Der zuständige Richter der 3. Zivilabteilung des AG Rüdesheim am Rhein hat mit Urteil vom 10.1.2006 (3 C 265/05) die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. verurteilt, nicht regulierte Sachverständigenkosten zu zahlen sowie Verbringungskosten und Ersatzteilpreisaufschläge auch bei fiktiver Schadensabrechnung. Hier das komplette Urteil:
Das Amtsgericht Rüdesheim am Rhein hat für Recht erkannt;
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 530,78 € nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.04.2005 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Berufung wird zugelassen.