TOTALSCHADEN HERBEI GERECHNET IM KASKOFALL

EINZELFALL- ODER STECKT SYSTEM DAHINTER ?

Ein Kommentar von Versicherungsfuzzi in diesem Blog veranlasste mich unter Anderem diesen Beitrag einzustellen. 

Zitat: „Wenn es aber geknallt hat, setzt lautes Heulen und Zähneklappern ein, weil man für die halbe Prämie eben auch nur die halbe Leistung bekommt.“ 

Man muss hier unterscheiden:

Haftpflichtschaden = Versicherungsrecht nach VVG

Leistungen aus der Kaskoversicherung  = Vertragsrecht! 

Wenn hier die (von beiden Seiten) vertraglich vereinbarten Leistungen vom jeweiligen Versicherer vollständig erbracht werden, ist das natürlich in Ordnung.

Wenn  jedoch versucht wird, vertraglich vereinbarte Leistungen mit Taschenspielertricks zu minimieren, dann ist das nicht in Ordnung.

In vielen Fällen gehen  nach meiner Erfahrung die  (leibeigenen)  „Sachverständigen“ der Versicherungen bzw. weisungsgebundene Organisationen so vor: 

Reparaturkosten künstlich aufblähen + Wiederbeschaffungswert zu niedrig ansetzen + Restwert in ernormer Höhe ansetzen    =    Wirtschaftlicher Totalschaden. 

Abgerechnet wird dann Wiederbeschaffungswert minus Restwert, da in den meisten Kaskoverträgen der Wiederbeschaffungswert als Höchstgrenze der Entschädigungsleistung festgelegt wird. 

Bei fiktiver Abrechnung (=Abrechnung ohne Nachweis der Reparatur) wird meiner Meinung nach bei dieser Vorgehensweise der Geschädigte eindeutig betrogen. 

Hier ein nachweisliches Beispiel aus meiner Praxis 

Der von der Versicherung beauftragte Sachverständige gab folgende Beträge an: 

Angebliche Reparaturkosten ohne Mwst.:          € 12.208,-

angebliche Reparaturkosten inkl. Mwst.:            € 14.398,- 

angeblicher Wiederbeschaffungswert:               € 13.800,-  

Angeblicher Restwert:                                         €  7.300,-

Der Geschädigte wollte sein Fzg. unbedingt behalten und in Eigenregie reparieren.

Die Versicherung stellte folgende Abrechnung in Aussicht: 

Wiederbeschaffungswert (€ 13.800,- minus Restwert  € 7.300,-)    

= Entschädigungsbetrag:                                   €  6.500,00

Dem  Geschädigten kam dieses Angebot jedoch „spanisch“ vor, deshalb wurde ich von ihm mit der Überprüfung des vorgenannten Gutachten beauftragt. 

Hier das Ergebnis:   

Tatsächlich  erforderliche Reparaturkosten ohne Mwst.   €   10.230,-

Tatsächlich erforderliche Reparaturkosten mit Mwst.       €   12.180,-

Wiederbeschaffungswert                                                 €   13.800,-             

(Obwohl der Wiederbeschaffungswert an der Untergrenze angesiedelt, habe ich diesen vom vorgenannten SV übernommen)

Es liegt also  k e i  n  wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Entschädigungsleistung muss demnach betragen:   

 Entschädigungsbetrag:                                                   €  10.230,–     

(Das sind die Reparaturkosten ohne Mwst.)                                                   

Wie mir der Geschädigte telefonisch mitteilte, wurde zwischenzeitlich der Schaden auch so reguliert, wie von mir kalkuliert. Meine Prüfkosten wurden ebenfalls bezahlt. 

Hätte der Geschädigte keine Überprüfung in Auftrag gegeben, wäre er um einen Betrag von über €  3.700,-übervorteilt worden.

Ob dies tatsächlich den Tatbestand des Betruges erfüllt, kann ich als juristischer Laie nicht beurteilen, nach meinem Rechtsverständnis würde ich das aber bejahen.

Daher kann ich jedem geschädigten Verbraucher nur raten: 

Kaskoschäden, welche von Versicherungen begutachtet wurden, bzw. von diesen in Auftrag gegebene Gutachten, unbedingt von einem  u n a b h ä n g i g e n  KFZ- Sachverständigen überprüfen lassen.

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57 Antworten zu TOTALSCHADEN HERBEI GERECHNET IM KASKOFALL

  1. F.Hiltscher sagt:

    @Versicherungsfuzzi Donnerstag, 19.04.2007 um 23:25

    Zitat J. Otting: “der “wirtschaftliche Totalschaden� ist jedenfalls bei haftpflichtschäden nur eine Worthülse. soweit ich auf die schnelle sehe, verwendet der BGH die gar nicht.�

    „Sie haben völlig recht. Der BGH verwendet Umschreibungen, ähnlich der Ihren. Z.B. “Abrechnung auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwandesâ€?.

    Vom “TTS� zu sprechen, war reine Bequemlichkeit meinerseits, was aber (leider) offenbar zu gewissen Abwegen verleitet hat…

    Auch Ihren restlichen Ausführungen schließe ich mich an.“

    sagte der Rechtskundige bevor er seine Brille wiederfand;

    Ich würde mich an Eurer Stelle beim BGH beschweren!
    Nicht nur dass dort die Worthülse „wirtschaftlicher Totalschaden“ verwendet wird, nein man definiert diese „Worthülse“ sogar noch, wie ich Unkundiger auf die schnelle herauslesen konnte.
    VI ZR 109/03 v. 20.04.04
    VI ZR 67/91 v. 15.10.91
    VI ZR 132/04 v. 12.07.05

  2. joachim otting sagt:

    @ hiltscher

    Eins zu Null für Sie! bei näherem hinsehen mit brille… Danke also für die(zweifellos erlaubte!)rechtsberatung.

    inhaltlich jedoch scheint es mir nach wie vor so zu sein, dass der begriff „w.T.“ schadenrechtlich keine nennenswerte bedeutung hat,sondern dass es darauf ankommt, was der geschädigte mit dem fahrzeug macht. so auch bei den 130 % – fällen: instandsetzung im umfang der gutachterlichen feststellungen erforderlich… (worauf der gutachter sicher hinweisen sollte und auch darf).

    sachliche grüße,
    schönes wochenende mit viel sonne,

    joachim otting

  3. veronikaderlenzistimmernochda sagt:

    ACHTUNG BITTE SCHNELL LESEN WEGEN LÖSCHGEFAHR!
    Der Grundgedanke der Anonymität ist hier die wichtigste Voraussetzung für gehaltvolle, an der BGH-Rechtssprechung orientierte und das Restitutionsinteresse der Geschädigten verteidigende Beiträge. Denn jedes „kleine bißchen weiteres Aufweichen“ Desselben bedeutet für die Versicherungskonzerne zusätzliche Millionen Gewinne. Da ist es auch nur verständlich, wenn diese hier ohne größere Aufwendungen Informationen sammeln und für ihre Zwecke skrupellos verwenden. Dies sollte niemand, der hier postet, zu jedem Zeitpunkt auch nur eine Sekunde lang vergessen.
    „Selbstverständlich kann hier jeder anonym seine Kommentare abgeben … zum Thema …“
    „Kritik und Verbesserungsvorschläge sind erwünscht.“
    „Schikanöser finde ich schon eher, ganze Adressen hier zu veröffentlichen …“

    Mein dringender Rat an alle ist deshalb unbedingt nur anonym zu posten und vor allem schlage ich vor, dass jedes „neues Posting“ im Alphabet den nächsten Buchstaben seines Vorgängers (bzw. wenn er der erste Poster zu einem Beitrag ist, den nächsten Buchstaben im Alphabet nach dem Autorennamen) für einen neuen Nicknamen verwendet und das dies dazu noch weiblich und männlich wechselt!!! Nur so wäre es meiner Ansicht nach überhaupt möglich, diesen Blog auf einem hohen Niveau weiterzuführen ohne das diejenigen, die hier wesentlich betragen könnten, der Verfolgung dafür durch die Versicherungswirtschsaft offen ausgesetzt werden. Es ist an der Zeit das hier einmal aufzuschreiben, um aktuellen Tendenzen entgegen zu wirken z.B.:
    „Wie wärs eigentlich, wenn Sie Ihr Visier aufmachen würden und mit ganzem Namen, so wie ich, posten würden? Oder trauen Sie sich nicht? Oder haben Sie was zu verbergen? Ich halte nichts von anonymen Posting, …“
    „Nur Dumme machen sich über Dinge lustig welche sie nicht kennen. Das erklärt auch warum Sie immer nur anonym posten.“
    Wer hier dumm schreibt, hat das vorgenannte natürlich nicht zu befürchten. Wer zwar nicht (ganz) dumm schreibt aber dennoch nicht anonym, der ist angesichts der o.g. Tatsachen trotzdem „ganz schön dumm“. Dies hat hier schon ganze Autoren (die Besten) sang und klanglos in die Singularität verschwinden lassen. Es ist überhaupt nicht wichtig, wer was schreibt, sondern nur was jemand schreibt, warum soll etwas richtiger sein, nur weil es z.B. vom Captain kommt.
    Bei Einhaltung des von mir oben vorgeschlagenen Grundsatzes der alphabetischen Nicknamenrotation kommt es dann tatsächlich immer nur noch auf den Inhalt an. Gezielt antworten kann man trotzdem (z.B. unter zusätzlicher Verwendung der Uhrzeit). Aber es wird für den Vorstand der HUK ungleich schwerer z.B. mit Dem der Victoria in Verbindung zu treten um Leute hier mundtot zu machen, oder selbst stets anonym Gewesenen ihre Äußerungen gezielt in Rechtsstreitigkeiten zur Last zu legen, ja es ging sogar schon bis hin zu Morddrohungen.
    Eine Verlinkung auf die eigene WEB-Seite halte ich dagegen für völlig unangebracht (zumal, wenn da unter Kurioses nur absolute Autowracks, in denen mit Sicherheit viele Verletzte oder sogar Tote waren, aufgerufen werden – wie geschmacklos. Diese Leute sollten sich in Werbeblocks betätigen und nicht hier kostenlose Werbung betreiben nur um vieleicht dadurch einen zusätzlichen Auftrag zu erhaschen). Dieses Vorgehen gegen Blogger erinnert schon etwas an Stasimethoden.

    (Bei einer Google-Suche unter dem Stichwort „Stasi“ kommt die Seite „Ministerium für Staatssicherheit Wikipedia“ und dort befindet sich auf der 1. Seite oben rechts das „Wappen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“. Es handelt sich dabei offensichtlich um das Schild, aus dem Slogan der Stasi „Schwert und Schild der Partei“. Unter diesem Suchbegriff (des Slogans) kommt man übrigends in Google mit dem ersten gefundenen Link auf die selbe Seite. Warum sollen nicht auch einige von diesen Leuten, wieder zu einem ähnlichen Schild – siehe HUK-Werbespots – gefunden haben, die jetzt hier „Postingabsender“ für Gegenschläge ausfindig machen, und wenn ja, warum machen wir es denen hier dann so einfach.)
    Also, machts ab sofort wie beim Wetter, nach Tief kommt Hoch, nach männlich kommt weiblich und nach A kommt B, usw.

  4. WESOR sagt:

    vernikaderlenz 15,19h ehrlich gesagt kapiere ich nicht wie das funktioniert. Können Sie das in einfacher Form auch erklären. Wäre schön es zu begreifen.

  5. SV Windeck sagt:

    @ veronikaderlenzistimmernochda
    Freitag, 04.05.2007 um 15:19

    Warum ist es für „an der BGH-Rechtsprechung orientierte Beiträge“ denn „die wichtigste Voraussetzung“ anonym zu posten ?
    Die BGH-Rechtsprechung bleibt eindeutig, egal ob man hier mit oder ohne Namen auftritt.

    Sie betreiben hier unn̦tige Panikmache Рoder haben Sie Langeweile ?

    Mir perșnlich ist es auch egal, ob nun irgendeine Versicherung eine Liste mit meinem Namen hat Рauf eine solche Liste habe ich sowieso keinen Einfluss.
    Wohl Einfluß habe ich auf die Qualität meiner Gutachten und die muß stimmen.
    Ich halte mich an geltendes Recht und lasse es notfalls gerichtlich bestätigen.

    In diesem Sinne schönes Wochenende
    Michael Windeck

  6. Heinzelmännchen sagt:

    @veronikaderlenzistimmernochda
    Freitag, 04.05.2007 um 15:19

    ACHTUNG BITTE SCHNELL LESEN WEGEN LÖSCHGEFAHR!

    Das ihr damaliger Beitrag durch das Gutachten der Rechtsanwaltskammer ersetzt wurde ist ein Fehler meinerseits, der mir im Eifer des Gefechts unterlaufen ist.

    Dafür möchte ich mich entschuldigen, es hatte garantiert nichts mit dem Inhalt zu tun, im Gegenteil da stimme ich ihnen sogar zu, dass jeder der hier anonym schreibt 1000 x besser ist als einer der sich ansonsten gar nicht traut irgend etwas zu posten.

    Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass hier ausschließlich Beiträge entfernt werden bzw. wurden die abwertend bzw. beleidigend gegenüber dem Blog und deren Mitwirkende sind bzw. waren.

    Also, nix für ungut und danke, daß sie ihren Beitrag erneut eingestellt haben.
    Leider ist es mir unmöglich meinen Fehler zu beheben.

    Mfg
    B-braham

  7. Irmafeuerstein sagt:

    Dann nehme ich natürlich auch sofort den „Anfangszusatz“ zurück. Zur Erklärung für Wesor: nach Abraham kommt Bebraham aber eben nicht Zebraham sondern wenn schon dann Cebraham, nach Veronika kommt Wesor (falls männlich?) usw.

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