Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

HUK-COBURG weiterhin beratungsresistent und auf dem üblichen Verliererkurs.

Urteil des AG München von 26.10.2006

Der Richter am AG München, Herr Weimann hat aufgrund mündlicher Verhandlung zurecht erkannt, dass der Beklagten (vertreten durch RA Bachinger aus Dachau) das Sachverständigenhonorar in Höhe von € 850,86, bei einer Schadenhöhe (€ 40.600.00 W.T.) und einem Wiederbeschaffungswert von € 14.500,00 zu bezahlen ist.

Der Richter zitiert dabei die BGH Entscheidung über den Abrechnungsmodus, beachtet den Honorarkorridor des BVSK, welcher diesmal wesentlich besser gemacht wurde als das vorausgegangenen Zahlenmischmasch, beachtet Spannbreiten und schließt sich damit der LG München I Rechtsprechung an. Urteile vom 21.02.2002 (19 S 22935/00), vom 05.12.2002 (19 S 8541/00) und Urteil vom 23.01.2003(19 S 12481/00).
Daran kann man ersehen daß auch so mancher qualifizierter Richter, ohne ein Honorargutachten zu veranlassen, welches nicht selten den SV zu seinem nicht erhaltenen Honorar noch mit weiteren Kosten von € 2000,00 -  € 3000,00 belastet, eine gerechte Urteilsfindung zustande bringt.

Allen Usern wünsche ich noch einen schönen Abend

F. Hiltscher

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HUK-Versicherer mit dem Einwand unwirksamer Anwaltsvollmacht gescheitert

Mit Beschluss vom 20.06.06, AZ: VI ZB 75/05,

Vorinstanz LG Halle, hat der BGH zu der im Rahmen eines Unfallhelferrings erteilten Anwaltsvollmacht ausgeführt, dass solche Vollmachten in der Regel wirksam sind.

Es heißt im 1. Leitsatz:

"Die Abweisung einer Klage und die Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig mit der Begründung, der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter bestellte Rechtsanwalt arbeite mit einem Mietwagenunternehmen in Form eines Unfallhelferrings zusammen, kommt nur dann in Betracht, wenn aufgrund konkreter Umstände festgestellt wird, dass der Rechtsanwalt im Zusammenwirken mit dem Mietwagenunternehmen auf dessen Veranlassung und in dessen Interesse, nicht aber auf Veranlassung und Interesse des Mandanten tätig ist."

Aus den Gründen:

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Schadenservice deluxe vom Dienstleister

Die Sicherungsabtretung ist ein kompliziertes Instrument. Der Dienstleister darf seinem Auftraggeber nicht anbieten, dessen Rechtsangelegenheiten zu übernehmen. Er darf mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung keine Verhandlungen führen. Er hat, wenn es zur Klagerhebung kommen sollte, nicht das Recht, den Anwalt zu bestimmen, er bleibt Nebenintervenient, während der Auftraggeber in gewillkürtem Gerichtsstand fremdes Recht geltend macht. Der Dienstleister muß den Auftraggeber in Verzug setzen. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, daß die wirtschaftlichen Zusammenhänge eine Umgehung des Rechtsberatungsgesetzes bewirken.

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HUK Coburg-VN vom AG zur Zahlung von RA-Gebühren verurteilt

Mit Urteil vom 18.10.06 hat das AG Gemünden folgendes Urteil verkündet:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 390,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.06 zu bezahlen.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.

Aus den Gründen:

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Vorschadensproblematik – wichtiges Urteil des OLG München

Am 27.01.06 hat das OLG München zum AZ: 10 U 4904/05, abgedruckt in NZV 06, S. 261, sinngemäß folgendes Urteil verkündet:

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Vizepräsidentin des BGH gegen den freien Markt?

In ihrem jüngsten Aufsatz (Müller, VersR 2006, 1289) vertritt die Vizepräsidentin des BGH die Auffassung, daß kein Dritter, insbesondere Dienstleister, sich an einem Schadensfall bereichern dürfe. Die (überhöhten) Kosten eines Verkehrsunfalles trieben nämlich zugleich die Versicherungsbeiträge in die Höhe und belasteten damit die „Solidargemeinschaft der Versicherten“.

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Neuer Textbaustein der HUK Coburg?

Am 29.09.06 schrieb die HUK Coburg in einem Regulierungsschreiben zu den Gutachterkosten:

"â 0 Die Gutachterkosten werden wir nicht erstatten. Diese stehen in â eine …."  ???

Wer von Euch war das?

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Tausende von Kaskoabrechnungen falsch!

Mit Urteil vom 24.05.06, AZ: IV ZR 263/03 (NJW 2006, S. 2545) hat der BGH eine Klausel in den Bedingungen der Vollkaskoversicherung, wonach der Versicherer die MWST nur ersetzt, wenn der VN diese tatsächlich bezahlt hat, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam gehalten, wenn der VN nicht deutlich erkennen kann, dass bei einer Ersatzbeschaffung die Erstattung der dafür gezahlten MWST ausgeschlossen ist.

Der konkrete Fall:

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HUK-Coburg gibt Gas

Link >>> HUK-Coburg gibt Gas

Um in der Sonderkündigungszeit bis Ende November möglichst keine Kunden zu verlieren und stattdessen weitere hinzu zu gewinnen, hat die HUK-Coburg heute zwei nachhaltige Maßnahmen bekannt gegeben:

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TÜV Süd = “Tanzbär” der HUK-Versicherer?

Wie bereits am Dienstag den 09.05.2006 von Herrn Hiltscher im Bericht "Tanzbären" der HUK Versicherer erwähnt, gibt es Kfz.-Sachverständige die nach der "Pfeife" der HUK Versicherer tanzen und Geschädigte übervorteilen. Dem Verfasser wurde jetzt ein, vom Anspruchsteller in Auftrag gegebenes, Gutachten des TÜV Süd zugespielt, in dem bei einem 20 Monate alten Fiat, mit weit unter 100.000 km Laufleistung, folgendes im Vortext angegeben wurde:

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