Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Noch einmal Zurich: “…. deutsche Zurich-Kunden künftig in Irland versichert.”

Bafin genehmigt Fusion mit irischer Gesellschaft

Die Finanzaufsicht BaFin hat die Verschmelzung der Zurich Versicherung in Frankfurt auf ihrer Dubliner Schwestergesellschaft Zurich Insurance PLC nur mit Auflagen genehmigt.

Außerdem hat sich die Gesellschaft verpflichtet,die Kunden ausdrücklich aufzuklären, dass sie Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen können. Die BaFin wollte nicht Stellung nehmen, Zurich war nicht erreichbar.

(……..)

Der Schweizer Konzern hat inzwischen die meisten seiner EU-Landesgesellschaften in der Schaden- und Unfallversicherung auf die Dubliner Tochter verschmolzen. Dadurch spart er viel Eigenkapital und reduziert die Kosten. In der komplexeren Lebensversicherung prüfen die Schweizer ein ähnliches Vorgehen.
Quelle: FINANCIAL  TIMES DEUTSCHLAND,  alles lesen: >>>>>>>>>>
Zu den Hintergründen siehe auch:   VersicherungsJournale.de

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“Zurich gründet zentrale Abteilung zur Betrugsabwehr”

Zurich gründet zentrale Abteilung zur Betrugsabwehr

Redliche Kunden sollen besser geschützt werden

Eine zentrale Abteilung zur effizienteren Bekämpfung von Versicherungsbetrug hat die Zurich Gruppe Deutschland gegründet. Das neue Dezernat ist am Standort Köln angesiedelt und ist in seiner zentralen Aufhängung innerhalb des Konzerns neu in der deutschen Assekuranz. Insgesamt rund 50 Mitarbeiter sind beauftragt begründete Fälle von Versicherungsbetrug effektiver und schneller zu erkennen und zur Strafverfolgung zu bringen. Ziel ist es die redlichen Kunden vor den Schäden durch Versicherungsbetrug zu schützen, die Versichertengemeinschaft zu entlasten und so letztlich für mehr Prämiengerechtigkeit zu sorgen.

Quelle: versicherungs-fokus, alles lesen: >>>>>>>>> insbesondere auch die sich auf den Artikel beziehenden Kommentare – sehr aufschlussreich.

Ist Zurich Versicherung nicht auch gleich ADAC Versicherung?

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Wichtige Information für Lay Car und Ineas Versicherte.

Quelle: beck-aktuell vom 09.08.2010

50.000 Kunden von LadyCarOnline und Ineas brauchen bis Ende August neuen Versicherungsschutz

Kfz-Versicherungsverträge, die bei der niederländischen Versicherung IIC unter dem Namen Ineas oder LadyCarOnline abgeschlossen wurden, enden mit Ablauf des 31.08.2010. Dies hat ein niederländisches Gericht im Notverwaltungsverfahren entschieden. 50.000 Kunden müssen sich nun um gültigen Versicherungsschutz kümmern – ansonsten machen sie sich strafbar. Bis zum 01.09.2010 müssen die Betroffenen bei einer anderen Gesellschaft versichert sein und dies der Zulassungsstelle mitteilen.

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Verbraucherschutz falsch herum – Oder wie sich der ADAC sein eigenes Grab schaufelt?

Quelle: www.bav.de 

ADAC: Verbraucherschutz nur Marketinginstrument

Der ADAC betreibt eine eigene Kraftfahrtversicherung. Wie nahezu alle Versicherer reguliert sie nun wohl nur noch Mietwagenkosten nach Tarifen, die Fraunhofer nach Versicherervorgaben ermittelt hat. Die schwerwiegenden Probleme dieser Liste sind aber sicher bekannt.

Damit beschneidet die ADAC-Versicherung den Schadenersatz von Unfallopfern, sodass diese sich ausstehende Beträge nur über Rechtsstreitigkeiten zurück holen können. Der ADAC treibt also Verbraucher vor Gericht. Er kann sich auch nicht hinter Unwissenheit verstecken. Im Gegenteil werden vom ADAC per Newsletter ”Fraunhofer-Liste (ausnahmsweise) bestätigende Urteile” bundesweit an tausenden Verkehrsjuristen verteilt, obwohl die Liste der Urteile, die Fraunhofer verwerfen, mehrfach länger ist. Diese elend lange Liste ist allgemein bekannt. Solche Urteile hat der ADAC so bisher nicht aufgegriffen.

Wird  ein Hilfe suchendes Unfallopfer beim Anruf seiner ADAC Rechtsschutzversicherung sodann an einen so beeinflussten Rechtsanwalt verwiesen, dann hat er wohl schon verloren, bevor er sich auf dem ihm freundlich zugewiesenen Stuhl platziert hat.  Und all die ADAC-Anwälte, die sich der Beeinflussung entziehen und sich auch weiterhin ihren Mandanten zu 100 Prozent verpflichtet fühlen, sollten ein Schild an ihre Tür anbringen, auf dem dies dokumentiert ist?

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AG Pforzheim verurteilt ADAC Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 31.03.2009 (9 C 376/08) hat das AG Pforzheim die ADAC-Autoversicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 772,73 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht wendet die Schwacke-Liste an und lehnt sowohl die Erhebung von Zinn als auch die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig und begründet.

Die Parteien streiten um restliche Mietwagenkosten. Am xx.xx.2008 ereignete sich auf der BAB 8 kurz vor der Anschlussstelle Pforzheim-Ost ein Verkehrsunfall. Dem Grunde nach ist die Beklagte verpflichtet, den Schaden in voller Höhe zu erstatten, §§ 823, 254 BGB, 7, 17 StVG, 3 Nr.1 PflVG. Dies ist zwischen den Parteien nicht streitig. Streitig sind restliche Mietwagenkosten. Auf die Mietwagenkosten hat die Beklagte bereits bezahlt EUR 1.185,00.

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ADAC-Versicherung und die Nachbesichtigung

Noch ein wichtiger Kommentar von Herrn RA Wortmann, der aufgrund seiner Bedeutung einen Platz an vorderster Front verdient.

Zitat:

"Jetzt hat mir auch die ADAC-Versicherungs AG mitgeteilt, dass sie eine Nachbesichtigung begehrt. Eine Anspruchsgrundlage für dieses rechtwidrige Ansinnen konnte mir der Sachbearbeiter auch auf mein Telefaxschreiben nicht angeben. Ich habe daher jetzt die Akte gegen die ADAC-Vers. geschlossen und habe den Schädiger direkt in Anspruch genommen. Die Haftpflichtversicherer wollen es offenbar nicht anders.
MfG
RA Wortmann"

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Nochmals: Anstiftung zum Rechtsbruch !

Wer kennt es nicht, das Schreiben der Versicherung mit dem sinngemäßen Inhalt: “Wir erstatten die Reparaturkosten auf Grundlage des anliegenden Prüfberichtes…”

Beigeheftet nun ein Schreiben der von der Versicherung beauftragten, “unabhängigen” Sachverständigen mit einer “Korrektur” der eigentlich richtigen Kalkulation des unabhängigen, von dem Geschädigten beauftragten Sachverständigen.

Ziel der Versicherung ist es, Geld zu sparen. Aber wie kommen die Kalkulationen des “unabhängigen” Versicherungsgutachters zustande?

Die Kürzungen beruhen nicht selten auf Weisungen der Versicherungen an die beauftragten Sachverständigen, welche nun mit der geltenden Rechtslage in vielen Punkten nicht mehr das Geringste zu tun haben. Insbesondere belegen sie eindrucksvoll, wie weitgehend die Weisungen sind und dass mit Befolgen dieser Weisungen jede Unabhängigkeit des Sachverständigen verloren ist.

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Hat die Zürich Versicherungsgruppe, die DA direkt und der ADAC die Grenze zur strafbaren Erpressung überschritten?

Hat die Zürich Versicherungsgruppe, die DA direkt und der ADAC die Grenze zur strafbaren Erpressung überschritten?
von Fachanwalt für Verkehrsrecht Matthias Reckels

„ Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.” § 253 STGB

Im Sommer diesen Jahres hat die Zürich Versicherungsgruppe Richtlinien über die Zusammenarbeit der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen und der Zurich – Gruppe Deutschland an über 100 Sachverständige im Bundesgebiet übersandt.

Die kompletten Richtlinien können der anliegenden PDF Datei entnommen werden.

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Expertentipp?

Expertentipp oder Schadensteuerung im Auftrag des ADAC? Diese Frage drängt sich auf, wenn in der Volksstimme vom 3.11.2007, unter der Rubrik "Auto und Verkehr" der sich Informierende Nachfolgendes lesen darf, wobei ich meine, leider lesen muss.

Der Tipp des Experten, seines Zeichens gelisteter ADAC-Verkehrsrechtsanwalt,  kommt vom Ersatz der Reparaturkosten zum zustehenden Mietwagen. Um dann zu meinen, dass dem Unfallopfer oftmals nicht bekannt ist, dass ihm auch zum Ausgleich der Tatsache, dass sein Fahrzeug nun ein Unfallwagen ist, eine merkantile Wertminderung zusteht. Wörtlich zitiert führt der Experte Folgendes aus:

Ein solcher Anspruch entsteht immer dann, wenn nicht nur ein Bagatellschaden vorliegt, sondern die Reparaturkosten einen Betrag von ca. 500 Euro überschreiten, Lack-, Schweiß- oder Spachtelarbeiten vorgenommen wurden und das Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre ist. Letztlich dürfen keine Vorschäden vorgelegen haben. Die Höhe der Wertminderung wird nach einer komplizierten Berechnung bestimmt, welche Reparaturumfang und Wert des Fahrzeuges im Einzelfall berücksichtigt. Daher sollte die Wertminderung gutachterlich bestimmt werden. Bei größeren Schadensfällen wird eine solche Begutachtung in der Regel im Auftrag der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erfolgen.

Hiernach erfolgt noch eine Faustformel zur vermeintlichen Berechnung der Wertminderung.

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HUK -SCHADEN VERBRAUCHERINFO

VORSICHT FALLE !

So beginnt, wie ich meine, nicht zu Unrecht, eine meiner Informationen für unfallgeschädigte Verbraucher.

Und weiter:

Seien Sie auf der Hut, wenn Ihnen die eigene oder die Versicherung Ihres Unfallgegners anbietet, Ihren Schaden für Sie komplett abzuwickeln, das klingt in etwa so:

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