Control Expert und die Anwaltsgebühren – positive Entscheidung des AG Moers (1,5 Geschäftsgebühr)!!
Das Amtsgericht Moers hat in einem Urteil vom 13.04.2006, Az: 563 C 569/05 entschieden, dass ein Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr in Höhe von 1,5 abrechnen kann, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das vom Geschädigten eingereichte Sachverständigen-Gutachten eines unabhängigen Gutachters durch einen von ihr eingesetzten Gutachter (in diesem Fall „Control Expert") überprüfen lässt.
Abgelegt in Allgemein, Control-Expert, Ersatzteilzuschläge, Lohnkürzungen, Rechtsanwaltskosten, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Urteile, Verbringungskosten
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