Ein beliebter Trick der HUK Versicherer im Kaskofall

Achtung Autofahrer!

Eine beliebte und häufig angewandte Variante der Übervorteilung von VN im Kaskofall ist die Zusammenfassung mehrerer Schadenereignisse aus verschiedenen Zeiträumen.
Das ist meistens bei gewerblichen Fahrzeugen der Fall, welche von ständig wechselnden Fahrpersonal benützt werden.

Beispiel:

An einem Fahrzeug XY wurden innerhalb kurzer Zeit ein Heck- u. ein Frontschaden verursacht, welche selbst verschuldet wurden.
Zwei klassische Vollkaskoschäden also.
Nachdem der VN die 2 Schäden gemeldet hat, kommen nur die DEKRA, oder SSH, oder Carexpert, oder versicherungseigene SV zum Zug und erstellen ein sogenanntes Gutachten.
Warum diese Leute das noch als Gutachten bezeichnen dürfen, gilt noch zu klären.
Bei der Begutachtung von zwei zeitlich unterschiedlich entstandenen Schäden ergibt das 2x eine berechtnete Selbstbeteiligung und 2x eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklassen für den VN. Soweit wäre dies ja noch in Ordnung und auch so vertraglich vereinbart.

Die Übervorteilung leitet jetzt der SV von der Versicherung ein, weil dieser den VN überredet, alle beiden Schäden in eine Kalkulation zusammenzufassen, da doch sicherlich das Fahrzeug in einem Reparaturgang auch instandsetzt wird.
Das klingt auch logisch u. wird vom VN aus Unkenntnis der Sachlage im Moment nicht beanstandet.
Was passiert aber in diesem Augenblick?
Aus 2 verschiedenen Schäden wird 2x Selbstbeteiligung und 2x Rabattverlust dem VN berechnet,aber nur einmal Fahrzeugverbringung(wenn überhaupt), nur einmal Lackvorbereitungskosten, dadurch bedingt zuwenig Lackmaterial, nur 1 Fahrzeugvermessung usw. bei den Kalkulationskosten aufgeführt. Das ist unkorrekt weil diese zwei Schäden auch zwingend als zwei verschiedene Schäden zu kalkulieren sind.

Bei einem niedrigen Stundensatz von netto € 75,00 wird man um mindestens 1,9 Stunden Lackvorbereitungszeit, +1 Stunde Verbringungskosten, +1 Stunde Vermessungskosten = 3,9 Stundenx € 75,00 = € 292,50 zuzüglich mind. 30% Lackmaterial aus 1,9 Stunden Lackvorbereitungszeit = 0,57 Stunden x € 75,00 = € 42,75 übervorteilt.

Insgesamt ergibt das einen Nettobetrag von € 335,25, den man den VN allein hier bei diesem Vorgang abgeschwindelt hat.
Das übersteigt bereits den Betrag von einer Selbstbeteiligung ! Das vorstehend Aufgeführte ist aber nur ein Beispiel, ja die "Spitze des Eisberges" von unkorrekten und sogar betrügerischen Maßnahmen bei der Kaskoschadenfeststellung.

Sogar einem Laien muß jetzt klar werden, warum es die Versicherungswirtschaft vehement verhindert, dass neutrale u. unabhängige SV Kaskogutachten erstellen.

Zum Abschluss an diesem Bericht habe ich noch ein paar Absätze aus den Hinweisen des GDV an die Geschädigten im Versicherungsfall eingefügt.
Handelt der Geschädigte nach diesen offensichtlich falschen Ratschlägen ist er mit Sicherheit der "Gelackmeierte" aus folgenden Gründen:

a.) Er hat den Rechtsanwalt ausgeschlossen

b.) Er hat auf einen neutralen SV verzichtet

c.) Er hat evtl. die Wertminderung verschenk (d.h. Er nimmt evtl. eine minderwertige Reparatur in Kauf usw.)

Dem ist nichts hinzuzufügen.

GDV "Ratschläge"

 http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.92;crid;7;cmid;6

Abrechnung

Damit Sie die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche vorschießen müssen, gibt es die so genannte Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung. Liegt sie vor, rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab.

Gutachten

Bei Kleinschäden – das heißt bis ca. 2.500 Euro – genügt zur Schadenregulierung durch die Versicherung die Vorlage eines Kostenvoranschlags der Werkstatt.
Ist der Wagen nach dem Unfall noch fahrbereit und verkehrssicher und befindet sich eine Schaden-Schnelldienst-Station in Ihrer Nähe, so lassen Sie am besten dort den Schadenumfang feststellen.
Sie können aber den Wagen auch zur nächstgelegenen Vertrags- oder Fachwerkstatt bringen bzw. abschleppen lassen.
Bei allen anderen Schäden sollten Sie die Versicherung auffordern, den Schaden begutachten zu lassen.
Die Versicherer schalten dann eigene oder freie Sachverständige ein.

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2 Antworten zu Ein beliebter Trick der HUK Versicherer im Kaskofall

  1. Boris Schlüszler sagt:

    AK IV des 37. VGT 1999 in Goslar:
    „Das Schadensmanagement durch Versicherer ist abzulehnen, denn es bringt das Risiko mit sich, daß der Geschädigte nicht den Schadensersatz bekommt, der ihm zusteht.

    Der Geschädigte kommt auch in Gefahr, übereilt Entscheidungen zur Art und Weise der Schadensbehebung treffen zu müssen, so daß er keine ausreichende Gelegenheit hat,

    – einen unabhängigen technischen Sachverständigen zur Feststellung des Schadens hinzuzuziehen,
    – sich über seine Rechte und Pflichten sowie über die für ihn wirtschaftlichste Art der Schadensbehebung zu informieren, insbesondere anwaltlichen Rat einzuholen.“ (VGT 1999, 10).

  2. PeterPan sagt:

    hallo herr schlüszler
    ich freue mich sie hier begrüssen zu dürfen!
    als geschäftsführer eines mietwagenunternehmens können sie auf eine langjährige erfahrung im umgang mit versicherern aufbauen.
    ihre problemlösungsansätze erscheinen mir höchst beachtlich!

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