Achtung Autofahrer!
Eine beliebte und häufig angewandte Variante der Übervorteilung von VN im Kaskofall ist die Zusammenfassung mehrerer Schadenereignisse aus verschiedenen Zeiträumen.
Das ist meistens bei gewerblichen Fahrzeugen der Fall, welche von ständig wechselnden Fahrpersonal benützt werden.
Beispiel:
An einem Fahrzeug XY wurden innerhalb kurzer Zeit ein Heck- u. ein Frontschaden verursacht, welche selbst verschuldet wurden.
Zwei klassische Vollkaskoschäden also.
Nachdem der VN die 2 Schäden gemeldet hat, kommen nur die DEKRA, oder SSH, oder Carexpert, oder versicherungseigene SV zum Zug und erstellen ein sogenanntes Gutachten.
Warum diese Leute das noch als Gutachten bezeichnen dürfen, gilt noch zu klären.
Bei der Begutachtung von zwei zeitlich unterschiedlich entstandenen Schäden ergibt das 2x eine berechtnete Selbstbeteiligung und 2x eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklassen für den VN. Soweit wäre dies ja noch in Ordnung und auch so vertraglich vereinbart.
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