OLG Düsseldorf spricht sich mit Berufungsurteil vom 15.3.2011 -I-1 U 152/10- für die Quotelung auch der Sachverständigenkosten aus.

Hallo Leute, damit auch der Volltext des Urteils vorliegt, über das so trefflich diskutiert wird, stelle ich nachstehend das Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.3.2011 – I – 1 152/10 – (NZV 2011, 404) hier ein. Lest jetzt die Entscheidungsgründe des 1. Zivilsenates des OLG Düsseldorf. Ich hatte bei der Diskussion den Eindruck,  dass einige den Urteilstext gar nicht vorliegen hatten. Hier das Urteil des OLG Düsseldorf zu der Honorarquotelung. Zunächst fällt einmal auf, dass sich die Düsseldorfer Richter intensiver mit dem Thema beschäftigt haben als die Richter in Rostock. Die dortige Begründung war doch etwas dürftig. Aber lest selbst und gebt dann Eure Meinung ab.

Oberlandesgericht Düsseldorf

I-1 U 152/10
vom: 15.03.2011

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin wird das am 10.06.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 4.752,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2009 zu zahlen.

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LG Saarbrücken hält bei einem noch nicht drei Jahre altem Taxi mit mehr als 200.000 km Laufleistung eine Verweisung auf freie Werkstatt für unzumutbar (Urt. v. 8.4.2011 – 13 S 152/10 -).

Hallo Leute, hier nun ein Berufungsurteil des LG Saarbrücken zur fiktiven Abrechnung bei einem Taxi, das bereits über 200.000 km auf dem Tacho hat, aber noch keine drei Jahre alt ist.

LG Saarbrücken
Urteil vom 8.4.2011
13 S 152/10

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 21. Oktober 2010 – 120 C 426/09 (05) – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert, und die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 648,62 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 30. Januar 2009 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 67,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 26. Januar 2010 zu zahlen.

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AG Obernburg: Geschädigter darf nach Eigenreparatur – trotz Internetrestwerthöchstgebot der Kfz-Haftpflichtversicherung – auch bei wirtschaftlichem Totalschaden auf der Basis des Gutachtens abrechnen, auch wenn er das reparierte Fahrzeug nicht 6 Monate hält (Urt. v. 7.4.2011 – 1 C 317/10 -).

Die Amtsrichterin der 1. Zivilabteilung des AG Obernburg am Main hatte über folgenden interessanten Rechtsstreit zu entscheiden: Das Kraftfahrzeug des Klägers wurde von dem Fahrzeug des Beklagten zu 1. beschädigt, das bei der Beklagten zu 2. haftpflichtversichert war. Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist unstreitig. Der Kläger gab sofort nach dem Unfall ein Schadensgutachten in Auftrag. Das Schadensgutachten wies einen wirtschaftlichen Totalschaden aus. Der Wiederbeschaffungswert betrug 2.450,–€. Der Restwert wurde gutachterlicherseits mit 0,– € angegeben.  Nach Erhalt des Gutachtens begann der Kläger in Eigenregie das beschädigte Fahrzeug zu reparieren. Zum Zeitpunkt der Nachbesichtigung des Fahrzeuges war die Reparatur bereits durchgeführt. Nach etwa 6 Wochen verkaufte der Kläger das in Eigenregie reparierte Fahrzeug. Aufgrund einer von der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung unter Verletzung des Urheberrechtes des Sachverständigen eingeholten Internetrestwertrecherche nahm die Beklagte zu 2. einen Abzug von 320,– € vom kalkulierten Wiederbeschaffungswert vor. Die Beklagte zu 2., die Volkswohl-Bund Sachversicherung AG in Dortmund , vertrat die Auffassung, dass auch in einem solchen Fall unter 6-monatiger Weiternutzung des beschädigten Fahrzeuges der Geschädigte sich das Internetrestwertangebot anrechnen lassen müsse. Der Kläger war der Auffassung, dass das Internetrestwerthöchstgebot zeitlich durch die Reparatur des Fahrzeuges überholt war, denn das Restwerthöchstgebot betraf das unreparierte Fahrzeug des Klägers. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Reparatur war das Online-Restwerthöchstgebot bereits überholt.

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AG Stralsund verurteilt HUK-Coburg mit kurzem und knappem Urteil vom 1.11.2010 – 5 C 515/10 – zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht.

Nachdem die Sachverständigenkostenrechtsstreite, sei es aus originärem Recht, sei es aus abgetretenem Recht, auch in diesem Jahr unvermindert weiter gehen, stelle ich nachfolgend ein kurzes und knappes Urteil aus dem Nordosten der Republik, nämlich aus Stralsund, ein. Natürlich war die Beklagte wieder mal die HUK-Coburg. Der Amtsrichter des Amtsgerichtes Stralsund hat aber der Beklagten mit dem Urteil ins Stammbuch geschrieben, was er von den gekürzten Sachverständigenkosten hält. Das Urteil wurde erstritten und eingesandt von den Herren Rechtsanwälten Möllers & Schulte aus Stralsund.

Amtsgericht Stralsund

5 C 515/10

Urteil

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit

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DEVK empfiehlt insolvente Partnerwerkstatt !

Partnerwerkstatt einer Versicherung zu sein, ist, wie wir alle wissen, kein „Honigschlecken“. Insbesondere was den Druck auf die Stundenverrechnungssätze und weitere betriebswirtschaftliche Aspekte betrifft. Auf alle Fälle scheint die allseits gepriesene (Misch)Kalkulation wirtschaftlich doch nicht aufzugehen, wenn man das folgende (Pleite)Beispiel betrachtet:

Im Raum Neubrandenburg ist eine „Vertrauenswerkstatt“ der Versicherung in die Insolvenz geraten. Es handelt sich hierbei um einen „Partnerbetrieb“ der DEVK Versicherung, über den bereits am 01.12.2010 das Insolvenzverfahren durch das AG Neubrandenburg eröffnet wurde. Das wiederum hatte die DEVK im April 2011 aber nicht davon abgehalten, dem Haftpflicht-Geschädigten trotzdem den Vorschlag zu unterbreiten, genau in dieser Werkstatt seinen Unfallschaden abwickeln zu lassen. Unter anderem teilte die DEVK am 11.04.2011 folgendes mit:

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Das AG Lübeck zum Austausch einer Anhängerkupplung, zur Aktivlegitimation, den Mietwagenkosten und zur Unkostenpauschale (Az.: 21 C 1721/10 vom 09.03.2011)

Hier ein Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 09.03.2011 (21 C 1721/10) zur Problematik des Austausches einer Anhängerkupplung, zu den Mietwagenkosten / Aktivlegitimation, den Sachverständigenkosten und zur Unkostenpauschale. Der Sachverständige des Geschädigten hatte aufgrund des Anstoßes auf eine Anhängerkuppung u.a. einen Austausch des Bauteils im Gutachten vorgesehen. Der gerichtliche Sachverständige kam hingegen zum Ergebnis, dass der Austausch der Anhängerkupplung – aufgrund eines geringen EES Wertes – wohl nicht notwendig gewesen sei. Die (errechnete?) Aufprallgeschwindigkeit habe zwischen 1 u. 2 Km/h gelegen. Ein Austausch sei aber erst ab einer Aufprallgeschwindigkeit von 3,6 km/h erforderlich. Zur eigenen „Haftungsbefreiung“ argumentierte der gerichtliche Sachverständige dann jedoch mit der nicht mehr vorhandenen Anhängerkupplung, die somit auch nicht mehr genauer überprüfbar sei. Also einerseits, aufgrund des Schadensbildes, wohl nicht beschädigt (geringer EES-Wert ???), aber andererseits besteht immer noch das Restrisiko einer sicherheitsrelevanten Beschädigung. Schlupfloch gefunden – Hintern gerettet?! Des weiteren bezifferte der gerichtliche Sachverständige die Überprüfungskosten einer AHK in einem möglichen Bereich, der die Kosten einer neuen Kupplung um ein vielfaches überschreiten könne.

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LG Berlin entscheidet mit Urteil vom 21.2.2011 -44 S 190/10- zum Nutzungsausfall.

Hallo Leute, hier noch eine Berufungsentscheidung zum „verlängerten“ Nutzungsausfall aus Berlin. Entschieden hat das Landgericht Berlin im Berufungsverfahren.

Landgericht Berlin

Im Namen des Volkes

Urteil

Geschäftsnummer: 44 S 190/10                         verkündet am: 21.02.2011
                               107 C 3104/10
                               Amtsgericht Mitte

In dem Rechtsstreit

Kläger und Berufungskläger,

gegen

Beklagter und Berufungsbeklagter,

hat die Zivilkammer 44 des Landgerichts Berlin in Berlin-Mitte, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, auf die mündliche Verhandlung vom 21. Februar 2011 durch den Richter am Kammergericht … als Einzelrichter

f ü r  R e c h t  e r k a n n t :

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Allianz begibt sich mit 30 Euro im Sturmgepäck auf den HUK-Kriegspfad!?

Zwar habe die Allianz im Bereich  der Autoversicherungen bei der Prämienhöhe noch die Nase vor der HUK-Coburg, bei der Anzahl verkaufter Verträge hinke sie dem aggressiven Rivalen derzeit jedoch hinterher. Daher heißt es bei der Allianz ab sofort, beim Schadenmanagement – da geht noch was. Mehr Mitarbeiter, bessere Einbindung der Vertreter und maßgeschneiderte Verträge sollen es richten.  Dabei, allein mehr Fairness, gepaart mit weniger Volksverdummung,  das Pflänzchen Vertrauen in  Allianz, HUK und Co. nicht gänzlich verdorren ließe.

Allianz nicht mehr Marktführer

Die Allianz hat die Marktführerschaft in der deutschen Autoversicherung verloren. Jetzt will das Unternehmen über besseres Schadenmanagement und neue Tarife wieder in die Offensive kommen.

(….)

Rieß sagte, die Allianz stärke als Maßnahme gegen den Kundenabrieb die Schadenbearbeitung. Dort habe der Konzern 150 neue Stellen geschaffen, bei insgesamt 2500 Schadenbearbeitern. Jeder Vertreter könne wie die Innendienstmitarbeiter genau verfolgen, wo ein bestimmter Vorgang gerade sei. „Unser Ziel ist primär, dass wir schneller werden“, sagte Vorstandsmitglied Severin Moser. „Schäden, die wir rasch erledigen, sind auch günstiger.“ Künftig verspricht das Unternehmen Kunden 30 Euro bar, wenn ihr Kaskoschaden nicht innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet ist.

Quelle:   FTD, alles lesen >>>>>>>

Liebe Allianz, wir wollen nicht nur eine schnelle Regulierung, wir erwarten auch einen vollständigen Schadensersatz. Vor allen Dingen wollen wir Versicherungsvertreter, die uns Kunden kein X für ein U vormachen müssen.

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AG Meiningen reloaded: In Bezug auf den Ersatz von Mietwagenkosten liegt Klein-Bonum in Thüringen …. (14 C 842/10 vom 14.02.2011)

Mit Urteil vom 14.02.2011 (14 C 842/10) hat das Amtsgericht Meiningen in bewährter Tradition die beteiligte Versicherung zur Zahlung von Mietwagenkosten in Höhe von 1.170,96 € zzgl. Zinsen verurteilt. Auch wenn das Urteil vielleicht etwas pointiert formuliert, ist es erfrischend zu lesen, dass es noch Richter gibt, die den Blick auf die Lebenswirklichkeit noch nicht verloren haben.

Hier Tatbestand und Entscheidungsgründe:

Tatbestand

Der Kläger wurde am 31.03.2010 Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls. Die alleinige Haftung des Versicherungsnehmers der Beklagten ist zwischen den Parteien unstreitig. Nach dem Verkehrsunfall war das Fahrzeug des Klägers, ein KIA Rio, nicht mehr verkehrsicher. Ausweislich des Gutachtens des Ingenieurbüros R. & Z. befand sich das Fahr­zeug des Klägers zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls in einem guten unzerlegten Allgemein­zustand. Die Laufleistung betrug ca. 53.000 Kilometer.

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AG Ulm verurteilt HUK Coburg zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars (Az.: 3 C 242/10 vom 17.03.2011)

Mit Entscheidung vom 17.03.2011 (3 C 2421/10) wurde die HUK Coburg Versicherung durch das Amtsgericht Ulm zur Erstattung der restlichen Sachverständigenkosten verurteilt. Die Klage erfolgte durch den Sachverständigen aus abgetretenem Recht. Bestritten wurde seitens der HUK u.a. auch die Aktivlegitimation des Sachverständigen. Auch ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistunggesetz wollte die HUK dem SV unterstellen. In seiner umfangreichen Begründung ist das Gericht diesem Vorwurf jedoch entgegen getreten. Ein fundiertes Urteil ohne Angemessenheitsprüfung, BVSK-Liste  usw. unter Zugrundelegung schadensersatzrechtlicher Aspekte.

Amtsgericht Ulm

3 C 2421/10

Verkündet
am: 17.03.2011

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

In der Rechtssache

Sachverständigenbüro

– Klägerin –

gegen

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AG Neu-Ulm spricht mit Urteil vom 15.2.2011 – 2 C 1117/10 – volle Sachverständigenkosten zu.

Hallo Leser,

hier noch ein Urteil zum Sachverständigenhonorar  als Ostermontagslektüre. Dieses Mal von dem erkennenden Amtsrichter der 2. Zivilabteilung des AG Neu-Ulm (Bayern). Das Gericht hat allerdings die Kosten der ergänzenden Stellungnahme zur Wertminderung abgewiesen. Lest aber selbst und gebt Eure Meinung kund.

Amtsgericht Neu-Ulm

2 C 1117/10

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit

Kläger –

gegen

1) – Beklagter –

2) – Beklagte –

wegen Schadensersatz

erlässt das Amtsgericht Neu-Ulm durch den Richter am Amtsgericht … am 15.02.2011 folgendes

Endurteil

1.       Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 421,50 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.07.2010 zu bezahlen.

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Freie Werkstätten mit sinkendem Marktanteil u. Coparts bindet die Instandsetzungs-Software SilverDAT FI Online in das eigene System ein.

Quelle: Autoservicepraxis vom 06.04.2011

Laut dem am Mittwoch von der Deutschen Automobil Treuhand GmbH vorgestellten DAT-Report haben die Wartungs- und Reparaturarbeiten im vergangenen Jahr wieder zugenommen. Insgesamt 71,9 Millionen Reparatur- und Wartungsaufträge erhielten deutsche Kfz-Betriebe 2010 – ein Plus von 7,6 Prozent gegenüber 2009 (66,8 Millionen Aufträge). Das Volumen verteilte sich auf 32 Millionen Reparatur- und 39,9 Millionen Wartungsarbeiten.

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Quelle: Autoservicepraxis.de vom 20.04.2011

Coparts bindet die Instandsetzungs-Software SilverDAT FI Online in das eigene System ein. Dadurch möchte der Autoteilehändler seinen Werkstattpartnern Vorteile hinsichtlich eines rascheren Schadenskalkulations-Prozesses an die Hand geben.

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