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BGH, AZ: VIII ZR 96/10 vom 07.12.2010 – Gericht muss dem Kläger rechtliches Gehör des 1. Gutachters einräumen, wenn und soweit dies zur weiteren Sachaufklärung, insbesondere zur Behebung von Lücken und Zweifeln, erforderlich ist

Geht es um komplizierte technische Sachverhalte, kann es durchaus von Vorteil sein, vor Gerichtsanhängigkeit des Streitfalls den Gutachter seines Vertrauens mit der Schadenanalyse zu beauftragen. Denn es kommt nicht selten vor, dass zwei Sachverständige zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen, wie nachfolgend … Weiterlesen

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