Mit Urteil vom 06.01.2012 (48 C 11698/10) hat das Amtsgericht Düsseldorf die HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 692,93 € zzgl. Zinsen sowie erhöhter RA-Kosten verurteilt. Es gilt die Schwacke-Liste und aufgrund des renitenten bzw. zögerlichen Regulierungsverhaltens werden auch die RA-Kosten höher.
Aus den Entscheidungsgründen:
Tatbestand:
Der Kläger macht vorliegend restliche Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend.
Am xx.xx.2010 kam es auf der R.-str. in Düsseldorf zu einem Verkehrsunfall, an dem das im Eigentum des Klägers stehende Fahrzeug, amtliches Kennzeichen D-XY 123 sowie die Beklagte zu 1) als Fahrerin und Halterin des bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Fahrzeugs, amtliches Kennzeichen D-YX 321 beteiligt waren.