OBERLANDESGERICHT NAUMBURG
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
4 U 49/05 OLG Naumburg verkündet am: 20.01.2006
5 O 541/05 LG Magdeburg
In dem Rechtsstreit
des Herrn …
Kläger und Berufungskläger,
gegen
HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands AG, vertreten durch den Vorstand, Geschäftsstelle Magdeburg, Schleinufer 16, 39104 Magdeburg
Beklagte und Berufungsbeklagte,
w e g e n Sachverständigenhonorar und Unterlassung
hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Zettel, des Richters am Oberlandesgericht Feldmann und der Richterin am Amtsgericht Engelhard auf die mündliche Verhandlung vom 22.12.2005
für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 05.07.2005, Az. 5 0 541/05 teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 344,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2005 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Beauftragung und Abwicklung von Unfallschadengutachten gegenüber Unfallgeschädigten und potentiellen Kunden des Klägers zu behaupten, beim Kläger gebe es Probleme mit der Abrechnung seiner Sachverständigenhonorare, weil diese überhöht seien.
Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorgenannte Verpflichtung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 EUR. Ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, zu vollziehen am Vorstand der Beklagten, bestehend aus Herrn Rolf Peter Hoenen, Herrn Dieter Beck, Herrn Wolfgang Flarhoff, Herrn Jürgen Heitmann, Herrn Christian Hofer, Herrn Stefan Alfred Krumbach, Herrn Dr. Wolfgang Weiler.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 47 % und der Beklagten zu 53 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 6.358,44 EUR festgesetzt.
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