Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
von Halle in Sachsen-Anhalt zurück nach Hamburg. Die bundesdeutsche Rundreise zu den Gerichten, die über rechtswidrig gekürzte Schadenspositionen zu entscheiden hatten und haben, geht weiter. Die HUK-Coburg sorgt schon dafür, dass auch weiterhin hier Sachverständigenkostenurteile bekannt gegeben werden müssen. Nachfolgend gebe ich Euch ein weiteres Honorarurteil aus Hamburg bekannt, besser gesagt vom AG Hamburg-St. Georg. Der erkennende Richter der 911. Zivilabteilung des Amtsgerichtes musste über die Klage eines Sachverständigen aus abgetretenem Recht auf Erstattung der vorher rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten entscheiden. – Und wieder einmal wurde die HUK-Coburg verurteilt. Nun kommen zu dem vorher einbehaltenen Betrag zusätzlich noch Zinsen, Gerichtskosten, Anwaltskosten und Zinsen darauf. Ein wahrlich unwirtschaftliches Regulierungsverhalten. Aber darum sollte sich die Versicherungsaufsichtsbehörde kümmern, wenn eine Versicherung derart mit den Versichertengeldern umgeht. Der Gipfel ist, dass die HUK-Coburg jetzt meint, Einfluss auf die vertragliche Gestaltung der Sachverständigenverträge nehmen zu können. Der erkennende Richter hat aber – zutreffend – die beklagte HUK-Coburg auf die bestehende Rechtslage hingewiesen. Trotzdem wird die HUK-Coburg, so fürchte ich, aus dem Urteil nichts lernen. Die nächste rechtswidrige Kürzung ist schon parat. Da bin ich mir sicher. Lest selbst und gebt Eure Kommentare zu diesem Urteil ab.
Viele Grüße
Euer Willi Wacker