…zu diesem Schluss könnte man kommen, wenn man auf der Webseite der Wettbewerbszentrale den Beitrag vom 21.07.2009 betrachtet.
„Provisionszahlungen und andere Anreize wettbewerbsrechtlich gefährlich“
Zitat:
…Bei der Wettbewerbszentrale gehen trotz eindeutiger Rechtslage nach wie vor Beschwerden gegen Kfz-Sachverständige und Werkstätten wegen unlauterer Akquisemethoden ein.
Besonderes häufig ist dies im Bereich der Abwicklung von Kraftfahrzeugschäden. Hier versucht die Versicherungswirtschaft den ersten Zugriff auf den Geschädigten, um mit eigenen Sachverständigen und Partnerwerkstätten zum Zuge zu kommen. Gepaart mit dem Angebot, einen Mietwagen zur Verfügung zu stellen, Hol- und Bringdienste zu leisten und anderen Annehmlichkeiten, verliert der versicherungsunabhängige Sachverständige und die „nicht partnergebundene Werkstatt“ so manchen Auftrag.
Diesem Wettbewerb widersetzen sich einige Marktteilnehmer mit unlauteren Methoden derart, dass sie „Provisionen“ unterschiedlichster Art für die Vermittlung von Gutachtenaufträgen anbieten. Sei es, dass Zahlungen oder Rückvergütungen angeboten werden, oder die Teilnahme an einem Gewinnspiel in Aussicht gestellt wird. Eine solche „Provision“ wird für den Fall versprochen, dass der Meister oder Inhaber des Autohauses Kunden dazu bewegt, für die Erstellung eines Gutachtens den betreffenden Sachverständigen zu beauftragen….