Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
Für die DEVK-Versicherung, die „dreiste“, wie sie in einem der vorigen Berichte genannt wurde, scheint Niedersachsen ein schlechtes Pflaster zu sein. Nachfolgend gebe ich Euch ein Urteil aus Stade gegen die besagte DEVK-Versicherung zu den Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Praxiskosten und auch zu Ausführungen zur Klagefrist bekannt. Das Jahr fängt ja gut an für die DEVK. Zutreffend hat die zuständige Amtsrichterin der 61. Zivilabteilung des AG Stade der Versicherung ins Stammbuch geschrieben, wie richtig und korrekt der Schaden hätte abgerechnet werden müssen. Peinlich für die Versicherung ist, dass sie mit keinem ihrer Argumente durchdrang. Eine 2-monatige Erledigungsfrist war ihr noch nicht genug. Ich hätte spätestens nach drei Wochen entsprechend der Rechtsprechung die Angelegenheit rechtshängig gemacht. Drei Wochen sind für „dreiste“ Versicherungen genug. Was meint ihr?
Viele Grüße
Euer Willi Wacker
Amtsgericht
Stade
Geschäfts-Nr.:
61 C 946/11