Der Unternehmergewinn eines Reparaturbetriebes
In letzter Zeit habe ich verhältnismäßig häufig Schäden an Fahrzeugen von Autohäusern bzw. freien Reparaturbetrieben begutachtet. Allein letzte Woche habe ich von zwei Betrieben identische Rückfragen bezüglich Abzüge der Versicherungen von den kalkulierten Reparaturkosten erhalten.
In beiden Fällen wurden aus den Gesamtreparaturkosten jeweils 20% Unternehmergewinn abgezogen. Nach telefonischer Rückfrage der Inhaber teilten die Sachbearbeiter des HDI und der Allianz mit, dass ein Bereicherungsverbot bestehe und deshalb der Gewinn abzuziehen sei. So weit so gut. Das Bereicherungsverbot ist zwar korrekt, es stellt sich aber die Frage, ob überhaupt eine Bereicherung vorliegt und falls ja, in welcher Höhe ist der Unternehmergewinn anzusetzen, denn Gewinn ist nicht Marge.
Ich versuche mich jetzt einfach mal an einer Erklärung mit (hoffentlich) verständlichen und wenig juristischen Worten:
Abgelegt in Allianz Versicherung, Ersatzteilzuschläge, HDI-Gerling Versicherung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Urteile, Verbringungskosten, Willkürliches
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