Auch das Amtsgericht Düsseldorf verneint die Zumutbarkeit der Verweisung auf die von der Versicherung benannten freien Werkstatt, weil vorgerichtlich nicht die entscheidenden Informationen über die behauptete Gleichwertigkeit zur Verfügung gestellt wurden. Damit schließt sich das AG Düsseldorf dem LG Krefeld an. Nachfolgend das Düsseldorfer Urteil zu den Stundenverrechnungssätzen der markengebundenen Fachwerkstatt:
23 C 9440/09
Amtsgericht Düsseldorf
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
In dem Rechtsstreit
des Herrn
Prozessbevollmächtigten
Klägers,
gegen
die R+V Allgemeine Versicherungs AG, vertr. d. d. Vorstand, Voltastr. 84, 60486 Frankfurt,