Wenn man viele Jahre Anwalt ist hat man im Rahmen der Schadensregulierung für die Mandanten schon einiges erlebt, auch Verwunderliches und Merkwürdiges
Der Erfindungsreichtum mancher Haftpflichtversicherer anstatt entsprechend § 3 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVersG) die "Entschädigungsleistung in Geld zu erbringen" läuft allerdings manchmal zu schierer Höchstform auf, nicht nur in der Weihnachtszeit.
Da zeigt man mittels Originalvollmachtsurkunde die Vertretung eines verletzten Unfallopfers an, übersendet einen Durchgangsarztbericht des Krankenhauses, in welches der Mandant nach dem Unfall eingeliefert worden ist, und bittet um Zahlung eines Schmerzensgeldvorschusses in Höhe von 400,00 €, weil im Durchgangsarztbericht die Diagnose "HWS-Distorsion S13.4" notiert ist und weist darauf hin, dass man ausweislich der schriftlichen Vollmacht auch zur Entbindung von der Schweigepflicht befugt ist; und was erhält man?…Na?….Natürlich: einen "Fragebogen für Anspruchsteller – Personenschaden".
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