Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

AG Leipzig verwirft das Gesprächsergebnis BVSK/HUK-Coburg und verurteilt mit Urteil vom 4.1.2012 -113 C 5659/11- kostenpflichtig und verzinslich die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der vorher gekürzten Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leute,

weil es in Leipzig so gut begründete Sachverständigenkosten-Urteile gab, wollen wir nach dort auch wieder zurückkehren. Hier nachfolgend ein weiteres Sachverständigenkostenurteil aus Leipzig von dem zuständigen Richter der 113. Zivilabteilung des AG Leipzig. Da wieder die HUK-Coburg die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung war, die die erforderlichen Sachverständigenkosten rechtswidrig kürzte, konnte er wegen der vielen bereits beim AG Leipzig entschiedenen Rechtsstreite mit der Beklagten sich kurz und bündig halten. Zwar hat die HUK-Coburg wieder einmal das BVSK/HUK-Coburg Gesprächsergebnis als Bemessungsgrundlage vorgetragen. Der erkennende Richter hat die Beklagte jedoch unmißverständlich darüber informiert, dass das besagte Gesprächsergebnis keine Bemessungsgrundlage für die erforderlichen Sachverständigenkosten sein kann. Das Gericht sieht das Gesprächsergebnis auch als Sondervereinbarung, die nicht als Maßstab genommen werden kann. Die HUK-Coburg  Haftpflichtunterstützungskasse war daher zur Zahlung des Betrages zu verurteilen, den sie vorher rechtswidrig gekürzt hatte.  Hinzu kommen dann noch Anwalts- und Gerichtskosten. Das stellt sich wieder einmal als eine unwirtschaftliche Schadenskürzung dar.  Offenbar gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn es um die eigenen Versicherten geht, nicht mehr.   Lest selbst und gebt Eure Meinungen ab.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

(weiterlesen …)

Abgelegt in Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile

Druckversion Druckversion

HUK-Coburg argumentiert jetzt mit der Preisangabeverordnung (PAngV) und erleidet bei dem AG Nürnberg Schiffbruch (Urt. des AG Nürnberg v. 29.12.2011 – 23 C 6287/11 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser ,

von Baden-Baden nun nach Nürnberg. Nachfolgend gebe ich Euch hier ein weiteres Honorarurteil aus Nürnberg bekannt. Wieder einmal geht es im Rechtsstreit um die Schadensposition “Sachverständigenkosten”. Nachdem die HUK-Coburg mit ihrer Argumentation bei der Aktivlegitimation des Sachverständigen aus abgetretenem Recht und ihren Bedenken aus dem RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) nicht weiter kam und insgesamt Schiffbruch erlitt, kommt jetzt die Preisangabenverordnung (PAngV) ins Rennen. Zutreffenderweise wurde aber auch diese – gelinde gesagt abenteuerliche – Argumentation  aufs Abstellgleis geschoben.  Wer weiß, was der Coburger Firma zur rechtswidrigen Schadensersatzverkürzung noch alles einfällt. Eigentlich müßte so langsam die Aufsichtsbehörde einmal eingreifen! Mit derart obskuren Vortrag Richter zu belasten, ist schon bemerkenswert und zeigt offenbar die finanziellen Zwänge der HUK-Coburg. Da die HUK-Coburg durchaus wieder mit dem Kopf durch die Wand will, hat sie auch gegen das  Urteil Rechtsmittel eingelegt. Man wird gespannt sein, was die Berufungskammer des LG Nürnberg/Fürth zu der Argumentation mit der PAngV sagt. Dann liegt wenigstens ein LG-Urteil dazu vor. Die Rechtsstreitskosten sind ja Kosten der Versichertengemeinschaft der HUK-Versicherten. Ganz verstehen kann man das Verhalten der Rechtsabteilung der Coburger Firma nicht. Aber – wie gesagt – wer mit dem Kopf durch die Wand will, erleidet zumindest Kopfschmerzen und erhält Blessuren am Kopf, die auch über längere Zeit prägen. Lest aber selbst und gebt Eure Meinungen ab.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

(weiterlesen …)

Abgelegt in Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile

Druckversion Druckversion

AG Hamburg-St. Georg verurteilt mit ausgezeichnetem Urteil die HUK-Coburg Allgem. Vers. AG zur Zahlung der rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten ( Urteil vom 13.10.2011 – 910 C 342/11 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

bezüglich der Sachverständigenkosten-urteile geht unsere Reise durch die bundesdeutschen Gerichte nun von Sachsen weiter nach Hamburg. Hier noch ein Urteil des Amtsrichters der Abteilung 910 C des Amtsgerichtes Hamburg-St. Georg zu den erforderlichen Sachverständigenkosten.  Beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung war wieder einmal die HUK-Coburg, die unter ihrer Niederlassungsanschrift in Hamburg verklagt und verurteilt wurde.  Hinsichtlich des angerufenen Gerichts und hinsichtlich der verklagten Niederlassung erfolgten durch die beklagte Niederlassung keine Einwendungen. Das ist interessant für manchen anderen Rechtsstreit, bei dem die Beklagte behauptet, keine Niederlassungen zu haben, obwohl in den einzelnen Orten kapitale Glaspaläste der HUK-Coburg stehen.  Zur Sache selbst konnte die HUK-Coburg mit den von ihr vorgelegten Honorartabellen – zu Recht – nicht durchdringen, denn entscheidend ist nach der vom Gericht zutreffend zitierten BGH-Rechtsprechung, was der Geschädigte im Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverständigen für erforderlich halten durfte. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

(weiterlesen …)

Abgelegt in Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile

Druckversion Druckversion

AG Düsseldorf verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis und erhöhter Rechtsanwaltsgebühr

Mit Urteil vom 06.01.2012 (48 C 11698/10) hat das AG Düsseldorf die HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 692,93 € zzgl. Zinsen sowie erhöhter RA-Kosten verurteilt. Es gilt die Schwacke-Liste und aufgrund des renitenten bzw. zögerlichen Regulierungsverhaltens werden auch die RA-Kosten höher.

Aus den Entscheidungsgründen:

Tatbestand:

Der Kläger macht vorliegend restliche Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend.

Am xx.xx.2010 kam es auf der R.-str. in Düsseldorf zu einem Verkehrsunfall, an dem das im Eigentum des Klägers stehende Fahrzeug, amtliches Kennzeichen D-XY 123 sowie die Beklagte zu 1) als Fahrerin und Halterin des bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Fahrzeugs, amtliches Kennzeichen D-YX 321 beteiligt waren.

(weiterlesen …)

Abgelegt in Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos

Druckversion Druckversion

Amtsrichter der 113. Zivilabteilung des AG Leipzig verwirft das Gesprächsergebnis BVSK / HUK-Coburg und verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 4.1.2012 – 113 C 5249/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

von Nordrhein-Westfalen nach Sachsen. Hier nun ein weiteres Sachverständigenkostenurteil aus Leipzig. Wieder einmal musste gegen die HUK-Coburg gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, weil diese Versicherung nicht nach Recht und Gesetz regulieren wollte. Aber der Sachverständige, an den der Schadensersatz auf Erstattung der Sachverständigenkosten abgetreten war, gab sich mit gekürzten sachverständigenkosten nicht zufrieden – zu Recht, wie ihm das angerufene Gericht bestätigte. Das von der Beklagten schon wieder ins Gespräch gebrachte “Gesprächsergebnis zwischen BVSK und HUK-Coburg” wurde vom Gericht verworfen. Es ist kein Maßstab, an dem ein schadensrechtlich erforderlicher Geldbetrag gemessen werden kann, denn bei dem Gesprächsergebnis handelt es sich um eine Sondervereinbarung, deren Preise der BGH als nicht marktgerecht verworfen hat. 

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Euer Willi Wacker

(weiterlesen …)

Abgelegt in Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile

Druckversion Druckversion

AG Aurich entscheidet über erforderliche Restsachverständigenkosten mit Urteil vom 5.1.2012 – 12 C 1741/11-.

Hallo Captain-Huk-Leser,

nachstehend gebe ich Euch ein Urteil zu den Sachverständigenkosten aus dem nördlichen Niedersachsen, aus Friesland, bekannt.  Hier das  Urteil des Amtsrichters der 12. Zivilabteilung des AG Aurich zu den Sachverständigenkosten. Dabei geht es um einen Unfall vom Januar 2011 in Wiesmoor/Ostfriesland.   Der erkennende Richter legt die BVSK-Honorarbefragung als Schätzgrundlage gem. § 287 ZPO zugrunde. Lest aber selbst und gebt Eure Meinungen bekannt. Die Kommentare sind zugelassen.

Viele Grüße und noch eine schöne Restwoche sowie einen schönen und erfolgreichen Februar

Euer Willi Wacker

Amtsgericht
Aurich                                                                  Verkündet am: 05.01.2012

Geschäfts-Nr.:
12 C 1742/11

(weiterlesen …)

Abgelegt in Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile

Druckversion Druckversion

BGH VI ZR 274/10 vom 13.12.2011 zu den Rechtsschutzanfragekosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

die Frage der Erstattungspflicht der Deckungsanfragekosten scheint durch den VI. Zivilsenat im Rahmen des Schadensersatzes nun entschieden zu sein. Aber Vorsicht! Der VIII. Zivilsenat hatte, worauf auch der jetzt erkennende Senat hingewiesen hat, entschieden, dass Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung Rechtsverfolgungskosten sind, die unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens ersetzt werden können (BGH, Urteil vom 9. März 2011 – VIII ZR 132/10, aaO, Rn. 23). Das heißt auch der erkennende Senat hat nur für diesen Einzelfall entschieden, dass die Deckungsanfragekosten hier nicht vom Schädiger zu ersetzen sind. Da kann es bei einer schwierigeren Frage durchaus das Gegenteil der Fall sein, nämlich, wenn der Anwalt im Rahmen der Deckungsanfrage noch Erläuterungen juristischer Art abgeben muss. Denn über eins muss man sich im Klaren sein: Wenn Verzug des Schädigers vorliegt, liegt ein Verzögerungsschaden in den Anwaltskosten, die von dem Leistungsschuldner gem. §§ 286, 288 BGB erstattet verlangt werden können.  Hier das BGH Urteil vom 13.12.2011. Die Urteilsliste wird damit m.E. nicht unbedingt hinfällig. Ich meine, dass die Urteilsliste aufgrund des Urteils des VI. Zivilsenates nur besonders gekennzeichnet werden sollte. Viele der aufgeführten Urteile finden sich auch im Urteil vom 13.12.2011 wieder. Ich erbitte höflichst Eure Meinungen.

Viele Grüße
Euer Willi

(weiterlesen …)

Abgelegt in BGH-Urteile, HUK-Coburg Versicherung, Rechtsanwaltskosten, Rechtsschutzanfrage, Urteile

Druckversion Druckversion

Neues Gesprächsergebnis BVSK 2012 / HUK Coburg ?

Der Redaktion liegt ein aktuelles Abrechnungsschreiben der HUK Coburg an den Rechtsanwalt eines Geschädigten vor, in dem seitens der HUK auf ein “Gesprächsergebnis BVSK 2012 -HUK-COBURG” hingewiesen wird, das, wie seit vielen Jahren “üblich”, von der HUK zum Anlass genommen wurde, das Sachverständigenhonorar nur teilweise auszugleichen.

Gibt es tatsächlich ein solches “Gesprächsergebnis BVSK 2012 – HUK Coburg”, wie von der HUK behauptet, dann sollte sich der BVSK ggf. wieder dem Kartellamt erklären, oder handelt es sich hierbei vielmehr um das “Honorartableau 2012 HUK Coburg”, wobei die Wahrheit dann wieder einmal im Rahmen “vorsätzlicher Fehlinterpretation” durch die HUK auf der Strecke geblieben wäre?

Aber wer weiß? Vieleicht  steckt in dem Schreiben mehr Wahrheit, als den Akteuren lieb ist? Möglicherweise handelt es sich um ein Eingeständnis durch die HUK, indem das “Honorartableau 2012 HUK Coburg” lediglich als das dargestellt wird, was es eigentlich ist:

Ein weiteres Gesprächsergebnis (wettbewerbswidrige Honorarabsprache? / Sondervereinbarung) mit dem BVSK?

Auch in diesem Fall fällt die Angelegenheit wohl in den Zuständigkeitsbereich des Kartellamtes?

Siehe hierzu auch den Beitrag vom 25.11.2011

Hier nun das Schreiben der HUK-Coburg Versicherung vom 05.01.2012:

(weiterlesen …)

Abgelegt in BVSK, Das Allerletzte!, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Unglaubliches, Willkürliches

Druckversion Druckversion

Neues von der HUK zum Captain HUK-Beitrag vom 18.01.2012

Hier die neuesten Nachrichten zum Beitrag vom 18.01.2012. Bei dem dortigen Beitrag ist auch die komplette Chronolgie des Vorganges abrufbar.

Bekanntlich wurde dem (uneinsichtigen) VN am 11.01.2012 ein Mahnbescheid zugestellt, nachdem die HUK wieder einmal unberechtigte Abzüge (EUR 108,95)  beim Sachverständigenhonorar vorgenommen hatte. Die HUK teilt nun mit Schreiben vom 20.01.2012 folgendes mit:

(weiterlesen …)

Abgelegt in Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile

Druckversion Druckversion

AG Ludwigshafen verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 4.1.2012 – 2k C 208/10 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier ein Sachverständigenkosten-Urteil aus Rheinland-Pfalz, genauer gesagt aus Ludwigshafen. Ist gerade noch so eben Rheinland-Pfalz. Auch hier musste der klagende Kfz-Sachverständige gerichtliche Hilfe gegen die Coburger Versicherung in Anspruch nehmen, weil die HUK-Coburg nicht in der Lage und nicht willens ist, die erforderlichen Sachverständigenkosten rechtgemäß zu erstatten. Dieser Rechtsstreit beweist auch wieder eindrücklich, dass die HUK-Coburg mit falschem Vortrag bei Gericht auftritt. So sind Hinweise auf ein Urteil, das in einem ganz anderen Sachzusammenhang gesprochen wurde, bei der HUK-Coburg gang und gäbe. Der erkennende Amtsrichter ist nicht darauf hereingefallen. Zur Sache selbst hat das erkennende Gericht – zutreffend – darauf hingewiesen, dass nur schadensersatzrechtliche Gesichtspunkte im Rahmen der Erforderlichkeit des § 249 BGB relevant sind. Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder Schädiger noch das Gericht zu einer Preiskontrolle berechtigt. Wenn der Geschädigte das berechnete Honorar als erforderlich ansehen konnte und durfte aus seiner laienhaften Sicht, wovon grundsätzlich auszugehen ist, ist die Schadensposition “Sachverständigenkosten” dem Unfallopfer vom Schädiger zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen abgetreten worden ist. Wann kapiert das die HUK-Coburg endlich?  Lest aber selbst und gebt Eure Meinungen ab, auch wenn viele von Euch auf dem VGT in Goslar sind, wie ich weiß.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

(weiterlesen …)

Abgelegt in Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, RDG, Sachverständigenhonorar, Urteile

Druckversion Druckversion

Nächste Seite »