Seminare gibt´s …?
Rechtsanwälte unterliegen einer Fortbildungspflicht. Sie sollen sich deshalb über geänderte Rechtsvorschriften anhand geeigneter Materialien informieren, juristische Datenbanken nutzen und insbesondere auch Fortbildungsseminare besuchen. Ein besonderes Exemplar eines solchen Fortbildungsseminares ist dieser Tage angeboten worden, und zwar zum Thema Verkehrsrecht. Der Titel lautet: „Aktuelle Probleme beim Sachschaden.“ Der Untertitel lautet: „So wenden Sie Kürzungen der Versicherungen erfolgreich ab.“
Der Besuch des Seminars wird mit folgenden Worten empfohlen: „Die Haftpflichtversicherungen nehmen beim Sachschaden teilweise massive Kürzungen zu Lasten des Geschädigten vor. Sie verweisen auf Erforderlichkeitskriterien sowie die Schadensminderungspflicht des Geschädigten und berufen sich auf entsprechende Prüfberichte.
Abgelegt in Allgemein, Haftpflichtschaden, Unglaubliches
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