Mit Urteil vom 10.02.2009 (2 C 436/08) wurde die Optima Versicherungs AG sowie deren VN verurteilt, die Kosten der Nachbesichtigung für den Privatgutachter des Anspruchstellers, die vorgerichtlichen Anwaltskosten, weiteren Nutzungsausfall sowie die Aufwandsentschädigung in Höhe von € 25,56 anstatt € 25,00 zu zahlen.
Aus den Gründen:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner dazu verurteilt, an den Kläger € 116,56 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 0,56 ab dem 12.07.2006, aus weiteren € 87,00 ab dem 12.12.2006 sowie aus weiteren € 29,00 ab dem 05.12.2008 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 93,58 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 12.07.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf € 235,00 festgesetzt.