Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erwartet von der Bundesregierung angesichts der zur Zeit bestehenden Diskussion um „Google Street View“ eine baldige Vorlage eines Gesetzesentwurfes zum Schutz der Bürger vor Datenübertragungen im Internet. Angesichts der Diskussion um «Google Street View» hält er verbesserte Regelungen zum Datenschutz im Internet für dringend erforderlich. Eine Bundesratsinitiative war bekanntlich gescheitert. Er spricht sich insbesondere für ein zentrales Widerspruchsregister gegen Veröffentlichungen persönlicher Daten im Internet und für ein ausdrückliches Verbot der Bildung von Persönlichkeitsprofilen aus. Nicht akzeptabel wäre es auch, wenn die Betroffenen separat gegenüber allen Anbietern entsprechender Dienste der Veröffentlichung widersprechen müssten, so Schaar weiter. Durch ein zentrales Widerspruchsregister könne stattdessen sichergestellt werden, dass ein einziger Widerspruch die Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten im Internet schütze. Ferner wendet sich Schaar in diesem Zusammenhang gegen die Bildung von Persönlichkeitsprofilen. Ein entsprechendes Verbot könnte etwa dazu beitragen, dass die Daten über Mieter oder Eigentümer von veröffentlichten Gebäuden nicht mit anderen persönlichen Informationen zusammengeführt und ausgewertet werden. Die Verknüpfung von personenbezogenen Daten solle nur dann zulässig sein, wenn die Betroffenen damit einverstanden seien oder wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorschreibe.
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