AG Salzgitter spricht Geschädigtem bei fiktiver Schadensabrechnung Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstatt zu.

Das Amtsgericht Salzgitter hat mit Urteil vom 29.09.2008 (25 C 166/08) dem Geschädigten die im Schadensgutachten aufgeführten Fachwerkstattlöhne auch bei fiktiver Schadensabrechnung zugesprochen und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 74,96 € zuzüglich Zinsen zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist begründet. Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Erstattung des ihm entstandenen Schadens aus dem Unfall vom 19.02.2008. Die Haftung dem Grunde nach ist unstreitig. Unerheblich ist, ob der Kläger das Fahrzeug hat reparieren lassen oder nicht. Der Geschädigte hat grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten, unabhängig davon, ob er den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (vgl. ständige Rechtsprechung BGH NJW 2003, 2086 ff. m. w. N.).

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Lohnkürzungen, Stundenverrechnungssätze, Urteile, VGH Hannover | Verschlagwortet mit , , , , , , , | 3 Kommentare

Neutraler Anspruchstellerfragebogen – abrufbar bei Captain Huk

Schon mehrfach waren die Anspruchstellerfragebögen der Versicherer im Blog ein Thema. Der Beruf, der Standort des beschädigten Fahrzeuges oder das Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung werden so dem  Haftpflichtversicherer bedenkenlos mitgeteilt. Informationen, die das jeweilige Schadenmanagementkonzept  seitens des Versicherers bestmöglichst in Stellung bringen.  Eine Stärkung der Position von Anspruchstellern gegenüber dem UnfallGEGNER zum frühst möglichen Zeitpunkt ist daher längst überfällig.  Der von CH entworfene, für alle Versicherer gleichermaßen verwendbare Anspruchstellerfragebogen  ermöglicht den Geschädigten, das Heft zur Durchsetzung einer vollständigen, gesetzeskonformen Schadenregulierung  selbst in die Hand zu nehmen.

Der CH-Anspruchstellerfragebogen mit klar strukturierten und auf das Notwendigste beschränkte Daten, einmal direkt am Computer auszufüllen, zum anderen in ausgedruckter Form für den Fall der Fälle bereit gehalten, ermöglicht den einzelnen Dienstleistern, wie Sachverständigen und Rechtsvertretungen als auch den Werkstätten,  im Sinne des Kunden bzw. Mandanten umgehend tätig zu werden.  

Anspruchstellerfragebogen

1.) Anspruchstellerfragebogen zum Download und ausdrucken >>>>

2.) Anspruchstellerfragebogen, der nach dem Download direkt am Computer ausgefüllt werden kann >>>>

Meinen Dank möchte ich an diejenigen aussprechen, die unsere Vorstellungen internetreif umgesetzt haben. 

Mängel, die sich bei der Verwendung des neutralen CH-Anspruchstellerfragebogens möglicherweise auftun, bitten wir uns zeitnah mitzuteilen.

Frohes Schaffen wünscht

Virus

Veröffentlicht unter Allgemein, Erfreuliches, Haftpflichtschaden, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos | 11 Kommentare

Gaspreiskalkulation bleibt Geheimsache

Was hat der Gaspreis und der 8. Zivilsenat des BGH mit der Unfallschadensabwicklung zu tun?

Sehr viel, wenn man die Entscheidung des BGH (VIII ZR 138/08) gelesen hat.

„Das Unternehmen habe ein “verfassungsrechtlich geschütztes Geheimhaltungsinteresse an Geschäftsdaten“, befand der BGH.“

– und muss deshalb die Kalkulation für das Zustandekommen seiner Gaspreise nicht offen legen. Analog der BGH-Rechtsprechung für die Gasanbieter dürfte für Kfz-Sachverständige wohl nichts anderes gelten?!

http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=4206056/pqap1n/index.html

Veröffentlicht unter Allgemein, BGH-Urteile, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | 4 Kommentare

AG Ettlingen spricht Mietwagenkosten in voller Höhe zu (3 C 76/08 vom 11.07.2008)

Das Amtsgericht Ettlingen hat mit Urteil vom 11.07.2008 (Gesch.-Nr.: 3 C 76/08) den gegnerischen Haftpflichtversicherer zur Zahlung weiterer 1.197,44 € zzgl. Zinsen für Mietwagenkosten verurteilt.

Die Parteien streiten um die Erstattung restlicher Mietwagenkosten aus einem Verkehrsunfall vom 04.08.2007, die Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist unstreitig.

Der Kläger wohnt in K. und befand sich mit seinem Fahrzeug auf einer Reise, so dass sein PKW mit Urlaubsgepäck beladen war. Nach Räumung der Unfallstelle ließ sich der Kläger als Ortsfremder mit dem Abschleppfahrzeug zur Autovermietung fahren, wo er ein Ersatzfahrzeug anmietete.

Am 22.08.2007 wurden dem Kläger seitens der Autovermietung für die Anmietung eines Mietwagens der Klasse 4 vom 04.08.2007 bis 21.08.2007 insgesamt 2130;40 € in Rechnung gestellt. Die Beklagte zahlte lediglich 932,96 €, nach ihrer Auffassung sei der Kläger nie bereit gewesen, 2.130,40 € für einen Mietwagen zu zahlen, wenn nicht eine Versicherung hinter der Unfallverursacherin gestanden habe. Überdies sei der Kläger verpflichtet gewesen, bei einer überregionalen Firma einen Wagen anzumieten, bei der keine Transportkosten entstanden wären.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , | Ein Kommentar

Amtsgericht Stendal legt Zurich Versicherung Kosten des Rechtsstreites nach Erledigung der Hauptsache auf (3 C 935/08 (3.1) vom 14.11.2008).

Das Amtsgericht Stendal hat mit Beschluss vom 14.11.2008 (3 C 935/08 (3.1)) die Kosten des Rechtsstreites der Zurich Versicherung auferlegt, nachdem die Hauptsache während des Rechtsstreites durch Zahlung erledigt wurde.

Aus den Gründen:

Die Parteien streiten über Schadensersatz aus Verkehrsunfall. Die Schuld der VN der Beklagten am Schadensereignis ist unbestritten. Nachdem die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung nicht gezahlt hatte, war der Rechtsstreit anhängig gemacht worden vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Stendal. Die Beklagte hat die Schadensersatzforderung der Klägerin aus dem Unfallereignis nach Rechtshängigkeit vollständig ausgeglichen und damit anerkannt. Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war über die Kosten gem. § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dies führt zu der ersichtlichen Kostenentscheidung, da die Beklagte ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses, also der Zahlung, in der Hauptsache unterlegen wäre.

So das Amtsgericht Stendal.

Veröffentlicht unter Allgemein, Haftpflichtschaden, Urteile, Zurich Versicherung Gruppe | Verschlagwortet mit , | 10 Kommentare

Landgericht Landau in der Pfalz ändert im Berufungsverfahren Urteil des Amtsgerichtes Germersheim ab.

Das Landgericht Landau in der Pfalz ändert im Berufungsverfahren (1 S 9/08) Urteil des Amtsgerichtes Germersheim vom 04.12.2007 dahingehend ab, dass die beklagte Haftpflichtversicherung verurteilt wird, an die Klägerin 349,76 € nebst Zinsen sowie außergerichtliche Anwaltskosten von 57,86 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Revision wird nicht zugelassen. Die zulässige Berufung ist hinsichtlich der angefochtenen Mietwagenkosten begründet. Zutreffend ist das Erstgericht im Einklang mit der neueren und neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 160, 377, BGB VersR 2005, 239) und der darauf basierenden ständigen Rechtsprechung des Landgerichtes Landau in der Pfalz in diesen Fällen (vergl. etwa Urteil vom 22.04.2008 -1 S 135/07-) davon ausgegangen, dass für die Berechnung der hier einzig noch im Streite stehenden Mietwagenkosten bei Inanspruchnahme eines Unfallersatztarifes im Hinblick auf den erforderlichen Schadensbeseitigungsaufwand gem. § 249 BGB der Schwacke Mietpreisspiegel herangezogen werden kann (vergl. BGB Urteil vom 09.10.2007 –VI ZR 27/07 = VersR 2007, 1577), bei einem Unfall wie hier, aus dem Jahre 2005 der Schwacke Mietpreisspiegel aus dem Jahre 2006, wobei auf den dort als Modus bezeichneten Mittelwert abzustellen ist (LG Landau Urteil vom 12.02.2008 -1 S 101/07-).

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , | Ein Kommentar

AG Rheinbach spricht restliche Mietwagenkosten in voller Höhe zu

Mit Urteil vom 23.09.2008 (Gesch.-Nr.: 5 C 140/08) hat das AG Rheinbach die beklagte Versicherung zur Zahlung restlicher 1.357,35 € zzgl. Zinsen verurteilt.

Die Klägerin ist ein Autovermietungsunternehmen und nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht in Anspruch. Die volle Haftung der Beklagten aus dem Unfall ist unstreitig. Der Geschädigte hatte nach dem Unfall vom 01.10.2007 für die Dauer der Reparatur seines Fahrzeuges (Polo Fox Coupe) einen Chevrolet der Gruppe 1 als Ersatzfahrzeug gemietet. Auf die Rechnung der Klägerin über 2.148,74 € zahlte die Beklagte als Versicherer 791,39 €. 

Die beklagte Versicherung ist der Auffassung, dass die Mietwagenkosten überhöht seien und weit über dem ortsüblichen Mietzins lägen, wie Vergleichsangebote der Firmen Europcar, Sixt und Hertz zeigten. Der Schwacke Automietpreisspiegel 2006 und 2007 stelle demgegenüber keine ausreichende Schätzgrundlage für den ortsüblichen Mietzins dar. Dies zeige der Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008, der gegebenenfalls als Schätzgrundlage heranzuziehen sei. Insoweit bestreit die Beklagte, dass der von der Klägerin berechnete weitergehende Unfallersatztarif den notwendigen Wiederherstellungsaufwand i. S. d. § 249 Abs. 2 BGB darstelle.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , | 2 Kommentare

Landgericht Flensburg verurteilt DEVK zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf der Basis des „Schwacke-Automietpreis-Spiegels“ von 2006

Das Landgericht Flensburg hat mit Berufungsurteil vom  16.09.2008 (Gesch.-Nr.: 1 S 90/07) u. a. die DEVK Versicherung zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten verurteilt.

Der Kläger macht Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 02.03.2007 geltend. An seinem Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden, die alleinige Haftung der Beklagten ist unstreitig, streitig ist allein die Frage, in welcher Höhe der Kläger Ersatz von Mietwagenkosten beanspruchen kann.

Der Kläger mietete ab dem 05.03.07 für 18 Tage einen VW-Bus mit acht Sitzen als Ersatzwagen. In dem schriftlichen Mietvertrag ist als Tarifbezeichnung „Normaltarif“ eingetragen. Als Mietzins wurden pro Tag 97,00 € zzgl. MWSt (= brutto 115,43 €) vereinbart. Insgesamt beläuft sich die Mietwagenrechnung inklusive Bereitstellung und Abholung des Fahrzeuges auf 2.113,44 €. Hiervon ersetzte die Beklagte lediglich 1.051,44 €. Durch außergerichtliche Tätigkeit seiner Anwälte entstanden dem Kläger nicht anrechenbare Kosten von weiteren 114,83 €.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter DEVK Versicherung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , | Schreib einen Kommentar

Restwerthöchstgebote – die Abwegigkeiten nehmen zu

Jüngst ist mir im Rahmen einer Schadensregulierung für einen lieben Kunden fast Unglaubliches passiert.

Die Sache ist ein Beleg dafür, dass die Mitarbeiter bei den Haftpflichtversicherungen scheinbar nur noch wie ausgemergelte Galeerensklaven agieren.

Im Gutachten zum geschädigten Fahrzeug, einem Mitsubishi Colt, Baujahr 1997,  mit fast 200.000 km waren die durch den Unfall verursachten Reparaturkosten zu über 3.200,00 € ermittelt worden. Am Fahrzeug waren Altschäden vorhanden; die Türe rechts war eingebeult und die Stoßfänger wiesen Gebrauchsspuren auf. Laut Gutachten betrug der Wiederbeschaffungswert steuerneutral 1.425,00 €, der Restwert war am örtlichen, seriösen Gebrauchtwagenmarkt zu 100,00 € ermittelt worden.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein, Haftpflichtschaden, Restwert - Restwertbörse, Unglaubliches, Württembergische Versicherung, Willkürliches | Verschlagwortet mit , , | 42 Kommentare

Beschluss des AG Nürnberg: Fraunhofer Tabelle ist für Schätzung nicht relevant

In einem Beschluss des AG Nürnberg vom 26.08.2008 (Az: 20 C 5136/08) wurde folgender Hinweis an die Prozeßparteien gegeben:

Das Gericht weist weiter darauf hin, das es beabsichtigt, nach der Schwackeliste zu schätzen. Die Untersuchung des Frauenhofer Institutes ist im zweistelligen Postleitzahlenbereich nicht auf dem örtlich relevanten Markt, sondern im Internet erhoben. Die einstelligen Postleitzahlenbereiche bilden keinen eigenen Markt. Es ist nicht nur der Raum Nürnberg, sondern daneben auch weitere Teile der Bundesländer Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg erfasst. Zudem erfolgte die Erhebung durch Preisanfragen mit einer Woche Vorlauf. Dies dürfte aber nur bei einem gestellten Verkehrsunfall in der Praxis bei Mietwagen aufgrund von Unfällen möglich sein, da kein Geschädigter wissen kann, dass sich ein Unfall im Laufe der nächsten Woche ereignet. Bei Anmietungen mit geringerem Zeitfenster ist es nicht ausgeschlossen, dass ein anderer Tarif zu Grunde gelegt wird. Auch vier Tarife von Autovermietungen stellen keinen Durchschnittsmarkt dar.

So der etwas – süffisante – Beschluss des AG Nürnberg.

Urteilsliste „Mietwagenkosten” zum Download >>>>>

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , | Ein Kommentar

Amtsgericht Hof verurteilt HDI Direkt Versicherung zur Zahlung von Mietwagenkosten unter Ablehnung der Fraunhofer-Tabelle

Das AG  Hof hat durch Urteil vom 26.09.2008 (Az: 15 C 609/08) entschieden, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, an den Kläger 491,32 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlich entstandene, nicht anrechenbare Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 43,32 € zu zahlen. Im übrigen wurde die Klage abgewiesen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Kläger hat gegen die Beklagten gem. §§ 7 StVG, 823, 249 Abs. 2 S. 2 BGB, 3 Ziff. 1 PflVG einen Anspruch auf Ausgleich weiterer 491,32 € nebst Zinsen und vorgerichtlicher Kosten, wie aus dem Tenor ersichtlich.

Die Aktivlegitimation des Klägers ist gegeben. Ausweislich der Sicherungsabtretungsurkunde ist der Kläger verpflichtet, die Schadensersatzansprüche „….. für sich …“ geltend zu machen und Zahlungen Dritter an die Fa. XGmbH unverzüglich weiterzuleiten. Hieraus ergibt sich, dass dem Kläger weiterhin die Sachbefugnis zur Geltendmachung und Forderung der Zahlung an sich zusteht.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HDI-Gerling Versicherung, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | 3 Kommentare

Amtsgericht Saarlouis verurteilt HUK-VN zur Zahlung restlichen Sachverständigenhonorars.

Das Amtsgericht Saarlouis -28. Zivilabteilung- verurteilt HUK-VN an die Klägerin 172,28 € nebst Zinsen zu zahlen sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 39,00 € zzgl. Zinsen. So das Urteil vom 06.11.2008 (28 C 1470/08).

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist begründet. Der Klägerin steht gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht (§§ 398 BGB, 7, 17, 2 StVG) ein Anspruch auf Zahlung restlicher Sachverständigerkosten in Höhe von 172,28 € zu. Die grundsätzliche Einstandspflicht der Beklagten und der hinter ihr stehenden Haftpflichtversicherung ist zwischen den Parteien nicht im Streit. Die Abtretung der Sachverständigenkosten an die Klägerin ist nicht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG nichtig. Die Abtretung erfolgte nicht lediglich als Sicherungsabtretung oder als Abtretung erfüllungshalber oder mit dem Ziel, der Klägerin die formale Rechtsinhaberposition zu übertragen, um ihr so den Forderungseinzug im Auftrag der Geschädigten als fremde Rechtsangelegenheit zu ermöglichen.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , | 2 Kommentare