AG Arnsberg verurteilt HDI Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (3 C 6/09 vom 09.03.2009)

Mit Urteil vom 09.03.2009 (3 C 6/09) hat das Amtsgericht Arnsberg  die HDI Direkt Versicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 116,62 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist nur teilweise begründet.

Die Klägerin ist aktivlegitimiert, denn die im Prozess vorgelegte Abtretungserklärung vom 26.05.2008 (Bl. 5 d. A.) ist bestimmt genug, berechtigt zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderung und verstößt nicht gegen Art. 1 § 1 RBerG.

Die Bestimmbarkeit der abgetretenen Forderung ist Voraussetzung für eine wirksame Abtretung. Sie liegt hier vor, denn es ist ausreichend, wenn sich die Abtretung auf eine bestimmte Art von Rechtsgeschäft bezieht (Palandt-Grüneberg, § 398 BGB, 68. Aufl., Rn. 14, 15 m.w.N.). Hier ergibt sich eindeutig aus der Abtretung, dass sie sich auf den Anteil der Schadensersatzforderung aus dem Unfall vom 22.05.2008 bezieht, der der Höhe der noch zu berechnenden Mietwagenkosten entspricht. Die abgetretene Forderung ist daher ohne Zweifel bestimmbar. Die Abtretung enthält im Übrigen auch keinerlei Einschränkungen, die die Klägerin an der gerichtlichen Geltendmachung hindern würden.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, HDI-Gerling Versicherung, Mietwagenkosten, RDG, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Ein Kommentar

LG Meiningen verurteilt beteiligte Versicherung in der Berufung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (4 S 248/07 vom 29.05.2008)

Mit Urteil vom 29.05.2008 (4 S 248/07) hat das Landgericht Meinigen auf die Berufung des Klägers die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 942,88 € zzgl. Zinsen verurteilt. Auch das LG Meiningen legt seinen Berechnungen die Schwacke-Liste zugrunde.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg.

Der Kläger hat einen erstattungsfähigen Schaden erlitten, nachdem ein Mietvertrag zwi­schen ihm und der Autovermietung zustande gekommen ist. Der Einwand der Beklagten, der Vertragsschluss sei mangels einer Vereinbarung über den Preis gescheitert, so dass der Kläger dem Vermieter kein Entgelt schulde, geht fehl. Der Preis für das Mietfahrzeug als sog. essentialia negotii (vgl. Palandt/Heinrichs/Ellenberger, 67. Auflage, 2008, Rn. 31 vor § 104) stand nach Maßgabe der vorgelegten Vergleichsliste im wesentlichen fest, etwaige Einigungslücken wegen hinzukommender Mietnebenkosten hätten sich ggf. durch (ergän­zende) Vertragsauslegung oder nach § 315 ff. BGB schließen lassen. Im übrigen würde die Vertragslosigkeit auch nicht Unentgeltlichkeit bedeuten.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , | 2 Kommentare

LG Dresden verurteilt beteiligte Versicherung in der Berufung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 31.05.2006 (13 S 0494/05) hat das LG Dresden auf die klägerseits eingelegte Berufung  gegen ein Urteil des AG Dresden, mit dem die beteiligte Versicherung zur Zahlung von weiteren Mietwagenkosten in Höhe von 1.427,61 € zzgl. Zinsen verurteilt. Die Schwacke-Liste findet Anwendung.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristge­recht eingelegt und begründet worden. Sie hat auch in der Sa­che Erfolg.

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zah­lung von weiteren 1.427,61 € für die Anmietung eines Er­satzfahrzeuges aus § 7, StVG, § 3 Nr. 1 PflVG. Das Unfall­geschehen und damit die Ersatzpflicht der Beklagten dem Grunde nach ist zwischen den Parteien unstreitig. Der Klä­ger begehrt mit der Klage allein die Erstattung weiterer Mietwagenkosten.

Die Anmietung des Ersatzfahrzeugs durch den Kläger zu ei­nem Mietpreis für die ersten sieben Tage von 130,00 €  net­to pro Tag, die folgenden sieben Tage von 117,00 € netto pro Tag bzw. 77,00 €  pro Tag, verstößt nicht gegen die aus § 254 Abs. 2 BGB folgende Pflicht des Geschädigten zur Schadensminderung.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , | Schreib einen Kommentar

Noch einmal: OLG Köln zur Anwendung der Schwacke-Liste

Mit einem weiteren Urteil vom 03.03.2009 (24 U 6/08) hat das OLG Köln – diesmal durch den 24. Senat – noch einmal Stellung zur Anwendung der Schwacke-Liste bezogen. Dem Geschädigten wurde ein Schadensersatz aus insgesamt 8 Fällen in Höhe von insgesamt 4.036,00 € zzgl. Zinsen zugesprochen. Auch hier wird im Gegensatz zum Urteil des 6. Senats des OLG Köln vom 10.10.2008 die Ansicht vertreten, dass die Anwendung der Schwacke-Liste zulässig ist und dass es rechtsfehlerfrei ist, wenn die Fraunhofer Tabelle sowie die Erhebung von Dr. Zinn zur Berechnung der Mietwagenkosten nicht herbeigezogen werden.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Berufung hat in der Sache zum Teil Erfolg. Die Klägerin kann aus abgetretenem Recht gemäß §§ 7 Abs. 1 StVG, 3 Nr. 1 PflVG. 398 BGB von der Beklagten Schadensersatz in Höhe von 4.036,00 € verlangen. Als Haftpflichtversicherer der Fahrzeughalter, die unstreitig für die Folgen der den streitgegenständlichen Mietwagenkosten zugrundeliegenden Verkehrsunfälle einzustehen haben, schuldet die Beklagte diese nach Abzug der geleisteten Zahlungen noch offene Restsumme.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Dr. Zinn, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | 3 Kommentare

Die HUK macht alles immer wieder anders…

Bei der HUK-Coburg scheinen sich die Sachbearbeiter untereinander sehr uneins zu sein wie denn nun reguliert werden muss.

Ich habe innerhalb der letzten Woche

  1. ein Schreiben zur Ablehnung meines SV-Honorars auf Grund angeblicher Nicht-Prüfbarkeit wegen des Urheberrechtshinweises,
  2. eine teilweise Regulierung mit Kürzung nach BVSK-HUK-Gesprächsergebnis und
  3. eine vollständige Bezahlung

erhalten.

Im ersten Fall handelte es sich um einen eindeutigen Reparaturschaden mit Wertminderung. Das Fahrzeug wurde auch nach Gutachten in einer Fachwerkstatt repariert. Im zweiten Fall handelte es sich um einen Totalschaden (130%) an einem Pkw. Das Fahrzeug wurde nicht repariert und im dritten Fall handelte es sich um einen Reparaturschaden Pkw mit fiktiver Abrechnung.

Ich kann auch keine sinnvolle Vorgehensweise erkennen, weshalb einmal voll bezahlt, einmal gekürzt und einmal gar nicht (Hinweis auf Urheberrecht) bezahlt wird. Das werden wohl nur die Sachbearbeiter wissen, oder auch nicht.

Dem korrekt regulierenden SB spreche ich hiermit allerdings meinen Dank aus! Ich hoffe, dass sich Ihr Vorgehen bei der HUK durchsetzt.

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Unglaubliches, Urheberrecht, Willkürliches | Verschlagwortet mit , | 7 Kommentare

OLG Köln zur Anwendung der Schwacke-Liste

Mit Urteil vom 11.02.2009 (2 U 102/08) hat das OLG Köln durch den 2. Senat noch einmal Stellung zur Anwendung der Schwacke-Liste bezogen. Dem Geschädigten wurde ein Schadensersatz aus insgesamt 26 Fällen in Höhe von insgesamt 5.578,37 € zzgl. Zinsen zugesprochen. Im Gegensatz zum Urteil des 6. Senats des OLG Köln vom 10.10.2008 wird die Ansicht vertreten, dass die Anwendung der Schwacke-Liste zulässig ist und dass es rechtsfehlerfrei ist, wenn die Fraunhofer Tabelle sowie die Erhebung von Dr. Zinn zur Berechnung der Mietwagenkosten nicht herbeigezogen werden.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Berufung der Beklagten hat teilweise Erfolg. Die. Kläge­rin kann – aus von dem jeweiligen Geschädigten abgeleitetem Recht – von der Beklagten als Haftpflichtversicherer des jeweiligen Schädigers die Erstattung der Mietwagenkosten in dem aus dem Tenor dieses Urteils ersichtlichen umfang verlangen.

Die Eintrittspflicht der Beklagten dem Grunde nach steht außer Streit. Die Parteien streiten in dem Berufungsverfah­ren ausschließlich über die Fragen der Anwendbarkeit des Schwacke-Mietpreisspiegels 2006/2007, der Berechnung eines pauschalen Aufschlages von 20 % sowie – in einem Schadens­fall – der Berücksichtigung eines Zuschlages für die Nutzzung des Fahrzeuges durch einen weiteren Fahrer.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Dr. Zinn, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | Ein Kommentar

AG Winsen/Luhe verurteilt Allianz Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 06.12.2005 (20 C 1087/05) hat das AG Winsen/Luhe  die Allianz Versicherungs AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.507,74 € zzgl. Zinsen verurteilt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist vollen Umfangs begründet.

Der Klägerin steht gegenüber der Beklagten aus abgetretenem Recht als Schadensersatz aus dem Verkehrsunfall vom 20. August 2004 ein Anspruch auf Zahlung weiterer EUR 1.507,74 gemäß §§ 7 StVG, 3 Nr. 1 PflVersG, 249, 398 BGB zu. Dem Grunde nach ist das Bestehen des Schadensersatzanspruches zwischen den Parteien unstreitig.

Die Zedentin hat ihre Schadensersatzansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers auch wirksam abgetreten. Klägerin und Zedentin haben am 20. August 2004 einen wirksamen Vertrag über die Anmietung eines Unfallersatzwagens geschlossen. Insoweit wird wegen der näheren Einzelheiten auf den von der Klägerin vorgelegten Vertrag, Bl. 38 der Gerichtsakte, Bezug genommen. Soweit die Beklagte bestreitet, dass die Klägerin und die Zedentin eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geschlossen haben, ist dies angesichts des vorgelegten schriftlichen Mietvertrages unsubstantiiert. Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch die Abtretung des Anspruches sind nicht gegeben.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Allianz Versicherung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, RDG, Urteile, Urteile Mietwagen, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | Schreib einen Kommentar

LG Leipzig verurteilt beteiligte Versicherung in der Berufung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (12 S 77/07 vom 21.06.2007)

Mit Urteil vom 21.06.2007 (12 S 77/07) hat das Landgericht Leipzig die beteiligte Versicherung auf die Berufung des Klägers zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten von insgesamt 1.540,47 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht wendet die Schwacke-Liste an. Daneben bestätigt das Gericht das erstinstanzliche Urteil des AG Leipzig insoweit, als dass auch bei der fiktiven Schadensabrechnung die Stundensätze markengebundener Fachwerkstätten berechnet werden dürfen, ebenso wie die UPE-Zuschläge.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Berufung ist form- und fristgerecht eingelegt und begrün­det, mithin zulässig.

Sie hat auch in der Sache im tenorierten Umfang Erfolg.

Der Kläger hat Anspruch auf restlichen Schadensersatz i.H.v. 1.540,47 Euro nach §§ 7, 17 I StVG, § 823 BGB, § 3 PflVersG.

Der geschädigte Kläger kann als Herstellungsaufwand nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Ersatz der Mietwagenkosten i.H.v. 1.255,38 Euro verlangen.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Stundenverrechnungssätze, Unkostenpauschale, UPE-Zuschläge, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Der Kampf um die besten Werkstätten beginnt jetzt

Quelle: Autohaus online – 15.05.2009

„Die HUK-Coburg baut aller Voraussicht nach ihr Werkstattnetz um 200 bis 300 Werkstätten aus. Im Rahmen der Bilanz-Pressekonferenz beantwortete Vorstandssprecher Rolf-Peter Hoenen gegenüber AUTOHAUS Schadensmanager Fragen u. a. zur Schadensteuerung und zu Fairplay.

Mittlerweile arbeiten bereits 600 der derzeit insgesamt 1.200 Vertrauenswerkstätten für die HUK-Coburg nach dem Kasko-Select Modell, das der Versicherer im April 2006 eingeführt hat. Das Verhältnis von markengebundenen zu freien Betrieben liegt dabei prozentual weiter konstant bei 60:40. Konkret verpflichten sich „Kasko-Select“ Reparaturbetriebe, eine Unfallreparatur zu klar festgelegten Konditionen und Bedingungen (z. B. Standards) auszuführen. Bezahlt wird dabei in aller Regel ein regional unterschiedlicher Stundenverrechnungssatz, der bei maximal 58 Euro endet…..“

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein, Das Allerletzte!, Ersatzteilzuschläge, Fairplay, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Kaskoschaden, Lohnkürzungen, Netzfundstücke, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Ein Kommentar

Beschwerdestatistik

Die aktuelle Beschwerdestatistik zum Jahr 2008 ist mittlerweile auf der Internetseite der BaFin  abrufbar.
Dort sind alle Versicherungsgesellschaften namhaft gemacht, über die im Berichtsjahr mindestens eine Beschwerde eingegangen ist.
Diejenigen Versicherungsgesellschaften, über die sich im Berichtsjahr niemand beschwert hat, sind dort auch nicht aufgeführt.
Eine rudimentäre Auswertung führt zu der Erkenntnis, dass die Beschwerden nicht ab- sondern eher zunehmen.
Wies zum Beispiel die Statistik für das Jahr 2007 bezüglich der Allianz noch 169 Beschwerden aus, so sind es in der Beschwerdestatistik 2008 schon 204 Beschwerden.
Auch über die HUK-Coburg-Gruppe, bestehend aus HUK24 AG, HUK-Coburg und HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG, waren im Jahr 2008 wieder insgesamt 155 Beschwerdeeingänge zu verzeichnen.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit | 13 Kommentare

AG Arnsberg verurteilt HDI Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (3 C 26/09 vom 09.03.2009)

Mit Urteil vom 09.03.2009 (3 C 26/09) hat das Amtsgericht Arnsberg  die HDI Direkt Versicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 310,53 € zzgl. Zinsen sowie weiterer vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht wendet die Schwacke-Liste an und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist teilweise begründet.

Die Klägerin ist aktivlegitimiert, denn die im Prozess vorgelegte Abtretungserklärung vom 09.07.2007  ist bestimmt genug, berechtigt zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderung und verstößt nicht gegen Art. 1 § 1 RBerG. Die Bestimmbarkeit der abgetretenen Forderung ist Voraussetzung für eine wirksame Abtretung. Sie liegt hier vor, denn es ist ausreichend, wenn sich die Abtretung auf eine bestimmte Art von Rechtsgeschäft bezieht (Palandt-Grüneberg, § 398 BGB, 68. Aufl., Rn. 14, 15 m.w.N.). Hier ergibt sich eindeutig aus der Abtretung, dass sie sich auf den Anteil der Schadensersatzforderung aus dem Unfall vom xx.xx.2007 bezieht, der der Höhe der noch zu berechnenden Mietwagenkosten entspricht. Die abgetretene Forderung ist daher ohne Zweifel bestimmbar. Die Abtretung enthält im Übrigen auch keinerlei Einschränkungen, die die Klägerin an der gerichtlichen Geltendmachung hindern würden.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HDI-Gerling Versicherung, Mietwagenkosten, RDG, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Ein Kommentar

LG Leipzig verurteilt Allianz Versicherung in der Berufung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (01 S 425/07 vom 17.01.2008)

Mit Urteil vom 17.01.2008 (01 S 425/07) hat das Landgericht Leipzig die Allianz Versicherung auf die Berufung des Klägers zu weiteren Mietwagenkosten von insgesamt 1.077,50 € zzgl. Zinsen verurteilt. Aufgrund der besonderen Umstände hat das Gericht die Zugänglichkeit zu einem günstigeren Tarif verneint und den vereinbarten Tarif (mit Abzügen) zugesprochen.

Aus den Entscheidungsgründen:

 

Die Berufung ist form- und fristgerecht eingelegt und begrün­det, mithin zulässig. Sie ist auch, im tenorierten Umfang be­gründet. Die Anschlussberufung ist insgesamt unbegründet.

Die Klägerin hat aus abgetretenem Recht gegen die Beklagte Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten i.H.v. 1.077,50 EUR gemäß §§ 7 StVG, 3 PflichtVersG, 249, 398 BGB.

Wie bereits im Hinweisschreiben des Berufungsgerichts vom 08.10.2 007 ausgeführt, kann entgegen der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts und der Beklagten dem zugrunde liegenden klägerischen Anspruch nicht ein von dem Zedenten, dem geschädigten Zeugen (XXX), abgetretener Schadensersatzanspruch aus CIC gemäß §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Satz 1, 249 BGB wegen Verletzung der der Klägerin obliegenden Aufklärungspflicht entgegengehalten werden.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Allianz Versicherung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , | Schreib einen Kommentar