AG Siegen verurteilt LVM Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (14 C 540/09 vom 23.06.2009)

Mit Urteil vom 23.06.2009 (14 C 540/09) hat das AG Siegen die LVM AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 48,03 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht legt zwar die Schwacke-Liste zugrunde und spricht sich gegen die Anwendung der Fraunhofer Tabelle und der Erhebung von Dr. Zinn aus, sieht sich aber wegen der angeblich nicht nachvollziehbaren Preissteigerungen nicht in der Lage, die Schwacke-Liste 2007 anzuwenden, sondern legt die von 2003 zugrunde. Der Unfall datiert aus dem Jahr 2008. Die Klägerin bleibt auf 88 % der Kosten des Rechtsstreits sitzen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist teilweise begründet.

Die Klägerin hat einen Anspruch auf Zahlung von 48,03 € gegenüber der Beklagten gemäß § 249 BGB.

Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte dem Grunde nach in voller Höhe für den durch den Verkehrsunfall vom xx.xx.2008 der Klägerin entstandenen Schaden haftet. Die Klägerin hat einen Anspruch gemäß § 249 BGB auf Ersatz der notwenigen Mietwagenkosten. Das Gericht sieht als notwendig und damit ersatzfähige Mietwagenkosten insgesamt einen Betrag in Höhe von 903,03 € an.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, LVM Versicherung, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Dr. Zinn, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Bonn verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 09.09.2008 (9 C 226/08) hat das AG Bonn die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.628,42 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist weit überwiegend begründet.

Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Schadensersatzanspruch aus abgetretenem Recht gemäß § 3 PflVG bzw. § 115 VVG n.F. In Verbindung mit § 398 BGB. Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach zu 100 % für beide Schadensfälle ist zwischen den Parteien nicht streitig. Die Beklagte schuldet noch restlichen Schadensersatz in Form von Mietwagenkosten in zuerkannter Höhe. Grundsätzlich kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH vom 11.03.2008, VI ZR 164/07). Der Geschädigte hat nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot im Rahmen des ihm Zumutbaren stets den wirtschaftlichen Weg der Schadensbehebung zu wählen. Dies bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , | Schreib einen Kommentar

LG Würzburg verurteilt auf die Berufung des Klägers die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des AG Würzburg vom 08.01.2008 (18 C 2718/07) hat das LG Würzburg die beteiligte Versicherung mit Urteil vom 09.04.2008 (42 S 234/08) zur Zahlung der gesamten Mietwagenkosten in Höhe von weiteren 647,38 € sowie weiteren vorgerichtlichen RA-Kosten verurteilt. Das Gericht wendet die Schwacke-Liste an.

Aus den Entscheidungsgründen:

Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHZ160, 377,383 f.; VersR 2005,241 f.; 2006, 669f.; zuletzt Urteil vom 13.02.2007, VI ZR 105/06) kann der Geschädigte gem. §249 Abs.2 Satz 1 BGB vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer als erforderli­chen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein ver­ständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweck­mäßig und notwendig halten darf. Der Geschädigte muss sich, wenn er die Schadensbeseitigung selbst durchführt, an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten. Dies bedeutet, dass er von mehreren für ihn örtlich erhältlichen Tarifen grundsätzlich nur den günstigsten Mietpreis ersetzt verlangen kann.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Dortmund verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 01.07.2009 (427 C 3329/09) hat das AG Dortmund die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 984,64 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht wendet die Schwackeliste an und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist im zuerkannten Umfang begründet.

Unstreitig haftet der Beklagte der Klägerin dem Grunde nach für alle Schäden, die kausal aus dem Verkehrsunfall vom xx.xx.06 herrühren, wobei zu dem zu erstattenden Schaden auch die Mietwagenkosten gehören, soweit sie erforderlich war­en.

Das Gericht geht zunächst unter Berücksichtigung auch der BGH-Rechtsprechung zu den Unfallersatztarifen bei Mietwagenkosten davon aus, dass die Erstattungs­fähigkeit eines den sog. Normaltarifen für Mietwagen übersteigenden Unfaller­satzwagentarifs im Rahmen des Schadenersatzanspruchs nur dann gerechtfertigt ist, wenn er als erforderlich r.S.v. § 249 BGB anzusehen ist oder, falls er zwar nicht in diesem Sinne gerechtfertigt ist, dem Geschädigten ein günstigerer Normal­tarif im konkreten Einzelfall nicht zugänglich war (vgl. u.a. BGH NJW 2005, 51 ff.; NJW 2005, 1041 f. und NJW 2006, 360 f.). Dabei stellt der BGH bei der Erforder­lichkeit darauf ab, ob der gegenüber dem Normaltarif höhere Preis aus betriebs­wirtschaftlicher Sicht im Hinblick auf die besondere Unfallsituation gerechtfertigt ist.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

LG Bonn verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (18 O 119/08 vom 22.05.2009)

Mit Urteil vom 22.05.2009 (18 O 119/08) hat das Landgericht Bonn die HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 7.842,94 € zzgl. Zinsen verurteilt. Geltend gemacht wurden Ansprüche aus insgesamt 29 Unfällen. Das Gericht wendet die Schwackeliste an und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist überwiegend begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung in Höhe von 7.842,94 € aus §§ 7 Abs. 1 StVG, 249 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 3 Nr. 1 PflVG, 398 BGB.

Gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann ein Geschädigter vom Schädiger den zur Schadenskompensation erforderlichen Geldbetrag verlangen. Zu den Kosten der Schadensbehebung nach einem Verkehrsunfall gehören grundsätzlich auch die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges. Allerdings sind die Mietkosten nicht unbegrenzt erstattungsfähig, sondern nur soweit ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten sie für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH, Urteil vom 15.02.2005 – VI ZR 160/04; Urteil vom 19.04.2005 – VI ZR 37/04). Ein gegenüber dem normalen Tarif für Selbstzahler („Normaltarif“) erhöhter „Unfallersatztarif“ kann erforderlich i.d.S. sein, wenn die Mehrkosten aus betriebswirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt sind, d.h. auf unfallbedingten Mehrleistungen des Vermieters beruhen, und dem Geschädigten kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich und zumutbar war (BGH, Urteil vom 15.02.2005 – VI ZR 160/04).

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Dachau verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 17.06.2008 (3 C 235/08) hat das AG Dachau die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.179,52 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage erweist sich als begründet.

Der Kläger hat gemäß §§ 7,17 StVG, 3 PflVersG einen Anspruch auf Ersatz weiterer Mietwagenkosten in Höhe von EUR 1.179,52.

Es kann dahingestellt bleiben, ob der von der Streitverkündeten in Rechnung gestellte Tarif einen Unfallersatztarif darstellt und als solcher bezeichnet wurde oder als Normaltarif bezeichnet wurde, denn das Gericht stellt allein auf die Höhe des Tarifs und dessen Ausgestaltung ab.

Der Kläger hat Anspruch auf die geltend gemachten Mietwagenkosten, weil die von der Firma X GmbH in Rechnung gestellten Mietwagenkosten jedenfalls innerhalb der Mietpreisspanne des Normaltarifs der Region liegen. Der Kläger hat Anspruch auf Ersatz des erforderlichen Aufwands zur Schadensbeseitigung gemäß § 249 Abs. 2 BGB.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , | Ein Kommentar

AG Güstrow verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 28.03.2008 (60 C 37/08) hat das AG Güstrow die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 329,15 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht legt „das Mittel eines Normaltarifs“ zugrunde, schweigt sich jedoch vornehm über die Schätzungsgrundlage aus.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist teilweise begründet.

Die K läger in ha t gegenüber der Bek la gten einen Anspruch auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 329,15 € aus § § 3 PflVersG a . F . i.V.m.  §  398  ZPO.

Die Klägerin ist vorliegend aktivlegitimiert. Sie besorgte nämlich keine fremde sondern eine eigene Angelegenheit; mithin liegt ein Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG nicht vor.

Zwischen den Parteien unstreitig, hat die Beklagte dem Grunde nach für die Schäden aus dem Schadenereignis als Haftpflichtversicherer gemäß § 3 PflVersG a.F. einzustehen.

Der Anspruch beläuft sich der Höhe nach auf 329,15 €.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, RDG, Urteile, Urteile Mietwagen, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG München verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 20.08.2008 (343 C 13885/08) hat das AG München die beteiligte Versicherungs zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 136,13 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde, lehnt jedoch Aufschläge auf den Normaltarif ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist vorliegend teilweise begründet.

Die Klägerin kann aus abgetretenem Recht von der Beklagten die weitere Zahlung von EUR 136,13 verlangen.

Das Gericht schätzt gemäß § 287 ZPO die erforderlichen und angemessenen Mietwagenkosten für die Anmietung eines Mietwagens durch die Geschädigte XXX auf EUR 770,40. Lediglich in dieser Höhe konnte die Geschädigte XXX Ansprüche wirksam an die Klägerin abtreten. Die Abtretung der Zeugin XXX an die Klägerin verstößt nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz und ist daher nicht nach § 134 unwirksam. Ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz liegt vor, wenn der Geschädigten durch die Klägerin die Verfolgung der ihr zustehenden Rechte abgenommen werden soll. Ein solcher Fall liegt nicht vor. Die Abtretung der Ansprüche der Geschädigten XXX an die Klägerin erfolgt aufgrund eines eigenen Interesses der Klägerin, nämlich Sicherheit zu erlangen, das dadurch gerechtfertigt ist, dass die Geschädigte XXX nicht in Vorleistung tritt.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, RDG, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Nürnberg verurteilt HUK Coburg Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung der im Gutachten aufgeführten Kosten sowie der Ersatzteilpreisaufschläge und Verbringungskosten.

Das Amtsgericht Nürnberg hat dem Geschädigten mit Urteil vom 22.06.2009 (22 C 39/09) die im Schadensgutachten des Sachverständigen C. aufgeführten kalkulierten Kosten, die Kosten für Reinigung, Waschen und Entsorgung sowie Ersatzteilpreisaufschläge und Verbringungskosten auch bei fiktiver Schadensabrechnung zugesprochen.

Das Amtsgericht hat wie folgt entschieden:

ENDURTEIL

I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.049,17 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2008, sowie 72,80 EUR vorgerichtliche Kosten nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2008 zu bezahlen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 45% und die Beklagten 55%.

III. Das urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Lohnkürzungen, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Stundenverrechnungssätze, Unkostenpauschale, UPE-Zuschläge, Urteile, Verbringungskosten | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , | 34 Kommentare

AG Frankfurt spricht Geschädigtem Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten auch bei fiktiver Schadensabrechnung zu.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 23.06.2009 (30 C 281/09-45) auch bei fiktiver Schadensabrechnung die im Gutachten aufgeführten Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten zugesprochen und darauf hingewiesen, daß der Geschädigte sich nicht auf sogenannte freie Werkstätten verweisen lassen müsse.

Das Urteil gebe ich wie folgt wieder:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 384,97 € nebst Zin­sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2008 zuzüglich weitere 36,40 € vorgerichtliche Anwalts­kosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 1/6, die Beklagte 5/6 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Rechtsanwaltskosten, Stundenverrechnungssätze, Unkostenpauschale, Urteile, Verbringungskosten | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | 2 Kommentare

Das AG Merzig (Saarland) verurteilt HUK Coburg Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung restlichen Sachverständigenhonorars.

Das Amtsgericht Merzig hat mit Urteil vom 31.01.2008 (3 C 990/07) die HUK Coburg Allgemeine Versicherungs AG Saarbrücken verurteilt, an den Kläger 513,74 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil lautet wie folgt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 513,74 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten       über dem jeweiligen Basiszinssatz, maximal 10 Prozent, seit dem 06. Oktober 2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe

I.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen,

II.

Die zulässige Klage war in der Sache weitgehend begründet. Dem Kläger steht gegenüber der Beklagten aus Anlass des streitgegenständlichen Verkehrsunfälle gemäß §§ 7 Abs. 1, 13 Abs. 1 StVG, 3 Nr. 1 und 2 PflVG, 249 ff BGB ein Anspruch auf Zahlung restlicher Sachverständigenkosten in Höhe von Euro 513,74 zu. Die Haftung dar Beklagten aus dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall vom 15. Juli 2007 zwischen P. und M. ist dabei unstreitig.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , | Ein Kommentar

AG Nürnberg verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 05.05.2009 (33 C 9322/08) hat das AG Nürnberg die HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 132,63 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtliche RA-Kosten verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist zum Teil begründet.

Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein restlicher Schadensersatzanspruch in Höhe von 132,63 EUR zu, weil der Klägerin Mietwagenkosten bis zu einem Betrag von insgesamt 561,03 EUR zu erstatten sind. Nachdem die Beklagte Mietwa­genkosten in Höhe von 428,40 EUR erstattet hat, verbleibt zugunsten der Klägerin ein Restbetrag in der genannten Höhe.

Im Einzelnen Folgendes:

Die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges sind nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erstattungsfähig, wenn sie zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören. Die Feststellung der Erforderlichkeit hat das Gericht – in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung des Amtsgerichts Nürn­berg – nach § 287 ZPO anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels geschätzt, wobei hier aufgrund des Unfalldatums die Ausgabe 2008 heranzuziehen ist.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar