Mit Entscheidung vom 19.04.2010 (111 C 59/10) wurde die HUK Coburg Allgemeine Versicherung AG durch das Amtsgericht Dresden zur Erstattung weiterer Sachverständigenkosten verurteilt. Kläger war der Sachverständige aus abgetretenem Recht.
Aus den Gründen:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 136,99 € nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 441,76 € vom 05.06.2006 bis zum 24.01.2010 nebst weiterer Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 136,99 € seit dem 25.01.2010 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 441,76 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Tatbestand entfällt nach § 313 a Abs. 1 ZPO.