Mit Entscheidung vom 16.11.2015 (4 C 629/15) wurde die HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. durch das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal zur Erstattung der außergerichtlich durch die HUK (willkürlich und rechtswidrig) gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt. Es handelt sich um eine positive Entscheidung auf Grundlage des § 249 BGB als weitere Bereicherung für unsere Urteilsliste der Entscheidungen gegen die HUK Coburg.
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