Hallo Captain-Huk-Leser, weil mein Aufruf um Einreichung von Urteilen aus ganz Deutschland, Ost und West, Nord und Süd, und aus der Mitte, zumindest teilweise auf offene Ohren gestoßen ist, sind einige Urteile eingegangen. Es könnten aber mehr sein. Also nehmt Eure Urteile und sendet sie an die bekannte Adresse, die ihr im Impressum findet. Also sind auch positive Urteile aus dem Saarland eingegangen. Nachstehend gebe ich Euch das Urteil der Richterin der 25. Zivilabteilung des AG Saarlouis vom 2.5.2011 – 25 C 2092/10(12) – bekannt. Wie fast immer bei Sachverständigenkostenrechtsstreiten musste die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse verklagt werden. Von den berechneten Sachverständigenkosten hatte sie 342,54 € rechtswidrig gekürzt. Rechtswidrig deshalb, weil es keine Rechtsgrundlage für die Kürzung gibt. Dies wurde der HUK-Coburg auch ins Versicherungsbuch geschrieben. Auch der weitere Versuch der Beklagten, das von ihr mit dem BVSK getroffene Gesprächsergebnis zu etablieren und als Maßstab heranzuziehen, scheiterte unter Bezugnahme auf das zutreffende Berufungsurteil des LG Dortmund. Obwohl in diesem Urteil häufig Juris zitiert wurde, bleibt abzuwarten, ob auch dieses Urteil bei Juris eingepflegt wird. Lest daher selbst und gebt reichlich Eure Kommentare und Anmerkungen ab.
Amtsgericht Saarlouis
Geschäfts-Nr.: 25 C 2092/10 (12)
Urteil
Im Namen des Volkes
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