AG Nürnberg verurteilt HUK Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten.
Der Amtsrichter der 34. Zivilabteilung des Amtsgerichtes Nürnberg hat mit Urteil vom 22.04.2009 (34 C 519/09) die HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. verurteilt, an die Klägerin restliche Sachverständigenkosten sowie außergerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen zu zahlen. Das Urteil des Amtsgerichtes Nürnberg gebe ich wie folgt bekannt:
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 130,71 nebst Zinsen in Höhe von 5% -Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2008 zu bezahlen.
II.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 43,32 außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5%- Punkten über dem Basiszinssatz seit 03.02.2009 zu bezahlen.
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