Auch beim LG Koblenz scheitert der HDI-Gerling im Berufungsverfahren an der Durchsetzung der Fraunhofer-Erhebung
Mit Entscheidung vom 01.12.2009 (6 S 126/09) wurde das Urteil des AG Sinzig vom 01.04.2009 (14 C 659/08) durch das Landgericht Koblenz in den wesentlichen Punkten bestätigt und die HDI-Gerling Industrie Vers. AG zur Erstattung weiterer Mietwagenkosten verurteilt. Das LG Koblenz lehnt die Fraunhofer-Erhebung ab und wendet die Schwacke-Liste an. Analog der AG Entscheidung spricht das Gericht einen unfallbedingten Zuschlag in Höhe von 20% zu. Auch die Kosten für die Vollkaskoversicherung und die Kosten für die Winterbereifung seien erstattungsfähig. Die Kosten für den Zusatzfahrer wurden, mangels Vortrag der Klägerin, nicht zugesprochen.
Aus den Gründen:
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Sinzig vom 01.04.2009 teilweise abgeändert und das Urteil wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin aus der Restforderung der Firma Rechnung vom 13.02.2008, Rechnungsnr. in Höhe von 811,93 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.07.2008 freizustellen.
2. Die Kosten der ersten und zweiten Instanz mit Ausnahme der Kosten der Streitverkündeten tragen die Klägerin zu 21% und die Beklagte zu 79%. Die Kosten der Streitverkündeten hat die Beklagte zu 79% zu tragen und die Streitverkündete zu 21%.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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