AG Bad Neuenahr-Ahrweiler spricht bei drei Jahre altem Wagen mit Scheckheftpflege Markenfachwerkstattlöhne entgegen dem Prüfbericht der ControlExpert zu mit Urteil vom 23.11.2011 – 32 C 608/11 -.
Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
hier ein Urteil aus Bad Neuenahr-Ahrweiler zur fiktiven Abrechnung. Aus “darlegen und beweisen” , wie es der VI. Zivilsenat des BGH seit dem VW-Urteil fordert, wird nun nur noch “darlegen” und die Beweisprüfung wird dann noch elegant übersprungen, da ja scheckheftgepflegt. Und so verschwindet nach und nach der Gleichwertigkeitsbeweis bei den Gerichten. Im Ergebnis ein richtiges Urteil; der Teufel steckt jedoch im Detail. Wieder einmal zeigt sich, dass der Prüfbericht der Firma Control€xpert unmaßgeblich ist. Darüber hinaus ist er auch noch falsch, weil er nach den Vorgaben der Versicherung das Alter des Fahrzeuges und die Scheckheftpflege sowie die fiktiven Verbringungskosten und UPE-Zuschläge und Kosten des Musterblechs nicht berücksichtigt. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker
Aktenzeichen:
32 C 608/11
Verkündet am 23.11.2011
Abgelegt in Control-Expert, Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, LVM Versicherung, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Urteile, Verbringungskosten
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