Lebensversicherungen – Bundesrat will Versicherungsnehmer vor Verlusten schützen und stoppt (vorerst) die Gesetzesänderung des § 56 VAG vom 08.11.2012 bei der heutigen Sitzung gem. Art. 77 Abs. 2 GG

Quelle: Bundesrat – Pressemitteilung vom 14.12.2012

Bundesrat will Versicherungsnehmer vor Verlusten schützen

Der Bundesrat hat heute das so genannte SEPA-Begleitgesetz, das den europäischen Zahlungsverkehr harmonisieren soll und Regelungen zum Lebensversicherungsrecht enthält, in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Er möchte die vom Bundestag kürzlich beschlossenen Änderungen überarbeiten, die die Auszahlungsbeträge für Lebensversicherungen mindern können. Ziel ist es, die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen der Unternehmen zu bewältigen, aber die Belastungen nicht einseitig auf die Versicherten abzuwälzen. Für den Bundesrat ist es nicht nachvollziehbar, dass der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzigen Mittel sein sollen, um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen. Er erwartet vielmehr, dass neben den Versicherungsnehmern auch die Unternehmen einen Beitrag leisten.

Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz)

Weiterlesen (Top 9) >>>>>

Bundesrat Drucksache

702/12, 702/12 B, 702/1/12, 702/2/12 (neu)

Erläuterung Top 9

Siehe auch:

Captain HUK vom 29.01.2013

Captain HUK vom 17.12.2012

Captain HUK vom 12.12.2012

Captain HUK vom 11.12.2012

Captain HUK vom 05.12.2012

Captain HUK vom 27.11.2012

Captain HUK vom 16.11.2012

Captain HUK vom 14.11.2012

Captain HUK vom 28.02.2012

Captain HUK vom 16.01.2011

ARD Monitor vom 15.11.2012

ARD/ZDF Morgenmagazin vom 14.11.2012 Beitrag 1

ARD/ZDF Morgenmagazin vom 14.11.2012 Beitrag 2

Brandenburg Pressemitteilung vom 14.12. 2012

Capital vom 17.12.2012

DerWesten vom 08.11.2012

Financial Times vom 11.11.2012

GeldinFAIRmationen.de vom 20.08.2012

HANDELSBLATT vom 06.12.2012

HANDELSBLATT vom 14.11.2012

NTV vom 05.12.2012

Mecklenburg-Vorpommern Pressemitteilung vom 14.12. 2012

Stuttgarter Nachrichten vom 07.12.2012

Stuttgarter Nachrichten vom 30.11.2012

Tagesspiegel vom 11.12.2012

Verbraucherzentrale NRW vom 04.12.2012

Versicherungsjournal vom 09.11.2012

ZDF Frontal21 vom 06.12.2011

ZDF vom 08.11.2012

ZDF Frontal 21 Video vom 18.09.2012

ZDF Frontal 21 Manuskript zur Sendung vom 18.09.2012

GDV vom 05.12.2012

GDV vom 23.11.2012

GDV vom 15.11.2012

GDV vom 22.10.2012

GDV vom 19.09.2012

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Bewertungsreserven, Erfreuliches, GDV, Netzfundstücke, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

4 Antworten zu Lebensversicherungen – Bundesrat will Versicherungsnehmer vor Verlusten schützen und stoppt (vorerst) die Gesetzesänderung des § 56 VAG vom 08.11.2012 bei der heutigen Sitzung gem. Art. 77 Abs. 2 GG

  1. Alois Aigner sagt:

    Na, ja, dann ist ja erst mal das vom Bundestag beschlossene Gesetz gestoppt. Da wird die Lebensversicherungsbranche aber mächtig Dampf ablassen. Die armen Kerle müssen jetzt ans Eingemachte, gell?

  2. Karle sagt:

    Beim GDV ist man offensichtlich nicht begeistert von der heutigen Entscheidung des Bundesrates? Das „Hoenen“ ist etwas ruhiger geworden, nachdem das Kartenhaus ins Wanken gerät?

    http://www.gdv.de/2012/12/gdv-zur-anrufung-des-vermittlungsausschusses/

    Kündigungen von Kapitallebensversicheungen sind demnach immer noch ohne Verlust der Bewertungsreserven möglich? Da sollte man schnellstens seine Kohle bei den „Wegelagerern“ abholen und das Weite suchen.
    Wer weiß, was beim Vermittlungsausschuss heraus kommt?

  3. virus sagt:

    Na das war dann, mit dem milliardenschwerem Weihnachts- bzw. Abschiedsgeschenk vom GDV – unter damaligem Hoenen-Vorsitz – an die Mitglieder erst einmal nichts.

    Der Wähler scheint doch massiv interveniert zu haben, ssodass eine nachträgliche, ansteckende Schwerhörigkeit gegenüber der Versicherungswirtschaft nicht weniger Parlamentarier zwangsläufig um sich greifen musste? Es bleibt angesichts der nachfolgenden Aussage von Herrn Hoenen allerdings abzuwarten, ob auch zukünftig mehrheitlich die Politiker sich ihres Auftrages, allein dem Wohle des deutschen Wähler(Volkes) verpflichtet zu sein, bewusst sein werden.

    „Dass aus der Politik die lang erhobene Forderung erhört wurde, die Bewertungsreserven festverzinslicher Anlagen der Versicherer nicht mehr zur Hälfte an Kunden ausschütten zu müssen, deren Vertrag ausläuft, begrüßte Hoenen als überfälligen Schritt. Er entlastet die Branche in diesem Jahr um mehr als 2 Milliarden Euro. „Das ist die folgerichtige Korrektur eines Denkfehlers von 2008, der jetzt behoben ist“, sagte Hoenen.

    Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/niedrigzinsphase-lebensversicherer-suchen-wege-aus-dem-zinstief-11960599.html

    „Über 30 Milliarden Euro verbuchten die Lebens- und Rentenversicherer im Jahr 2010 als „stille Reserven“.

    Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Kommt-bald-noch-weniger-raus-article9696741.html

    Da kann man sich – Pi mal Daumen – ausrechnen, was in den Folgejahren an Kaufkraft für die deutsche Wirtschaft verloren gegangen wäre. Das vor dem Hintergrund
    der nicht Bewältigung der immer dramatischer werdenden, weltumspannenden Wirtschafts- und Finanzkrisen, der chaotischen deutschen Energiepolitik, mit der bekannten ebenso chaotischen Gesetzgebung bis hin zu einer Mithaftung der Verbraucher!? an dieser verfehlten Energiepolitik,
    den ständig weiter steigenden Preisen
    und der immer weiter sinkenden Renten.

    Mit dem Kopfschütteln muss man allerdings über die „Erläuterung Top 9“

    „Aus verschiedenen Gründen war es erforderlich, Teile des Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vorzuziehen. Auf Veranlassung des Bundestags übernimmt das SEPA-Begleitgesetz daher einige maßgebliche Komponenten des VAG-Gesetzgebungsvorhabens. Vorgesehen ist u.a. eine Anpassung des VAG an das sog. Unisex-Urteil des EuGH sowie Regelungen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der deutschen Lebensversicherer.
    Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, einen Antrag nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

    Hier wird doch wissendlich und vorsätzlich verschleiert, dass die Ausweisung bzw. Auszahlung bei Fälligkeit des Versicherungsvertrages von Teilen der Bewertungsreserven auf ein Urteil des Bundesverfassungsrechts unter Zugrundelegung des Grundgesetzes zurückzuführen ist:

    L e i t s a t z
    zum Urteil des Ersten Senats
    vom 26. Juli 2005

    1 BvR 80/95

    Der Gesetzgeber ist durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG verpflichtet, hinreichende rechtliche Vorkehrungen dafür vorzusehen, dass bei der Ermittlung eines bei Vertragsende zuzuteilenden Schlussüberschusses die Vermögenswerte angemessen berücksichtigt werden, die durch die Prämienzahlungen im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung geschaffen worden sind.

    Zusammenfassend:
    Dem Vermittlungsausschuss obliegt also die Verantwortung, eine Empfehlung bezüglich der angedachten Änderung des § 56 VAG dahingehend zu geben, den Beschlusses vom 8.12.2012 gänzlich zurückzunehmen?

  4. Adolphs Klausi sagt:

    Man muss sich nur vorstellen wieviele Darlehensfinanzierungen über Lebensversicherungen abgedeckt werden;das sind in Summe zig Milliarden!
    Hier hat offenbar die Bankenlobby eingegriffen,weil abertausende von Krediten notleidend werden,wenn die Lebensversicherer die Schlusszahlungen kraft gesetztes kürzen können.
    Diese Form von Verbraucherschutz hat doch was,oder?
    Die Ausbeuter der Nation entdecken ihre gegenläufigen Interessen und bringen ihre Heere in Stellung—wie schön!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert