Das AG Landshut verurteilt HUK-Coburg Versicherung zur Erstattung von Stundenverrechnungssätzen der markengebundenen Fachwerkstatt, zum Ausgleich der Verbringungskosten und zur Bezahlung des Sachverständigenhonorars
Mit Entscheidung vom 23.03.2010 (1 C 946/09) wurde die HUK-Coburg Allgemeine Versicherung AG durch das Amtsgericht Landshut zur Erstattung weitere Schadensersatzpositionen im Rahmen der fiktiven Abrechnung verurteilt. Es handelte sich hierbei um die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt sowie die Verbringungskosten. Auch zur Zahlung nicht regulierter Sachverständigenkosten wurde die HUK verurteilt. Der Versuch, den teilweise gekürzten Schaden als ”Bagatellschaden” zu deklarieren, ist beim Gericht gescheitert.
Aus den Gründen:
Endurteil
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 452,02 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunktenüber dem Basiszinssatz seit 13.06.2009 zu bezahlen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 8 % Beklagten als Gesamtschuldner 92 % zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 492,32 € festgesetzt.
Tatbestand
Von der Erstellung eines Tatbestands wird abgesehen, § 313 a ZPO.
Abgelegt in Bagatellschaden, Fiktive Abrechnung, HUK-Coburg Versicherung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Sachverständigenhonorar, Stundenverrechnungssätze, Urteile, Verbringungskosten
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