Das OLG Naumburg spricht Geschädigtem auch bei teilweiser gewerblicher Nutzung Nutzungsausfallentschädigung zu

Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 13.03.2008 -1 U 44/07- das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und zur Zahlung der Nutzungsentschädigung in Höhe von 910,00 € und Reparaturkosten in Höhe von 3.675,75 € verurteilt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Kläger begehrt von den Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 25.10.2005. Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagten für die ersatzfähigen Schäden des Klägers, die auf diesen Verkehrsunfall zurückzuführen sind, zu 100 % einzustehen haben. Die Beklagten haben eine Reihe der geltend gemachten Schadensersatzpositionen des Klägers anerkannt und teilweise auch bereits ausgeglichen. Gegenstand des noch laufenden Rechtsstreites sind zwei offene Positionen, nämlich der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 910,00 € sowie der Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten von Teilen der Musikanlage in Höhe von 3.675,75 €. Bei dem Verkehrsunfall wurde nämlich der Kleintransporter des Klägers erheblich beschädigt. Der Kläger hatte diesen Kleintransporter teilweise gewerblich als Veranstalter von Diskotheken, teilweise aber auch privat genutzt. Die Reparatur seines bei dem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeuges führte der Kläger überwiegend selbst durch. Zur konkreten Reparaturdauer hat er keine Angaben gemacht.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Nutzungsausfall, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | Ein Kommentar

LG Saarbrücken hebt mit Urteil vom 30.05.08 -13 S 20/08- das Urteil des AG Saarbrücken auf

und verurteilt die beklagte HUK-Coburg Versicherung, an die Klägerin 77,42 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagten. Die Revision ist nicht zugelassen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klägerin macht restliche Schadenersatzansprüche (Sachverständigenkosten) aus einem Verkehrsunfall vom 15.07.2007 geltend, für den die Beklagte als Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs unstreitig dem Grunde nach in vollem Umfang haftet. Die Klägerin holte vorgerichtlich ein Sachverständigengutachten am 18.07.2007 ein. Der Sachverständige stelle, weil eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung nicht getroffen worden ist, einen Betrag von 495,23 € in Rechnung wobei das Grundhonorar 333,00 € netto, Schreib- und Kopierkosten 48,00 € netto, Telefonkosten und Porto 16,00 € netto, 8 Fotos à 2,40 € netto berechnet wurden. Die Beklagte beglich diese Kosten in Höhe von 417,86 € unter Verweis auf die Empfehlungen 2007 des BSVK und des Gesprächsergebnisses der BVSK mit der HUK. Die Klägerin macht mit ihrer Klage den nicht ausgeglichenen Restbetrag von 77,42 € geltend.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , | 2 Kommentare

AG Essen-Borbeck spricht Geschädigtem Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu, ebenso UPE-Zuschläge und Verbringungskosten

Das AG Essen-Borbeck hat mit Urteil vom 06.08.2008 – 5 C 151/08 – dem Geschädigten, der seinen Unfallschaden auf fiktiver Schadensabrechnung vornimmt, zugesprochen.

Dazu hat das Amtsgericht wie folgt in seinen Entscheidungsgründen ausgeführt:

Bei der Ermittlung der Schadenshöhe ist von Nettoreparaturkosten in Höhe von 1.124,70 € auszugehen. Der Kläger ist berechtigt, seiner Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen KIA-Fachwerkstatt zugrunde zu legen. Er muss sich im Rahmen der fiktiven Abrechnung keineswegs auf günstigere Fachwerkstätten und deren Stundenverrechnungssätze verweisen lassen. Dabei verkennt das Gericht keineswegs die Rechtsprechung des BGH in seinem sog. und inzwischen unzählige Male zitierten „Porsche-Urteil“. Den Beklagten ist insoweit zuzusprechen, dass der BGH in diesem Urteil erklärt, dass sich der Geschädigte unter Umständen auf eine gleichwertige und günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen muss. Was der BGH allerdings mit einer gleichwertigen Reparaturmöglichkeit gemeint hat, ist in diesem Urteil offen geblieben und Gegenstand vieler Rechtstreitigkeiten geworden.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Urteile, Verbringungskosten | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | 3 Kommentare

Amtsgericht Saarbrücken verurteilt HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung restlichen Sachverständigenhonorars (5 C 222/08 vom 13.08.2008)

Der Amtsrichter der 5. Zivilabteilung des AG Saarbrücken hat seine bisherige Rechtsansicht geändert und nunmehr die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung restlichen Sachverständigenhonorars des Sachverständigen R. verurteilt. Das Urteil vom 13.08.2008 (5 C 222/08) gebe ich wie folgt auszugsweise wieder:

Die Klage ist bis auf einen geringen Teil der Nebenforderungen begründet. Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten in Höhe restlicher 426,79 €. Die grundsätzliche Haftung der Beklagten ist unstreitig. Zu den ersatzfähigen Kosten gehören auch diejenigen für ein Sachverständigengutachten, soweit dieses zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist (Palandt-Heinrichs, BGB 63. Auflage, § 249, Randnummer 40).

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Prognoserisiko, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , | 9 Kommentare

Wegen restl. Sachverständigenhonorar verurteilt das AG Hamburg die HUK-Coburg

am 25.01.2007 – 51B C 124/06 – zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 357,28 € nebst Zinsen an den klagenden Sachverständigen B. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist begründet.

Der Kläger hat gegen die Beklagte als eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer gem. §§ 7, 17 StVG, 3 PflVG einen Anspruch auf Freihaltung von Sachverständigenkosten in Höhe von 357,28 €, die die Beklagte direkt an den SV zu leisten hat.

Die Schadensersatzpflicht der Beklagten richtet sich nach § 249 BGB. Danach wird in erster Linie die Wiederherstellung des Zustandes geschuldet der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Für den Streitfall bedeutet dies folgendes:

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , | Ein Kommentar

AG Hamburg-Barmbek verurteilt HUK-Coburg Allg. Versicherung auf restl. SV-Honorar

Das AG Hamburg hat mit Urteil vom 02.02.2007 – 820 C 667/06 – die HUK-Coburg Allg. Vers.-AG verurteilt, an den Kläger 345,24 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig und begründet.

Dem Kläger steht als Geschädigten gegen die Beklagte als eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer ein Anspruch auf Zahlung restlichen Schadensersatzes in geltend gemachter Höhe aus dem Verkehrsunfall vom 20.7.2006 auf der Fuhlsbüttler Straße in Hamburg zu. Die Beklagte ist zu 100 % ersatzpflichtig.

Zum ersatzfähigen Schaden zählen auch die Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens des SV B. in der geltend gemachten Höhe. Gem. § 249 Abs. 2 BGB hat derjenige, der eine Sache beschädigt den zur Wiederherstellung der Sache erforderlichen Geldbetrag zu erstatten, also die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig hat halten dürfen. Dazu zählen auch die Kosten für ein Gutachten, soweit dieses wie hier, wegen der erforderlichen Ermittlung von Art und Umfang des Schadens im Zuge der Schadensbeseitigung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich gewesen ist.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , | Schreib einen Kommentar

LG Saarbrücken hebt diesmal Urteil des AG Homburg (Zweigstelle Blieskastel) auf (13 S 112/08 vom 29.08.2008)

und verurteilt die Beklagte, HUK-Coburg, am 29.08.2008 – 13 S 112/08 – zur Zahlung von restlichem SV-Honorars in Höhe von 332,05 € nebst Zinsen an den SV R. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Revision wird nicht zugelassen.

Aus den Gründen:

Der Kläger beansprucht restlichen Schadensersatz aus dem Verkehrsunfall vom 16.06.2007 in Walsheim. Die Einstandspflicht der Beklagten als Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs ist dem Grunde nach zwischen den Parteien nicht im Streit. Gegenstand der Klage sind die restlichen SV-Kosten, die der Kläger zur Schadensermittlung an seinem verunfallten Fahrzeug aufgewendet hat.

Der von dem Kläger beauftragt SV R. berechnete für sein Gutachten vom 26.6.2007 ein Honorar in Höhe von 864,26 €. Dem legte er seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, ausweislich derer sich seine Vergütung aus einer Grundvergütung und diverser anderer Gebühren für Post- und Telekommunikationsleistungen, Fotos, EDV-Abruf u.a. zusammensetzt, Die an dem im Gutachten ausgewiesenen Wiederbeschaffungsaufwand brutto von 1.500,00 € ausgerichtete Grundvergütung belief sich auf 265,00 € netto, die Nebenkosten insgesamt auf 284,80 € netto. Auf das Gesamthonorar von 654,26 € zahlte die Beklagte einen Betrag von 322,21 €, so dass noch 332,05 € im Streite sind.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , | 2 Kommentare

LG Saarbrücken verurteilt in der Berufungsinstanz HUK-Coburg (13 S 108/08 vom 29.08.2008)

Das LG Saarbrücken hat durch die 13. Zivilkammer – 13 S 108/08 – am 29.08.2008 das Urteil des AG Saarbrücken vom 15.05.2008 (5 C 105/06) abgeändert und die Beklagte, die HUK-Coburg, verurteilt, an den Kläger restliche Sachverständigenkosten in Höhe von 471,60 € nebst Zinsen sowie eine restliche Geschäftsgebühr in Höhe von 42,78 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger beansprucht restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am 12.11.2007 in Saarbrücken ereignet hat. Die Einstandspflicht der mit der HUK-Coburg verklagten Fahrzeughalterin sowie der Zweitbeklagten als Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs ist dem Grunde nach zwischen den Parteien nicht im Streit. Gegenstand der Klage waren zuletzt restliche Sachverständigenkosten, die der Kläger zur Schadensermittlung an seinem verunfallten Fahrzeug aufgewendet hat sowie restliche vorgerichtliche Anwaltsgebühren.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , | 5 Kommentare

Das AG Hamburg-Blankenese hat am 22.01.2008 gegen die HUK-Coburg für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt (Az.: 518 C 352/07) an den Kläger 121,44 € nebst Zinsen zu zahlen sowie den Kläger von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 57,24 € freizustellen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig und auch in der Sache begründet.
Der Kläger kann von der beklagten Haftpflichtversicherung den Ersatz der restlichen Gutachterkosten in Höhe von 121,44 € verlangen.

Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte dem Grunde nach für den Schaden des Klägers aus dem Verkehrsunfall vom 6.8.2007 aufzukommen hat.

Der Höhe nach sind die geltend gemachten Gutachterkosten nicht zu beanstanden. Bei dem Ausgangsbetrag, der der Berechnung der Klageforderung zugrunde liegt, handelt es sich ausweislich des Gutachtenauftrags vom 8.8.2007 um die zwischen dem Kläger und dem Gutachter vertraglich vereinbarte Vergütungshöhe. Dort ist nämlich vereinbart, dass der Kläger dem SV eine Vergütung in Abhängigkeit von der letztlich festgestellten Schadenshöhe zu zahlen hat. Die Vergütungshöhe ist vorab durch eine Tabelle verbindlich festgelegt. Zweifel an der Wirksamkeit dieser Vereinbarung bestehen nicht.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , | Ein Kommentar

Unbestechliche Stürme

 Stürme machen Autoversicherungen teurer

Nicht zuletzt geht es dabei auch um die Autoversicherung, weil sich hier nach Lage der Dinge ein herber Markteinbruch abzeichnet. „Betriebswirtschaftlich gesehen bekommen wir beim Autoversicherungsgeschäft 2008 negative Ergebnisse“, sagt Michael Pickel, der als Vorstandsmitglied der Hannover Rück, des viertgrößten Rückversicherers der Welt, an die Cote d’Azur gereist ist. Als Marktführer im Auto-Rückversicherungssegment in Deutschland geht er davon aus, dass die Autoversicherungsprämien dieses Jahr erstmals wieder steigen. Der anhaltende Preiskampf mit Dumpingprämien für Autofahrer wäre kaum zu verantworten. 

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Netzfundstücke, TV - Presse, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos | Schreib einen Kommentar

Keine Weitergabe von Daten ohne Zustimmung mehr

so haben wir es ja schon in den Nachrichten gehört und so titelt daher auch

 http://news.de.msn.com/politik/Article.aspx?cp-documentid=9469516   und führt im Beitrag u.a aus:

Berlin – Als Reaktion auf den Skandal mit illegal gehandelten Daten will die Bundesregierung den Datenschutz verschärfen und die Rechte der Verbraucher stärken. Die Weitergabe persönlicher Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen wird künftig verboten.

 Künftig gilt: Einwilligung statt Widerspruch.

Überprüft wird ferner, ob eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden soll, damit die Herkunft der Daten erkennbar wird.

Bleibt die Hoffnung, dass auch das Schadenmanagement der Versicherer  bald Thema einer Innenministerkonferenz  wird. Datenschutz, Urheberrecht, vorenthaltene bzw. gekürzte Schadenersatzzahlungen, Umgehung des Neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes – alles Tagesordnungspunkte, die es in sich haben werden.

Veröffentlicht unter Allgemein, Erfreuliches, Netzfundstücke, RDG, TV - Presse, Urheberrecht, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , | 6 Kommentare

HUK-Coburg wird durch AG Bensheim verurteilt, restl. SV-Honorar zu zahlen

Das AG Bensheim (Hessen) hat mit Urteil vom 21.12.2006 – 6 C 978/06 – die HUK verurteilt, an den Kläger 406,41 € nebst Zinsen sowie außergerichtliche Anwaltskosten i. H. v. 21,11 € zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Aus den Entscheidungsgründen:

Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht ein Anspruch zu.
Der Kläger ist auch aktivlegitimiert, denn er ist ermächtigt, die Schadensersatzforderungen im Fall der Nichtzahlung der Versicherung im eigenen Namen geltend zu machen, dies ließ die Abtretungserklärung ausdrücklich zu und dies ist auch mit der Klage erfolgt, da zunächst die Zahlung vollständig verweigert wurde.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , | Ein Kommentar