Das AG Berlin Mitte hat mit Urteil vom 28.10.2008 ( 102 C 3088/07) die beklagte Versicherung sowie Fahrer und Halter des unfallverursachenden Fahrzeuges als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.182,53 Euro nebst Zinsen zu zahlen.
Tatbestand:
Der Beklagte zu 1. fuhr am 15. Dezember 2006 mit dem Fahrzeug mit dem Kennzeichen B-… das von der Beklagten zu 2. gehalten und bei der Beklagten zu 3. haftpflichtversichert ist, mit dem Anhänger mit dem Kennzeichen B-… gegen das geparkte klägerische Fahrzeug mit dem Kennzeichen B-…Der Kläger nimmt die Beklagten nun auf Zahlung von 1.257,13 EUR Reparaturkosten netto abzüglich gezahlter 187,56 EUR, 310,077 EUR Gutachterkosten und 25,00 EUR Kostenpauschale abzüglich gezahlter 10,00 EUR sowie auf Freistellung von außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Anspruch.