Hallo Captain-Huk-Leser, hier nun wieder ein Urteil aus Saarlouis. Dieses Mal vom 4.3.2011. Der Amtsrichter verneint die Anwendbarkeit des Gesprächsergebnisses BVSK mit der Beklagten, nämlich der HUK-Coburg. Die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse wird verurteilt, die von ihr gekürzten Sachverständigenkosten doch noch zu zahlen. Vorgerichtlich kürzen lohnt sich nicht, da man dann im nach hinein noch doppelte Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten zu zahlen hat. Das Wirtschaftlichkeitsgebot scheint für die HUK-Coburg aufgehoben. Die Quittung kommt mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss, mit dem die gesamten Rechtsstreitkosten der HUK-Coburg auferlegt werden. Diese sind höher als der Nachzahlungsbetrag. Hinzu kommen dann auch noch die Zinsen. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.
Amtsgericht Saarlouis
Ausfertigung
Aktenzeichen: 29 C 1946/10 (16)
Urteil
Im Namen des Volkes