundesrat am 14.12.2012 oder Verweigerung der Unterschrift durch den Bundespräsidenten, erst einmal komplett zu stoppen und danach in aller Ruhe neu zu überdenken.

Insbesondere die verfassungsrechtliche Überprüfung wäre hier dringend anzuraten, da die Gesetzesänderung in einem krassen Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvR 80/95 steht.

Auch die Tatsache, dass durch eine Minderheit von gerade einmal 5% der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein Gesetz „durchgewunken“ wurde, dass massiv in die Altersversorgung der Bürger eingreift, sollte für den Bundespräsidenten Grund genug sein, den Füller stecken zu lassen. Eine Unterschrift verbietet sich insbesondere dann, wenn der Bundespräsident erkennen sollte, dass diese Gesetzesänderung des VAG, durch Betreiben der Versicherer, in die Umsetzung der EUGH-Entscheidung , Stichwort Unisex-Tarife, kurzfristig „hineingemogelt“ wurde, obwohl das Eine mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun hat.
Die EUGH-Umsetzung muss am 21.12.2012 erfolgen. Die VAG-Änderung hingegen nicht.

Nachdem der „Versicherungscoup“ der Union offensichtlich nicht wie erwartet gelaufen ist, reagiert man überrascht. Man will den Mist angeblich nun noch innerhalb weniger Tage „schlechtverbessern“, den man VORSÄTZLICH und WISSENTLICH (gegen vorliegende Informationen im Finanzausschuss zu den erheblich negativen Auswirkungen für Millionen von Versicherten) gebaut hat, anstatt das Pamphlet komplett zurückzunehmen? Die „Milliarden-Sauerei“ auf Druck und zu Gunsten der Versicherungswirtschaft geht damit wohl in die zweite Runde?

Vielleicht handelt es sich bei den medial verbreiteten „Aktivitäten“ des Bundesversicherungsministeriums Bundesfinanzministeriums aber auch nur um eine „Ente“, quasie als „Beruhigungspille“ für die Bevölkerung, zur Niederschlagung eines „Volksaufstandes“ bzw. zur Eindämmumg der dynamischen Kündigungswelle der Lebensversicherungen, bis das Gesetz endgültig in Stein gemeiselt ist?

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Quelle: Stuttgarter Nachrichten vom 03.12.2012

So etwas hat es in der jüngeren Geschichte nicht gegeben: Nur wenige Wochen nachdem die Koalition ein Gesetz verabschiedet hat, kommen bei den zuständigen Fachleuten der Union handfeste Zweifel auf. Hinter vorgehaltener Hand hat ein Unionsabgeordneter den Stuttgarter Nachrichten bereits in der vergangenen Woche bekannt: „Ich weiß nicht, ob wir da einen großen Fehler gemacht haben.“ Nach Informationen unserer Zeitung prüft die Koalition nun Wege, wie sie das Gesetz korrigieren kann. Klar ist: Die Koalition muss schnell handeln, das Gesetz tritt am 21. Dezember in Kraft.

Weiterlesen >>>>>

Siehe auch:

Captain HUK vom 29.01.2013

Captain HUK vom 17.12.2012

Captain HUK vom 14.12.2012

Captain HUK vom 12.12.2012

Captain HUK vom 11.12.2012

Captain HUK vom 27.11.2012

Captain HUK vom 16.11.2012

Captain HUK vom 14.11.2012

Captain HUK vom 28.02.2012

Captain HUK vom 16.01.2011

Capital vom 17.12.2012

Handelsblatt vom 06.12.2012

NTV vom 05.12.2012

Stuttgarter Nachrichten vom 07.12.2012

Stuttgarter Nachrichten vom 30.11.2012

Verbraucherzentrale NRW vom 04.12.2012

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13 Antworten zu Stuttgarter Nachrichten – Gesetz zu Lebensversicherern soll gekippt werden

  1. borsti sagt:

    Aber wieso denn? Was soll die Aufregung? Schließlich hat die Kanzlerin doch fast 98% Zustimmung zu ihrer Politik auf dem Parteitag der CDU erhalten. Es ist ja schließlich die beste Regierung die wir(?) je hatten. Oder etwa nicht?

    Widerlich -immer wird hier alles kaputtgenörgelt.

  2. Recht auf Recht sagt:

    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!!!

    @ Wortmann – Warten worauf?

    Ich erhielt bereits die nachfolgende Antwort seitens des Bundesrats auf meine Beschwerde:

    „Sehr geehrter …

    dem Bundesrat liegt das Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (BR-Drs. 702/12) zur Beratung vor. Das Gesetz wurde dem Finanzausschuss (federführend) und dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen.

    Ich habe Ihr Schreiben an beide Ausschüsse weitergeleitet, damit Ihre Anregungen und Wünsche bei den Beratungen berücksichtigt werden können.

    Der Beschluss des Bundesrates zu der Vorlage wird nach der kommenden Plenarsitzung am 14. Dezember 2012 unter bundesrat.de unter der genannten Drucksachennummer zum Herunterladen bereitgestellt.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag

    R. H.

    Bundesrat
    Presse und Öffentlichkeitsarbeit,
    Besucherdienst, Eingaben
    11055 Berlin

    Telefon: 030 189100182
    Telefax: 030 189100196″

    Es ist also ein Leichtes, den Druck auf die Parlamentarier bis zum 14.12.2012 noch deutlich zu erhöhen.

    Per Fax oder Mail kann/sollte/muss jeder seine Beschwerde, und was auch immer er bzw. sie noch zu sagen hat, an den Bundesrat zur Weitergabe an die Mitglieder des Wirtschafts- und des Finanzausschusses senden. Das Kontaktformular ist auf der Seite des Bundesrates unten links zu finden:

    http://www.bundesrat.de/cln_227/nn_8694/DE/br-dbt/br-dbt-node.html?__nnn=true

  3. Karle sagt:

    „So etwas hat es in der jüngeren Geschichte nicht gegeben: Nur wenige Wochen nachdem die Koalition ein Gesetz verabschiedet hat, kommen bei den zuständigen Fachleuten der Union handfeste Zweifel auf.“

    Ist das Gedächtnis der Presse generell etwas löchrig oder haben die Stuttgarter einiges verschlafen? Von wegen so etwas habe es in der jüngeren Geschichte nicht gegeben.
    Beim umstrittenen Meldegesetz zu Gunsten der Datenhändlerlobby wurde doch die gleiche Chause durch die Koalition durchgezogen. Verabschiedung eines aberirrwitzigen Meldegesetzes in familiärer Runde (= handvoll Abgeordneter) im Bundestag. Anstatt zu später Stunde erfolgte die Abstimmung dort rein zufällig beim EM-Halbfinale Deutschland gegen Italien (28. Juni 2012). Nach heftigen Protesten wurde anschließend zurück gerudert und das Gesetz durch die Länderkammer in den Vermittlungsausschuss zur Nachbesserung verwiesen.
    Was spricht eigentlich dagegen, das man das bei der Änderung des § 56 VAG nicht genauso handhabt?

    Oder § 89 VAG.

    Auszahlungsstop der Versicherung bei gleichzeitiger Einzahlungspflicht des Versicherten.

    Der absolute Hammerparagraph, den jeder Lebensversicherte unbedingt kennen sollte. Jeder Lebensversicherte, der diesen Paragraph versteht, ist ein ex-Lebensversicherter. Gesetz verabschiedet von wem? Natürlich von der derzeitigen Bundesregierung! Verabschiedet wann? Wie man so hört, bei der Fußball WM 2010 (im kleinen Kreis)!!

    Dort gab es keine Proteste, da im finalen Fußballwahn keiner aufgepasst hat. Als Folge dieses Paragraphen haben die Versicherer freie Bahn. Bei jeglicher Misswirtschaft des Versicherers werden die Lebensversicherungen nämlich einfach nicht mehr ausbezahlt. Weder das eingezahlte Kapital noch irgendwelche Überschussanteile. Der Versicherungsnehmer hingegen muss im Gegenzug weiterhin schön brav seine Prämie an die Pleitefirma überweisen. So etwas nennt man Entschuldung durch das blöde Vieh. Der Paragraph hat meiner Meinung nach zwar keinen verfassungsrechtlichen Bestand. Aber so lange keiner klagt?!

    Der Verbraucher kann sich aber auch ohne Verfassungsklage gegen diesen Paragraphen wehren. Einfach keine Kapital-Lebensversicherung mehr abschließen und alle bestehenden Kapital-Lebensversicherungen kündigen, so lange die entsprechenden Versicherer noch nicht in Schieflage geraten sind. Ansonsten greift ja § 89 VAG. Wer zu spät kommt, der bekommt nur noch Krümel oder heiße Luft (= Hauptbestandteil der Versicherungsversprechen).

    Das sind nur einige Beispiele der jüngeren Geschichte. Wa sonst noch alles durch diese Regierungskoalition im Verborgenen oder kleinen Kreis „verbrochen“ wurde, werden wir spätestens dann erfahren, wenn das jeweilige Gesetz zum Tragen kommt. Auf alle Fälle ist es kein Zufall, dass diese Regierung brisante Lobby-Entscheidungen immer dann im Bundestag zur Abstimmung stellt, wenn der Großteil der Delegierten, warum auch immer, durch Abwesenheit glänzt.
    Interessant ist auch die Tatsache, dass bei jeder dieser Abstimmungen immer genügend Vertreter der Koalition präsent sind, um eine positive Abstimmung zu erreichen. Das riecht gewaltig nach organisierter und bedarfsgerechter Personalplanung?

  4. virus sagt:

    Hallo Hans Dampf

    nachfolgend der Bericht/Stellungnahme des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer Deutschland e.V.) vom 20.09.2011 zur damals noch in der Planung befindlichen Gesetzesänderung:

    http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/17_wp/Versaufsicht/stellung_idw_refe.pdf?__blob=publicationFile

  5. SV sagt:

    @ Hi Borsti,

    ich sehe das auch so. Immer nur meckern, im kleinen, schön warmen Kämmerchen!
    Dabei haben wir doch DIE Politiker ohne jegliche „Einschränkung der freien Mandatsausübung“ und solange Frau Merkel ihre Chefsessel innehat, wird Abgeordnetenbestechung sicher kein Straftatbestand sein. Es sei denn, DER Wähler will es in ferner Zukunft einmal anders.

    05.12.2012 Stern.de

    „Weltweit haben bislang über 160 Länder das UN-Abkommen gegen Korruption ratifiziert – Deutschland gehört jedoch nicht dazu.“

    http://www.stern.de/politik/ausland/korruptions-index-von-transparency-international-europa-wird-immer-korrupter-1937339.html

  6. Paulchen sagt:

    Kaum diskutiert die Politik über die Änderung oder Rücknahme der Gesetzesänderung und schon kommt die Versicherungsbranche aus der Hecke und hält in den Medien voll dagegen. Nach einer heutigen Ankündigung sinkt bei der Allianz die Gesamtverzinsung von Kapitallebensversicherungen im Jahr 2013 von 4,5 auf 4,2%. Dies trotz hervorragendem Geschäftsergebnis im Jahr 2012. Da hat der HUK H. vom GDV wohl alle Hebel in Bewegung gesetzt und heute nun den größten Versicherer in die entscheidende Schlacht geschickt, um diese Gesetzesänderung doch noch zu erzwingen? Die Botschaft an die Politik sollte wohl lauten: Wenn der Größte schon mit Einbußen zu kämpfen hat, dann muss es den anderen Versicherern wohl richtig schlecht gehen? Wagt es ja nicht, noch einmal an dem Gesetz zu rütteln!

    Bei einem Interview im Morgenmagazin am 14.11.2012 durch den GDV-Präsidenten, also kurz nach der Abstimmung zur Gesetzesänderung, hatte der GDV-Präsident in Siegerlaune noch ganz anders getönt.

    Nach Hoenen bestehe keinerlei Gefahr, dass die Versicherer ihren Garantieverpflichtung in den nächsten Jahren nicht nachkommen können.

    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1774272/Lebensversicherungen-ein-Auslaufmodell%253F-#/beitrag/video/1774334/Hoenen:-Lebensversicherung-verl%C3%A4sslich

    Da muss man schon recht blöde sein, wenn man diese primitiven Strategien nicht durchschaut? Einen Tag vor der Abstimmung im Bundestag wurde in den Medien gejammert was das Zeug hält, die Versicherer können angeblich den Garantiezins nicht mehr halten usw.. Kurz nach der Abstimmung zu der Gesetzesänderung dann Kommando zurück. Ziel erreicht, die Versicherten werden künftig um Milliarden geschröpft. Alles ist bestens, niemand muss sich irgendwelche Sorgen machen. Der Garantiezins ist sicher usw. Natürlich ist er sicher. Insbesondere dann, wenn man mit Unterstützung der Politik den Versicherten in Milliardenhöhe in die Tasche greift.

    Nun droht das Haus der gezinkten Karten wieder zusammen zu fallen und schon kommt die gleiche Leier wie vor der Abstimmung im Bundestag. Oh wie geht es den Versicheren schlecht. Sieh nur die Allianz. Selbst die muss die Verzinsung senken usw…

  7. borsti sagt:

    @Paulchen…“Da muss man schon recht blöde sein, wenn man diese primitiven Strategien nicht durchschaut.“
    ———–
    Aber klar doch – das ist die herragende Eigenschaft des „Deutschen Michels“

    Der ist halt blöde und obendrein noch feige und hat es daher nicht besser verdient.

    Und „Fettaugen“ a’la Merkel schwimmen halt immer oben. Das ist nicht nur gerecht, sondern das ist auch ein physikalisches Grundgesetz.

  8. DerHukflüsterer sagt:

    @
    „„Ich weiß nicht, ob wir da einen großen Fehler gemacht haben.“ Nach Informationen unserer Zeitung prüft die Koalition nun Wege, wie sie das Gesetz korrigieren kann. Klar ist: Die Koalition muss schnell handeln, das Gesetz tritt am 21. Dezember in Kraft.“

    Die Koalition sollte lieber prüfen welche Abgeordneten noch um 22 Uhr, sich soooo für das deutsche Volk (Versicherungsvolk)mit Überstunden eingesetzt haben und diese Namen veröffentlichen!!
    Solche dämlichen und volksschädigenden Abgeordneten (angeblich Politiker) gehören aus dem Land gejagt, aber vorher 1 Tag in einer Jauchegrube von der Korruptionssucht befreit.

  9. SV Zimper sagt:

    @ Chr. Zimper Eingereicht am 28.11.2012 um 11:19

    – so wahr “Gauck” will?

    Hallo zusammen,

    Herr Gauck hat auf meine Anfrage vom 20.11.2012

    ich bitte Sie, mir meine Frage sehr kurzfristig zu beantworten:

    “Werden Sie, die m. E. rechtswidrige Gesetzesänderung des § 56 VAG, welche am 7.11.2012 im Bundestag um ca. 22:00 Uhr? von wohl gerade mal 20 Abgeordneten – auf Wunsch bzw. Drängen der Versicherungswirtschaft – beschlossen wurde, unterschreiben?”

    bisher nicht geantwortet.

    Chr. Zimper

    __________________________________________________

    Herr Gauck hat nunmehr durch Prof. Dr. P., Referat Verfassung und Recht, Justitiariat, nach dem er sich für meine Zuschrift bedanke, weiter wie folgt antworten lassen:

    BUNDESPRÄSIDIALAMT, Berlin 4. Dezember 2012

    „Sie kritisieren, dass das geplante SEPA-Begleitungsgesetz Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorsieht, die sich nachhaltig auf die Beteiligung ausscheidender Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven ihrer Lebensversicherung auswirken. Der Bundespräsident hat keine Möglichkeit, auf die inhaltliche Gestaltung eines Gesetzes während des Gesetzgebungsverfahrens Einfluss zu nehmen. Er bittet Sie daher um Verständnis, dass er sich zu dem Inhalt des von den parlamentarischen Gremien zu beratenden Gesetzes nicht äußern möchte. Er wird die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen, sobald ihm nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ein entsprechendes Gesetz zur Ausfertigung vorgelegt wird. Ihre Ausführungen wird er berücksichtigen, soweit sie verfassungsrechtlich von Belang sind.“

  10. Karle sagt:

    Na dann ist ja alles bestens, kann ja eigentlich nichts mehr schief gehen?

    Die Gesetzesänderung des § 56 VAG vom 08.11.2012 gilt in Fachkreisen ja als verfassungswidrig, da der Deutsche Bundestag eine Gesetzesänderung verabschiedet hat, die sich eindeutig gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt (1 BvR 80/95 vom 26.07.2005).

    Man kann gespannt sein, wie unser Bundespräsident aus dieser Nummer herauskommen will?

    Unterschreibt er, gibt es einen breiten Volkeszorn und Verfassungsklagen. Unterschreibt er nicht, gibt es Versicherungszorn. Keine leichte Aufgabe?

  11. Lepi sagt:

    Zählt, um nicht unter die Neuregelung zu fallen, der Zeitpunkt, wann ich die Kündigung meiner LV ausgesprochen habe (7.12.12) oder das Datum, zu dem die Kündigung wirksam wird (1.5.2013)?

  12. Karle sagt:

    Die Sache mit der Kündigung kann man pauschal so nicht beantworten. Das richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und der Prämienfälligkeit (monatlich, vierteljählich, halbjährlich, jährlich). In „normalen Zeiten“ gilt wohl die Wirksamkeit der Kündigung. Das heißt, wenn ich heute auf den 01.01.2013 kündige (sofern der Vertrag dies hergibt), dürfte der 01.01.2013 als Maßstab für die Abrechnung gelten. Das Gleiche gilt für den 01.04.2013 usw.. Wohlgemerkt zu „normalen Zeiten“, also ohne die diskutierte Gesetzesänderung vom 08.11.2012, die am 21.12.2012 verbindlich werden soll, nun vielleicht aber auch wieder nicht, oder doch?

    Bei einer Gesetzesänderung, wie der vorliegenden, kann man sicher trefflich über den Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Kündigung bzw. über den Zeitpunkt der Abrechnung streiten. Im Streitfall sind dann die Vertragsrechtler zusammen mit den Verfassungsrechtlern in ihrem Element.

    Nach meiner Rechtsmeinung hat der Versicherte bei erheblichen Eingriffen in den Vertrag ein Sonderkündigungsrecht. Die Gesetzesänderung zur Kappung der Bewertungsreserven ist nicht nur ein erheblicher, sondern ein massiver Eingriff in den laufenden Vertrag. Die tatsächlichen Einbußen belaufen sich bei vielen Verträgen nämlich nicht nur auf 10%, wie in den Medien dargestellt.

    Meiner Meinung nach gilt in diesem Sonderfall der Tag der Willenserklärung als Abrechnungsmaßstab, also z.B. heute. Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber in einen laufenden Vertrag massiv zum Nachteil des Versicherungsnehmers eingreift, ohne dass der Versicherungsnehmer ausreichend Gelegenheit erhält, aus diesem Vertrag vorzeitig auszusteigen. Hierzu hätte der Gesetzgeber entsprechende Übergangsfristen vorsehen müssen, die in der Gesetzesänderung des § 56 VAG jedoch völlig fehlen. Bei Berücksichtigung von Übergangszeiten hätte dies jedoch, bei entsprechender Aufklärung der Versicherten, zu einer Kündigungswelle der Kapitallebensversicherung in ungeahnten Ausmaß geführt. Damit wäre das Kartenhaus der Versicherer samt Staatsanleihen in sich zusammen gefallen. „Vergessen“ wurde hier also offensichtlich nichts, sondern, in Kenntnis der Auswirkungen, wohl vorsätzlich von den Verfassern des Gesetzentwurfes (=Versicherungswirtschaft) weggelassen?

    Der Versicherungsnehmer muss jedoch bei erheblichen Verschiebungen des Vertragsverhältnisses zu seinen Lasten bzw. zu Gunsten des Versicherers die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob er den Vertrag zu den geänderten (schlechteren) Bedingungen weiter führen will oder nicht. Genausogut könnte der Versicherer (oder der Staat) bei laufenden Verträgen in den sog. Garantiezins eingreifen. Kann er aber (noch) nicht.

    Möglicherweise besteht bei einem Sonderfall wie diesem für den Versicherten sogar das Recht, den Vertrag nicht nur vorzeitig, sondern auch ohne irgendwelche Einbußen aufzulösen, d.h. ohne Abzug von Stornogebühren usw. Das wäre im Einzelnen zu prüfen.

    Unabhängig zu den möglichen Verlusten durch die Änderung des § 56 VAG oder fiktiven Nachteilen bei vorzeitiger Auflösung, gibt es eine viel größere Gefahr, durch die das gesamte eingezahlte Kapital samt Überschussbeteiligung über den Jordan gehen kann. § 89 VAG, der im Jahr 2010 zu Gunsten der Versicherer geändert wurde und der es den Versicherern künftig erlaubt, bei Schieflage des Unternehmens jegliche Auszahlung an die Versicherten zu stoppen. Der Versicherte hingegen muss seine Prämien treu und brav weiter einbezahlen. Steht auch im § 89 VAG! Der Verlust beträgt dann nicht (nur) 10%, sondern bis zu 100% => Altersversorgung futsch!!!

    Die Kapitallebensversicherer mutieren mit jeder Gesetzesänderung zunehmend zum Spielautomaten. Damit schießt sich die Versicherungsbranche, was das Produkt Kapitallebensversicherung betrifft, letztendlich selbst ins Knie.

    Der eine oder andere mag vielleicht glauben, dass so etwas nie geschehen wird? Wenn so etwas nicht passieren kann, wieso wurde dann der Paragraph 89 VAG überhaupt geschaffen oder der „Allesretter Protektor“ aus der Taufe gehoben? Die Protektor Lebensversicherungs-AG kann bestenfalls 1 oder 2 Unternehmen auffangen? Bei einer Kettenreaktion wird Protektor dann selbst zum Sanierungsfall.
    Warum wird im Moment bei vielen Versicherern die Prognose für die Gesamtverzinsung heruntergesetzt? Wieso wollen die Versicherer die Bewertungsreserven der Bestandskunden per o.a. Gesetz einkassieren? Wenn das nicht alles nach „dicker Luft“ riecht, was dann?

    In 1, 2 oder 3 Jahren wird heute unvorstellbares zur bitteren Realität. Da bin ich mir sicher. Spätestens nach der Bundestagswahl 2013, vorausgesetzt „Mutti“ verliert die Krone, kommen wir der Wahrheit wieder ein ganzes Stück näher.

  13. Glöckchen sagt:

    Das unerträgliche ist doch,dass Mutti im „Hotel Mama“
    kocht und wenn das Lobbysöhnchen ein Gesetz-sorry:ein Gericht-bestellt sofort und ohne jede Folgenabwägung der Herd angedreht wird.
    Dass am Ende nur ein fader Frass dabei herauskommt,ist unvermeidlich.
    Für das Salz in der Suppe ist ja dann später erst das Bundesverfassungsgericht zuständig.
    Das ist die Form von Korruption,die ordentliche Wahlbeteiligungen verhindert und den Piraten die steife Brise beschert!
    Klingelingelingelts?

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