… so oder so ähnlich könnte man denken, wenn man den neuerlichen Brief aus dem Hause der HUK-Coburg-Group liest. Nach einem Schreiben der HUK-Coburg Schadenaußenstelle Aachen im Auftrag und in Vertretung der HUK 24 AG vom 29.6.2011 (der im Original dem Autor vorliegt) erklärt der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer zunächst seine Eintrittspflicht und bestätigt diese. Sodann bietet er seinen kostenfreien Rundum-Service an, vom Holen des Fahrzeugs über die Reparatur bis zur Auslieferung des gereinigten Wagens an das Unfallopfer. Selbstverständlich inklusive Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung und 5-jähriger Garantie durch die HUK-Coburg auf die Fahrzeugreparatur. Dann erfolgt der Hinweis der HUK-Coburg, dass schon über 1 Million Geschädigte von diesem Service begeistert gewesen wären. Sodann erfolgt ein Hinweis auf unbedingte Beachtung. Dieser Hinweis dürfte in der vorliegenden Form allerdings rechtlich falsch sein. Es folgen Ausführungen zu Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten und im Falle eines Totalschadens. Interessant sind hier zunächst die Ausführungen zu den Sachverständigenkosten. Diese gebe ich daher aus dem Schreiben vom 29.6.2011 wie folgt wörtlich wieder:
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