Mit Urteil vom 31.01.2008 – 3 C 773/07 – hat das Amtsgericht Fürstenfeldbruck folgendes Endurteil gegen die VN der HUK-Coburg verkündet:
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 814,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 620,00 € seit 25.09.2006 und in gleicher Höhe aus 139,06 € seit 18.11.2006 sowie aus 50,00 € in gleicher Höhe seit 04.12.2007 zu bezahlen.
II.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 69,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 18.11.2006 zu bezahlen.
Zum Sachverhalt: