Abschrift aus: "Stiftung Warentest: Themen» Auto + Verkehr» Meldungen» BGH urteilt über Unfallschäden"
Bei Unfällen geschädigte Autofahrer können in vielen Fällen mehr Schadenersatz kassieren als bisher und so einen satten Gewinn einstreichen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden: Der Unfallverursacher und seine Versicherung haben die von einem Gutachter ermittelten Kosten einer Reparatur auch dann zu erstatten, wenn sie höher liegen als der so genannte Wiederbeschaffungsaufwand. Das gilt auch dann, wenn der Wagen gar nicht repariert wird. Nur der Mehrwertsteueranteil in der Reparaturkostenabrechnung wird gestrichen. Voraussetzung allerdings: Der Geschädigte verkauft den Wagen nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall. STIFTUNG WARENTEST online erklärt, womit Autofahrer nach einem Unfall rechnen können.