Hallo Leute, jetzt wieder ein Sachverständigenkosten-Urteil aus dem Saarland, von der Richterin des Amtsgerichtes Völklingen an der Saar. Der Sachverständige macht restliche Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht geltend. Verklagt ist nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Kürzungen vorgenommen hat, sondern der Versicherungsnehmer der HUK-Coburg. Das Urteil wurde erstritten durch die RAe Dr. Imhof & Partner in Aschaffenburg. Durch die direkte Inanspruchnahme des Schädigers erfährt dieser als VN der HUK-Coburg von den rechtswidrigen Kürzungen seiner Versicherung. So gut ist die Versicherung anscheinend dann ja doch nicht, wenn der VN der Versicherung vor Gericht zitiert wird. Was meint ihr?
Amtsgericht Völklingen
Geschäfts-Nr.: 16 C 317/10 (11)
Urteil
Im Namen des Volkes
In dem Rechtsstreit
des Herrn Kfz.-Schverständiger A.M. , S.
Kläger