GDV zum Ablachen? – Dr. Norbert Rollinger: „An den Vorwürfen zur Zahlungsverzögerung ist nichts dran“

Quelle: Autohaus Online vom 07.01.2014

In Medienberichten wird seit langem regelmäßig – und seit gut einem Jahr auch über die Politik und Medien sehr massiv – der Generalvorwurf erhoben, dass Versicherer Leistungen verzögern würden. Was ist aus Sicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dran an der angeblichen Verzögerungstaktik?

Herr Rollinger, was sagen Sie zu dem Vorwurf, die Deutschen Versicherer würden Zahlungen an ihre Kunden verzögern oder verweigern?

Norbert Rollinger: Da ist nichts dran. Schadenregulierung ist unsere Kernleistung, da wollen wir glänzen, da wollen wir im Wettbewerb unser Bestes geben.

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Und weil lt. GDV bei den Versicherern die Schadensabwicklung so prima und seriös abläuft, gibt es seit 2006 Captain HUK, wo über das unmögliche Regulierungsverhalten dieser Branche fast täglich berichtet wird – genauso wie in vielen anderen Medien auch. Siehe z.B. Presse-TV bei Captain HUK.
Mehrere tausend Beiträge bei Captain HUK bzw. viele tausende Urteile gegen die Versicherungswirtschaft bringen die „Saubermänner“ der Versicherungsbranche stets auf den Boden der Tatsachen zurück und bringen das Kartenhaus der Lügen immer wieder schnell zum Einsturz.
Entweder ist der Vertreter des GDV gerade aus einem 15 Jahre dauernden Koma erwacht (Festplatte formatiert?), oder der GDV hat zur Zeit genau die „Personalaufstellung“ nach dem Wunsch der Versicherungswirtschaft, die deren (flächendeckendes) unseriöses Verhalten bei der Schadensregulierung 1:1 reflektiert? Es gehört schon eine großes Maß an Unverfrorenheit dazu, Tatsachen zu ignorieren und das Gegenteil öffentlich zu äußern, während es schon seit Jahren sämtliche Spatzen von den Dächern pfeifen, wie perfide und rigoros heutzutage das sog. „Schadensmanagement“ seitens der Versicherer betrieben wird? Da wird ein Heer von Geschädigten täglich und systematisch „über den Tisch gezogen“, sowie Zahlungen verzögert, um die Anspruchsteller „weich“ bzw. „gefügig“ zu machen für irgenwelche faulen Kompromisse (Vergleich). Insbesondere bei Personenschäden mit relativ hohen Schadensersatzforderungen hat das Spiel auf Zeit eine lange „Tradition“.

Hier kann man z.B. nachlesen, was unter dem „Glanz“ des R+V Vorstandes Dr. Norbert Rollinger zu verstehen ist und wie er bei der Schadensabwicklung stets sein „Bestes“ (im Interesse der R+V) gibt:

http://www.captain-huk.de/Kategorie/versicherungen/rv-vers/

http://www.captain-huk.de/Kategorie/versicherungen/kravag-versicherung/

Bemerkenswert finde ich auch, dass Autohaus Online selbst den verlogensten Thesen eine Plattform bietet?

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33 Antworten zu GDV zum Ablachen? – Dr. Norbert Rollinger: „An den Vorwürfen zur Zahlungsverzögerung ist nichts dran“

  1. Willi Wacker sagt:

    Da redet sich jemand die Sache schön. Da wird bewußt die Öffentlichkeit getäuscht. Die Berichte in Presse und Fernsehen zeigen eindeutig etwas anderes, Herr Rollinger!!! Ist der GDV blind? Oder schauen sich die Verantwortlichen diese Sendungen nicht an? Das kann aber auch nicht der Fall sein, denn eine Mitarbeiterin des GDV gab ja einen Kommentar im Rahmen des Fernsehbeitrages ab. Was kann es also sein? Die Versicherungsfreundlichkeit. Immerhin ist es ja ein Zusammenschluss der Versicherungswirtschaft, was den „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft“ ausmacht.
    Statt Ernsthaftigkeit erntet Herr Rollinger nur Lacher und kopfschüttelndes Unverständnis.

  2. Gottlob Häberle sagt:

    „Natürlich steht der Rechtsweg jedem offen. Wir haben aber auch festgestellt, dass nur 0,6 Prozent aller Schadenfälle – also von diesen 23 Millionen – dann vor dem Richter landen. Und auch da muss man sagen, wird überwiegend zugunsten der Versicherer entschieden“.

    Das ist an Arroganz und Dekadenz nicht zu überbieten.
    Der erinnert mich irgendwie an Mappus.

  3. Karle sagt:

    „Jeder bekommt einen berechtigten Schaden zügig bezahlt“

    Da hat der „Rolle-Rolle“ aber glatt die Nebensätze vergessen?

    „Was berechtigt ist, bestimmt natürlich die Versicherung!!!“

    und

    „Was unter „zügig“ zu verstehen ist, entscheidet immer noch der Vorstand.“

    Münchhausen wäre sicher fassungslos, dass man immer noch einen drauflegen kann?

  4. Knerbert Hebel sagt:

    jou,dat Rollinger vonde Blechbüxenkompanie……roll roll….verstehsde,
    wat anderes durfte der doch onnit saachen….zu Deutsch:Bestelltes Statement!
    Is der Ruf ersd ruiniert,labert sich´s völlich ungeniert!
    Komm mein Lieber Scholli,roll nachhause,villeich hört dir dort dein Alte nochwas zu.

  5. Zweite Chefin sagt:

    „Und wir müssen dafür sorgen, dass nur berechtigte Ansprüche bezahlt werden, denn sonst würden sich ja automatisch die Prämien erhöhen.“

    Der Satz ist ja wohl die Unverschämtheit schlechthin und entlarvt die Taktik der Versicherer.
    Jeder Anspruchsteller ist also erstmal potentieller Betrüger und ist auf den Boden der Tatsachen (welcher ?) zurückzustutzen.
    Wir müssen dafür sorgen: bestreiten, zusammenstreichen, Gegengutachten einholen, verweigern.
    berechtigte Ansprüche: wer entscheidet das ? CH könnte einpacken, wenn das so klar wäre.
    automatische Prämienerhöhung: wäre logische Folge einer zügigen rechtskonformen Regulierung.

    Träum weiter, Rollinger …

  6. RA Schwier sagt:

    Ich bin gespannt, ob mein Kommentar bei Autohaus freigegeben wird, denn die Ansicht von Herrn Rollinger teile ich nicht!

  7. SV Winkler sagt:

    Bei soviel Arroganz und Dreistigkeit vergeht einem das Lachen. Aber wenn diese Kreatur die Wahrheit verkündet und die Tatsachen preisgegeben hätte, wären zwangsläufig ganz andere und zwar sehr sehr unangenehme Fragen aufgetaucht. Der Rollinger outet sich hiermit zum Lügenbaron und zur Witzfigur 2014.

  8. Super sagt:

    „Schadenregulierung ist unsere Kernleistung, da wollen wir glänzen, da wollen wir im Wettbewerb unser Bestes geben.“

    Auch eine ranzige Speckschwarte kann glänzen. Ist alles eine Frage der Beleuchtung und des Blickwinkels. Außerdem steht hier WOLLEN. Was man will und was man tut ist jedoch immer eine andere Sache. Wer die derzeitige desolate Schadenregulierung kennt, der weiß, dass selbst der Wille fehlt.

  9. Pitbull sagt:

    @
    “Schadenregulierung ist unsere Kernleistung, da wollen wir glänzen, da wollen wir im Wettbewerb unser Bestes geben.”

    Es müsste heissen:
    Schadenregulierung ist unsere oberste Pflicht, da glänzen wir, da sind wir im Wettbewerb vorn.
    Das gibt es aber nur bei seriösen Firmen, also bleibt es ausschließlich beim „Wollen“.

    Aber jeder will u. strebt nach dem was er nicht hat, deshalb ist bei großen Teilen der Versicherungswirtschaft die Kernleistung,
    1. Volksverdummung und unnötige Verträge unter dem grausigen Schreckensszenario irgend einer Katastrophe vorzugaukeln um Verträge abzuschließen,
    2. die Beitragseinnahme,
    3. die Schadenabwehr,
    4. Leute zu benützen wie den H. Rollinger, welcher sich nicht zu schade ist für m.E. wettbewerbswidrig bzw. kriminell agierende Firmen eine Seriösität zu attestieren welche sie nicht haben. Nach 1945 nannte man das einen Persilschein ausstellen, damit konnte man auch Täuschungen vornehmen.

  10. G.v.H. sagt:

    Dr. Norbert Rollinger vom GDV: Norbert „Da ist nichts dran. Schadenregulierung ist unsere Kernleistung, da wollen wir glänzen, da wollen wir im Wettbewerb unser Bestes geben.“

    Lieber Herr Dr. Rollinger, dieses Statement hört sich wirklich griffig an. Sie benutzen dabei den Begriff der „Kernleistung“, der in der Unfallversicherung ein durchaus nachvollziehbarer Begriff ist.

    Beim Schadenersatz durch Verkehrsunfälle beschränkt sich aber die „Kernleistung“ der Assekuranz im eigenen Interesse darauf, dass mit dem Schadenmanagement und der Schadensteuerung die Unfallopfer manipuliert werden sollen zu einem Verhalten ,dass den Versicherungen Vorteile bietet.

    Kernleistungen für Unfallgegner (so der allgemeine Sprachgebrauch in Ihrer Branche) ?

  11. Ra.Imhof sagt:

    Standardmässige rechtlich falsche Abrechnungstexte:
    „Verbringungskosten sind bei fiktiver Abrechnung nicht zu ersetzen“
    „UPE-Aufschläge sind bei fiktiver Abrechnung nicht zu ersetzten“
    „Das Gutachten ist für die Regulierung unbrauchbar,weil es die Nutzung der Lichtbilder in der Restwertbörse untersagt“
    „Die technische Wertminderung haben wir nicht zu erstatten“(im Gutachten war eine merkantile Wertminderung ausgewiesen)
    „Weshalb wir nicht regulieren können sie unserer künftigen Klageerwiderung entnehmen“
    „Vor Prüfung der polizeilichen Ermittlungsakte wird die Schadensforderung nicht fällig“
    …….muss jetzt zum Termin,vielleicht könnte einer der Kollegen mit dieser Auflistung fortfahren.

  12. virus sagt:

    … was regt ihr euch auf. Jahr ein Jahr aus – rund um die Uhr – Märchenstunde beim GDV:

    http://www.gdv.de/2014/01/warum-versicherer-keine-leistungen-verzoegern/

    “Es kann sich jeder darauf verlassen, dass er zügig und unbürokratisch einen berechtigten Schaden bezahlt bekommt.“

    http://www.gdv.de/2013/07/versicherer-regulieren-schaeden-ohne-unnoetige-zeitverzoegerung-und-im-interesse-der-beteiligten/

    Versicherer regulieren Schäden ohne unnötige Zeitverzögerung und im Interesse der Beteiligten

    ……………………………………………………………………………………..
    Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung:

    „Die Regulierungspraxis funktioniert aus Sicht der Versicherten und Geschädigten gut. Das belegen sowohl die geringen Prozess- und Beschwerdequoten als auch die regelmäßig positiven Ergebnisse von Kundenbefragungen.“

  13. Juri sagt:

    Na – ja, ich weis zwar nicht wem Herr Dr. Rollinger diesen ausgemachten Unsinn verkaufen will, aber das ist nun mal sein Job. Jeder der etwas näher dran ist erkennt die Unwahrheiten. Eigentlich bedauerlich wie dieser arme Kerl sein Geld verdienen muß, gibt er sich doch in der gesamten Schaden-Community der völligen Lächerlichkeit preis.

  14. Willi Wacker sagt:

    Hallo Herr RA. Imhof,
    ich führe gerne Deine Auflistung fort:
    „Die Sachverständigenkosten sind überhöht“
    „Die Sachverständigengebühren werden nur in der angemessenen Höhe erstattet“
    „Bei der Laufleistung und dem Alter fällt keine Wertminderung mehr an“
    „Bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind fällt keine Wertminderung an“
    „Wir regulieren nur Nebenkosten in Höhe von 100,– €“
    „Wir erstatten nur Sachverständigenkosten in Höhe von…, diese sind unserer Meinung nach nur in dieser Höhe erforderlich. Darüber hinaus geltend gemachte Kosten sind darzulegen“ usw.

    Alles das ist im Schadensersatzverfahren unerheblich.

  15. RA Schwier sagt:

    @ RA Imhof @Willi Wacker
    usw.

    „Eine Unkostenpauschale ist nicht zu ersattten.“
    „An und Abmeldekosten sind nur zu ersetzten, wenn sie angefallen sind.“
    „Es sind lediglich Vorhaltekosten zu erstatten.“
    „Besteht die Berechtigung zum Vorsteuerabzug?“
    „Wir prüfen den Schadensfall im Rahmen unserer Eintrittspflicht.“
    „Übersenden Sie uns die Bilder in Farbe.“
    „Übersenden Sie uns eine Geldempfangsvollmacht.“
    „Die Kosten für die Fahrzeugreinigung sind nicht zu erstatten.“
    „Es handelt sich um eine Bagatellverletzung.“
    „Die Abschleppkosten sind überhöht.“
    „Übersenden Sie uns einen Reparaturablaufplan.“
    „Der letzte Tag der Mietwagenkostenrechnung ist nicht zu erstatten.“
    „Nutzungsausfall für den Tag des Sachverständigengutachtens fällt nicht an.“
    „Eine Überlegensfrist ist in einem eindeutigen Reparaturfall wird nicht anerkannt.“
    „Die Mietwagenkosten sind überhöht.“
    „Wir erstatten Mietwagenkosten nach Fraunhofer.“
    „Die von Ihnen zitierte Rechtsprechung ist irrelevant.“
    „Wir haben das Schreiben an unseren Versicherungsnehmer zur Kenntnis genommen.“
    „Bitte führen Sie weiteren Schriftverkehr nur über uns.“
    „Das Gutachten ist Bestandteil unserer Akte und wird nicht übersandt.“
    „Wir haben den Schaden nach der Rechtsprechung des BGH reguliert.“
    „Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie angefallen ist.“
    „“Mehrwertsteuer ist im Rahmen der Ersatzbeschaffung nicht angefallen. Eine Erstattung der ausgewiesenen Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten findet auch im Rahmen einer Ersatzbeschaffung nicht statt.“
    „Wir haben den Schaden nach der Rechtsprechung des BGH reguliert.“
    „Die Urheberrechte wurden gewahrt.“
    „Wir haben keine personenbezogenen Daten weitergegeben.“
    „Wir möchten den Schaden nachbesichtigen.“
    „Wir verweisen auf unser Schreiben vom…..“

    …..zum Weiterführen für die Phrasendrescher aus der Versicherungswirtschaft……

  16. Buschtrommler sagt:

    „Bei einer Reparatur nicht in der von uns benannten Firma müssen 10% der RepKo abgezogen…“
    „Die Kosten einer Beilackierung werden bei fiktiver Abrechnung als nicht erforderlich betrachtet…“
    „Zur weiteren Überprüfung des eingereichten Gutachtens ist die eintrittspflichtige Versicherung berechtigt, den Restwert zu ermitteln…“
    „Die eingereichten Lichtbilder lassen den Schadenumfang nicht erkennen…“

  17. Wildente sagt:

    Es hat nicht viel gefehlt und ich hätte fast einen Lachkrampf bekommen. Das war das Erfreuliche an der Sache.
    Man sieht jedoch, dass das Statement von diesem Herrn Dr. Rollinger sehr aufschlußreiche Kommentare ausgelöst hat und ich werde jetzt auch einmal recherchieren.
    Vieleicht ist sein Statement aber auch nur ein Plagiat, das ihm auch noch untergeschoben wurde. Man glaubt ja nicht, wie fies die Welt heute selbst in den eigenen Reihen sein kann, wenn es um Machterhalt und Moneten geht.

    Mit schönen Grüßen
    aus dem Wintertümpel
    Eure Wildente

  18. Norbert J. sagt:

    Lieber RA Schwier,
    der Kommentar kann auf autohaus online nachgelesen werden.
    Vielleicht wäre noch ein Hinweis auf http://www.captain-huk.de sinnvoll bezüglich der weiteren Kommentare ?

    Norbert J.

  19. RA Schepers sagt:

    @ RA Schwier usw.

    „Wir haben den Schaden in der von Ihnen geforderten Höhe reguliert“

  20. RA Schepers sagt:

    Späßle gemacht 😉

  21. Seeadlers Nachkommen sagt:

    Liebe Leserinnen und Leser,
    ein gutes Mittel zur Stressvermeidung ist bestimmt ein Ausflug nach Helgoland. Den sollte sich Herr Dr. Rollinger auch einmal gönnen und bei gutem Seegang kann er dann im Hamburger Loch mit vielen anderen zusammen so richtig befreiend kotzen, was da Zeug hält. Die See spült es weg.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus einem Sturmgewitter
    Seeadlers Nachkommen

  22. Pitbull sagt:

    @
    “ Dr. Rollinger“

    Ich würde empfehlen bei jedem Doktor der öffentlich solche Unwahrheiten verbreitet, auch seine Doktorarbeit auf Plagiatsverstöße untersuchen zu lassen!!
    Wer es öffentlich mit der Wahrheit nicht so hat, der hat es auch bei der Erstellung seiner Doktorarbeit erfahrungsgemäß nicht anders gehandhabt?
    Fragt doch mal den H. Rollinger nach seiner Dissertation, wie war das Thema-Wo-Wann.
    Vielleicht wäre er nicht der erste Lügenbaron der öffentlich richtig blamiert wäre.
    Weiss jemand wie das genau geht? Welcher Auskunftspflicht müssen Doktoren Folge leisten bezüglich der Richtigkeit ihres Titels?
    Fangen wir doch da an, ja tun wir das!!

  23. Frank sagt:

    fangen wir an …………………

    schau doch mal unter Google „Plagiatsjäger“ nach

  24. Zauberfee sagt:

    Norbert Rollinger studierte Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Dort wurde er 1985 Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Aenania München im CV. 1990 wurde er an der Justus-Liebig-Universität Gießen mit der Arbeit Aufklärungspflichten bei Börsentermingeschäften zum Dr. iur. promoviert.

    Gruß
    Zauberfee

  25. Buschtrommler sagt:

    @Zauberfee….ich denk gerade an das Stichwort „Börsencrash“, muss ICH nun zum Doc ?

  26. HD-30 sagt:

    Ich meine es wird Herrn Dr. R. hier zuviel der „Ehre“ angetan. Eine solche Aufermerksamkeit hat ER doch nun wirklich nicht verdient, weil alle die hier gelegentlich mitlesen, doch wissen WER es gesagt hat.

    Und eine Verhaltensänderung auf Versicherungsseite ist durch solch Geschrei ja auch nicht zu erwarten. Die freuen sich höchsten über dererlei Aufregung und staunen über’s Feedback.

  27. Gabriel F. sagt:

    Manchmal kommt es wie ein Wink des Schicksals aus heiterem Himmel, wenn der am gestrigen Freitag auch wolkenverhangen war.
    3 SAT berichtete am späten Abend zum Thema

    „Versichert und verschaukelt“

    Material: SWR / „Ich werde keine Ruhe geben, bis die Leute bestraft werden für diese unterlassene Hilfeleistung, diese vorsätzliche Körperverletzung.“ Horst G. kämpft gegen einen mächtigen Gegner: die Versicherungswirtschaft. Die Verzögerungstaktik seiner privaten Krankenversicherung hat ihn fast das Leben gekostet, weil er wochenlang auf deren Zusage warten…⊕

    http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=40830

    Ob der neue Herr Bundesjustizminister sich hierzu mal ein paar nützliche Gedanken macht und die Gesetzgebung weiter anschieben wird, dass zukünftig auch so etwas nicht mehr vorkommt. Es ist ein Skandal im Quadrat, dass das in der BRD möglich ist. Durch welche Lobby in Berlin oder sonstwo werden die Drahtzieher geschützt ?

    Gabriel F.

  28. Insider sagt:

    „Aufklärungspflichten bei Börsentermingeschäften“
    Ich schätze blind,dass in einer solchen Doktorarbeit mehr als 50% heimlich abgeschrieben wurde.

  29. Knut B sagt:

    Die Märchen der Gebrüder Grimm darf man wohl als klassisch bezeichnen und ein Vergleich mit dem, was ein herr dr. Rollinger hier dargeboten hat, wäre wohl mehr als eine Beleidigung für die Gebrüder Grimm. Er hat sich und der Versicherungswirtschaft einen mehr als schlechten Dienst erwiesen und ich bin fast sicher, dass die damit auch beleidigten Medien das nicht hinnehmen werden.

    Knut B.

  30. Boris sagt:

    Hallo, Hans Dampf,
    gerade halte ich ein Schreiben der KRAVAG-Vers. in Händen, mit dem sich diese Versicherung auch daran versucht, ein entstandenes Sachverständigenhonorar bzw. entstandenen Gutachterkosten mit fadenscheinigen bzw. mit schadenersatzrechtlich nicht haltbaren Argumenten zu kürzen. Und ratet mal, wer da mit unterzeichnet hat ?

    Mit Gruß zum Wochenende
    B o r i s

  31. Karle sagt:

    @HD-30

    „Ich meine es wird Herrn Dr. R. hier zuviel der “Ehre” angetan.“

    Im Prinzip ja. Wenn aber keiner Berichte wie den Gegenständlichen aus Autohaus Online im Internet kritisiert, dann glaubt der Endverbraucher am Ende den Mist, mit dem der GDV überall die Medien verseucht. Der GDV rudert im Moment an allen Fronten, nachdem die Politik in Berlin offensichtlich hellhörig geworden ist. Da gilt es entsprechend gegenzuhalten. Die flächendeckende Verbreitung der Wahrheit ist hierbei immer das beste Argument gegen Lügengebilde.

    @Boris

    „gerade halte ich ein Schreiben der KRAVAG-Vers. in Händen, mit dem sich diese Versicherung auch daran versucht, ein entstandenes Sachverständigenhonorar bzw. entstandenen Gutachterkosten mit fadenscheinigen bzw. mit schadenersatzrechtlich nicht haltbaren Argumenten zu kürzen. Und ratet mal, wer da mit unterzeichnet hat ?“

    Wenn es tatsächlich unser Freund R. von den „Räubern und Verbrechern“ sein sollte, dann würde ich das Schreiben umgehend an den Chefredakteur von Autohaus Online schicken.

  32. Roland Reintges sagt:

    Komisch ist, dass hierüber Rolands Blog nichts berichtet, obwohl Herr Richter, der Verantwortliche des Blogs, doch auch bei der R+V-Versicherung angestellt ist.

  33. Chris sagt:

    Also die Bewertungen von Trustpilot sagen dazu alles und wenn man mal etwas Ehrlich ist als Sachbearbeiter bei der R+V und Aufsichtsratvorsitzender zur gleichen Zeit bei einer Fachfirma zur Gebäudeschadenssanierumgen, hört sich für mich nicht besonders seriös an. Ebenfalls eine schlechte Bewertung ob es da nicht Zusammenhänge gibt. Liegt an höherer Ebene wohl am Personal. Aber ich als Kunde mit Anwalt hatte doch genau den Herren als Ansprechpartner und da kamen Verzögerungen bis zu 3 Jahren für einen Wasserschaden zusammen. Das ist wirklich gruselig.

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